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Strukturreform Sozialversicherung

Mit 1. Jänner 2020 wurde die neue Struktur der österreichischen Sozialversicherung umgesetzt.

Das Sozialministerium hat durch Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann untersuchen lassen, welche Einsparungspotentiale eine Sozialversicherungs-Strukturreform bietet. Dieses betriebswirtschaftliche Gutachten zur ökonomischen Vorteilhaftigkeit der Sozialversicherungs-Strukturreform zeigte auf, dass ein erhebliches Effizienz- und Effektivitätssteigerungspotenzial durch die Reform der Organisation der Sozialversicherung besteht.
 
Im Dezember 2018 hat der Nationalrat mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) die Zusammenführung der damals bestehenden Sozialversicherungsträger auf fünf Sozialversicherungsträger und einem Dachverband beschlossen.

Durch das Inkrafttreten des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes änderten sich für viele Versicherte ab 1. Jänner 2020 die bisher zuständigen Versicherungsträger (Gebietskrankenkassen, Betriebskrankenkassen etc.). 
 
  • Vereinigung der bisherigen neun Gebietskrankenkassen und vier der fünf bisherigen Betriebskrankenkassen zur ÖGK
  • Vereinigung der bisherigen BVA und VAEB sowie der BKK der Wiener Verkehrsbetriebe zur BVAEB
  • Vereinigung der bisherigen SVA und SVB zur SVS
  • Überführung der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine eigenständige berufsständische Versorgungseinrichtung.
Damit bestehen in Österreich folgende, im Dachverband der Sozialversicherungsträger (DV) zusammengefassten, Sozialversicherungsträger:
 
Damit ist eine leistungsfähige, moderne und bürgernahe Sozialversicherung geschaffen worden. Diese neue Struktur besteht seit 1. Jänner 2020. 
 
Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2026