Rechtliche Grundlagen in Österreich
Die wichtigsten gesetzlichen Regeln für Tabak und verwandte Erzeugnisse in Österreich stehen im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG). Dieses Gesetz ist im Bundesgesetzblatt II Nr. 431/1995 veröffentlicht und gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Ergänzend dazu gibt es weitere Verordnungen.
Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) umfasst insbesondere nachstehende Regelungsbereiche:
- Erfassung von unter anderem nikotinhältigen und nikotinfreien Elektronischen Zigaretten bzw. Liquids/Nachfüllbehältern neben herkömmlichen Tabakprodukten (Sicherheits- und Qualitätsanforderung, Aufmachung, Verpackung etc.)
- Inhalts- und Zusatzstoffe (z.B. Verbot von Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen) einschließlich Messverfahren
- Verpflichtende Offenlegung der Inhaltsstoffe der Tabak- und verwandten Erzeugnisse im Wege des EU-Common-Entry-Gates
- Verpackungsdetails (Mindestmaße für die Warnhinweise, Verbot kleiner Verpackungen für bestimmte Tabakwaren, Verbot verkaufsfördernder und irreführender Elemente etc.)
- Zulassungsverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse
- Werbe- und Sponsoringverbote
- Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) und Kautabak
- Europaweites System zur Überwachung und Rückverfolgung zwecks Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen
- Verbot des Versandhandels
- Kontrollen von Tabak- und verwandten Erzeugnissen
- Regelungen hinsichtlich des Schutzes von Nichtraucher:innen
- Finanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung stehenden Tätigkeiten sind kostendeckende Gebührensätze (Pauschalierte Jahresgebühr)
Neue Regelungen durch Bundesgesetzblatt I Nr. 68/2026
Mit BGBl. I Nr. 68/2026 wurde eine umfassende Novelle des TNRSG kundgemacht. Damit werden erstmals auch tabakfreie Nikotinerzeugnisse, wie Nikotinbeutel, Nikotinzahnstocher oder Nikotin-Schnupfpulver, ausdrücklich in das TNRSG einbezogen. Auch nikotinfreie Erzeugnisse, die Tabak- oder Nikotinerzeugnisse nachahmen, wie etwa bestimmte koffein- oder CBD-haltige Beutel, werden künftig vom TNRSG erfasst.
Die Novelle stärkt insbesondere den Gesundheits- und Jugendschutz im Zusammenhang mit neuen Nikotinprodukten und schließt bestehende Regelungslücken. Die neuen Bestimmungen treten gestaffelt in Kraft.
Eine Aktualisierung der Informationen auf dieser Website erfolgt, sobald die jeweiligen neuen Bestimmungen in Kraft treten.
Am 24. Juli 2025 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Nr. 36/2025). Damit wird eine EU-Richtlinie (EU 2022/2100) in österreichisches Recht umgesetzt. Das TNRSG wurde entsprechend angepasst.
Was ändert sich konkret?
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Erhitzte Tabakerzeugnisse (auch Heated Tobacco Products genannt) sind nun erstmals im Gesetz definiert. Je nach Art und Verwendung gelten sie rechtlich entweder als rauchlose Tabakerzeugnisse oder als Rauchtabakerzeugnisse.
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Bisherige Sonderregelungen für erhitzte Tabakerzeugnisse entfallen.
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Für erhitzte Rauchtabakerzeugnisse gelten jetzt die gleichen Kennzeichnungsvorschriften wie für Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak.
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Das Inverkehrbringen von erhitzten Tabakerzeugnissen mit charakteristischen Aromen (z. B. Frucht- oder Vanillegeschmack) ist grundsätzlich verboten.
Übergangsregelung
Erhitzte Tabakerzeugnisse, die bereits vor dem 24. Juli 2025 hergestellt oder verkauft wurden und den neuen Kennzeichnungs- oder Inhaltsstoffregelungen noch nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Mai 2026 abverkauft werden.
Verordnungen
- Prioritätenliste-Verordnung
Erweiterte Meldepflichten für bestimmte Zusatzstoffe in Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen - Tabakerzeugnis-Sicherheitsmerkmalverordnung
Bekanntgabe der Authentifizierungselemente für Sicherheitsmerkmale auf Tabakerzeugnissen
Leitlinien hinsichtlich der Sicherheit von Produktions- und Vertriebsverfahren für Sicherheitsmerkmale von Tabakprodukten (PDF, 159 KB) - Verordnung betreffend Gebühren für die Überwachung von Tabakerzeugnissen/verwandten Erzeugnissen oder Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse
Festlegung einer kostendeckenden Jahresgebühr, nähere Bestimmungen über kostendeckende Gebühren für das Zulassungsverfahren von neuartigen Tabakerzeugnissen - Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise-Verordnung
Technische Spezifikationen für das Layout, die Gestaltung und die Form der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise für Rauchtabakerzeugnisse - Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffe-Erhebungsverordnung
Meldeverpflichtungen und Modalitäten zur Erhebung, Veröffentlichung und Weiterleitung von Daten zu Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffen (Elektronisches Meldesystem zur Übermittlung von Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffen) - Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung
Kennzeichnungspflicht betreffend den Nichtraucherschutz in der Gastronomie - Verordnung zur Festlegung von Verfahren für die Messung und Kontrolle des Kondensat-(Teer-) und Nikotingehalts im Rauch von Zigaretten