Strukturreform Sozialversicherung
Mit 1. Jänner 2020 wurde die neue Struktur der österreichischen Sozialversicherung umgesetzt.
Durch das Inkrafttreten des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes änderten sich für viele Versicherte ab 1. Jänner 2020 die bisher zuständigen Versicherungsträger (Gebietskrankenkassen, Betriebskrankenkassen etc.).
- Vereinigung der bisherigen neun Gebietskrankenkassen und vier der fünf bisherigen Betriebskrankenkassen zur ÖGK
- Vereinigung der bisherigen BVA und VAEB sowie der BKK der Wiener Verkehrsbetriebe zur BVAEB
- Vereinigung der bisherigen SVA und SVB zur SVS
- Überführung der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine eigenständige berufsständische Versorgungseinrichtung.
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)