Nationale Rechtsgrundlagen
Den nationalen rechtlichen Rahmen für Tabak- und verwandte Erzeugnisse bilden das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG), Bundesgesetzblatt II Nr. 431/1995 in der geltenden Fassung, und die einschlägigen Verordnungen.
Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) umfasst insbesondere nachstehende Regelungsbereiche:
- Erfassung von unter anderem nikotinhältigen und nikotinfreien Elektronischen Zigaretten bzw. Liquids/Nachfüllbehältern neben herkömmlichen Tabakprodukten (Sicherheits- und Qualitätsanforderung, Aufmachung, Verpackung etc.)
- Inhalts- und Zusatzstoffe (z.B. Verbot von Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen) einschließlich Messverfahren
- Verpflichtende Offenlegung der Inhaltsstoffe der Tabak- und verwandten Erzeugnisse im Wege des EU-Common-Entry-Gates
- Verpackungsdetails (Mindestmaße für die Warnhinweise, Verbot kleiner Verpackungen für bestimmte Tabakwaren, Verbot verkaufsfördernder und irreführender Elemente etc.)
- Zulassungsverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse
- Werbe- und Sponsoringverbote
- Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) und Kautabak
- Europaweites System zur Überwachung und Rückverfolgung zwecks Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen
- Verbot des Versandhandels
- Kontrollen von Tabak- und verwandten Erzeugnissen
- Regelungen hinsichtlich des Schutzes von Nichtraucher:innen
- Finanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung stehenden Tätigkeiten sind kostendeckende Gebührensätze (Pauschalierte Jahresgebühr)
Am 24. Juli 2025 ist das Bundesgesetzblatt Nr. 36/2025 in Kraft getreten, mit welcher die Richtlinie der EU 2022/2100 in Österreich umgesetzt und das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG im Sinne dieser Richtlinie geändert wird.
Mit dieser Novelle werden erhitzte Tabakerzeugnisse (sogenannte Heated Tobacco Products) nunmehr im Gesetz definiert und können je nach Eigenschaften als rauchloses Tabakerzeugnis oder Rauchtabakerzeugnis eingestuft werden.
Außerdem werden bestimmte Ausnahmen für erhitzte Tabakerzeugnisse aufgehoben.
Für erhitzte Rauchtabakerzeugnisse gelten ab sofort die gleichen Kennzeichnungsvorschriften wie für Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak.
Weiters ist das Inverkehrbringen von sämtlichen erhitzten Tabakerzeugnissen mit charakteristischen Aromen ab sofort verboten. Ausgenommen sind nur jene erhitzten Tabakerzeugnisse, die vor dem Inkrafttreten der Novelle bereits produziert oder in Verkehr gebracht wurden, aber nicht den neuen Kennzeichnungs- oder Inhaltsstoffregelungen entsprechen. Diese dürfen noch bis 31. Mai 2026 verkauft werden.
Verordnungen
- Prioritätenliste-Verordnung
Erweiterte Meldepflichten für bestimmte Zusatzstoffe in Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen - Tabakerzeugnis-Sicherheitsmerkmalverordnung
Bekanntgabe der Authentifizierungselemente für Sicherheitsmerkmale auf Tabakerzeugnissen
Leitlinien hinsichtlich der Sicherheit von Produktions- und Vertriebsverfahren für Sicherheitsmerkmale von Tabakprodukten (PDF, 159 KB) - Verordnung betreffend Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse
Voraussetzung der Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse, Zulassungsverfahren, Einrichtung einer Bewertungsstelle - Verordnung betreffend Gebühren für die Überwachung von Tabakerzeugnissen/verwandten Erzeugnissen oder Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse
Festlegung einer kostendeckenden Jahresgebühr, nähere Bestimmungen über kostendeckende Gebühren für das Zulassungsverfahren von neuartigen Tabakerzeugnissen - Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise-Verordnung
Technische Spezifikationen für das Layout, die Gestaltung und die Form der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise für Rauchtabakerzeugnisse - Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffe-Erhebungsverordnung
Meldeverpflichtungen und Modalitäten zur Erhebung, Veröffentlichung und Weiterleitung von Daten zu Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffen (Elektronisches Meldesystem zur Übermittlung von Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffen) - Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung
Kennzeichnungspflicht betreffend den Nichtraucherschutz in der Gastronomie - Verordnung zur Festlegung von Verfahren für die Messung und Kontrolle des Kondensat-(Teer-) und Nikotingehalts im Rauch von Zigaretten