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Wohnen

In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Thema Wohnen.

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis und daher ein aus sozialpolitischer Perspektive hoch relevantes Thema. Angemessener und leistbarer Wohnraum ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gesicherte Existenz und bildet die Grundlage für viele weitere Bereiche wie etwa Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe.

Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der „Erklärung von Lissabon über die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit" im Juni 2021 dazu verpflichtet, an der Beendigung von Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu arbeiten.

Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, setzt das Sozialministerium mit dem bundesweiten Unterstützungsprogramm WOHNSCHIRM einen wichtigen Schritt im Bereich der Verhinderung und Beendigung von Wohnungslosigkeit. Auf www.wohnschirm.at finden Sie alle Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Zusätzlich wird beispielsweise mit der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zu Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekärem Wohnen an der Verbesserung der aktuell unzureichenden Datenlage gearbeitet.

WOHNSCHIRM

WOHNSCHIRM ist das Programm des Sozialministeriums, das Wohnungslosigkeit verhindert und beendet.  

WOHNSCHIRM ist ein subsidiäres Programm: Er hilft dann, wenn eigene Mittel sowie Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte und Gemeinden nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen.

WOHNSCHIRM Miete: Verhinderung von Wohnungslosigkeit

Seit März 2022 unterstützt diese Leistungsschiene Mieter:innen, die durch die Folgen der aktuellen Teuerungen ihre Miete nicht mehr bezahlen können, nicht in der Lage sind, die Schulden selber zu begleichen, und dadurch von Wohnungsverlust bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiter:innen kann ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.

WOHNSCHIRM Housing First: Beendigung von Wohnungslosigkeit

Housing First ist ein international bewährtes Modell zur nachhaltigen Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und stützt sich auf folgendem Leitgedanken: Zur Beendigung von Wohnungslosigkeit braucht eine wohnungslose Person vor allem eine Wohnung.

Seit Oktober 2024 unterstützt der WOHNSCHIRM Housing First wohnungslose Personen, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbstständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden. Die Vermittlung von leistbaren Wohnungen in Verbindung mit Begleitung durch Sozialarbeiter:innen ist Kern der Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang damit kann das Programm auch Anmietungskosten (Kautionen und Finanzierungsbeiträge) übernehmen.

WOHNSCHIRM Energie: Energieunterstützung

Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist in Härtefällen auch Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich: Bei unmittelbar drohender oder bereits durchgeführter Energieabschaltung, können nach entsprechender Beratung und Antragstellung Energieschulden übernommen werden.

Auf www.wohnschirm.at finden Sie alle Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Evaluierung 

Im Juni 2022 wurde das Kompetenzzentrum für Nonprofit-Organisationen und Social Entrepreneurship der WU Wien mit der begleitenden Evaluierung der Covid-19-bedingten Delogierungsprävention und Wohnungssicherung (WOHNSCHIRM) (PDF, 3 MB) beauftragt. Die Evaluation betrachtet den Zeitraum vom Programmstart im März 2022 bis Dezember 2023 und zeigt, dass sich der WOHNSCHIRM Miete als effektives Instrument der Delogierungsprävention etablieren konnte.

Rechtsgrundlage

•    Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G)

Unterstützungshilfen bei Unwetterkatastrophen

Das Sozialministerium unterstützt mit der Richtlinie „Unterstützungshilfen bei Unwetterkatastrophen“ Personen, die von dem Hochwasserereignis im September 2024 existenzbedrohend betroffen sind bzw. waren.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sind Echtkosten für Ersatzquartiere (bis zu EUR 3.500 pro Haushalt) sowie ein Beitrag zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit von Wohnraum (pauschal EUR 2.200 pro Haushalt) förderfähig.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Nachweisen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.hochwasserzuwendung.at.

Anträge auf Unterstützungsleistungen können hier gestellt werden. Die Antragstellung ist ab sofort und bis 30.06.2025 möglich.

Rechtsgrundlage

Daten zum Thema Obdach- und Wohnungslosigkeit

Eine gute Datenlage bildet die Grundlage für wirksame und evidenzbasierte Maßnahmen gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit. Derzeit werden anhand der statistischen Daten lediglich Teilbereiche des Phänomens erfasst.  Im Jahr 2023 waren laut Statistik Austria 20.573 Personen (Excel, 33 KB) als obdach- bzw. wohnungslos registriert. Jene Personen, die prekär und ohne (miet-)rechtliche Absicherung bei Freund:innen, Bekannten oder Fremden unterkommen, bleiben hier unberücksichtigt. Expert:innen gehen daher von einer hohen Dunkelziffer im Bereich der verdeckten Wohnungslosigkeit aus.

Um die bundesweite Datenlage zum Thema Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäres Wohnen zu verbessern, hat das Sozialministerium die Österreichische Akademie der Wissenschaften mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Datenlage (PDF, 4 MB) beauftragt.

Registrierte Obdach- und Wohnungslosigkeit

Bis 2022 wurden die Zahlen zur registrierten Obdach –und Wohnungslosigkeit als Teil der Kennzahlen zu den Lebensbedingungen geführt. Fortan werden die Zahlen in einer separaten Tabelle zur Verfügung gestellt. Das erweiterte Tabellenset, das erstmals 2022 im Rahmen des Schwerpunktkapitels der Kennzahlen zu den Lebensbedingungen ausgewertet wurde, wird auch in der aktuellen Tabelle weitergeführt. Die aktuelle Zahlen finden Sie hier: „Registrierte Obdach- und Wohnungslosigkeit 2023“ (Excel, 37 KB).

Internationale soziale Wohnpolitik

Mit Unterzeichnung der „Erklärung von Lissabon“ im Juni 2021 wurde die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit (EPOCH) ins Leben gerufen.

Das zentrale Ziel der Erklärung von Lissabon ist, an der Beendigung von Obdachlosigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten bis 2030 zu arbeiten.

Dazu finden regelmäßige Treffen der Plattform zwischen EU-Mitgliedsstaaten und weiteren Stakeholder:innen statt, bei denen Österreich vertreten ist. Dabei soll die Zusammenarbeit vertieft, Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch befördert werden.

Letzte Aktualisierung: 28. Jänner 2025