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Rechtliche Grundlagen in Österreich

Die wichtigsten gesetzlichen Regeln für Tabak und verwandte Erzeugnisse in Österreich stehen im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG). Dieses Gesetz ist im Bundesgesetzblatt II Nr. 431/1995 veröffentlicht und gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Ergänzend dazu gibt es weitere Verordnungen.

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) umfasst insbesondere nachstehende Regelungsbereiche:

  • Erfassung von unter anderem nikotinhältigen und nikotinfreien Elektronischen Zigaretten bzw. Liquids/Nachfüllbehältern neben herkömmlichen Tabakprodukten (Sicherheits- und Qualitätsanforderung, Aufmachung, Verpackung etc.)
  • Inhalts- und Zusatzstoffe (z.B. Verbot von Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen) einschließlich Messverfahren
  • Verpflichtende Offenlegung der Inhaltsstoffe der Tabak- und verwandten Erzeugnisse im Wege des EU-Common-Entry-Gates
  • Verpackungsdetails (Mindestmaße für die Warnhinweise, Verbot kleiner Verpackungen für bestimmte Tabakwaren, Verbot verkaufsfördernder und irreführender Elemente etc.)
  • Zulassungsverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse
  • Werbe- und Sponsoringverbote
  • Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) und Kautabak
  • Europaweites System zur Überwachung und Rückverfolgung zwecks Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen
  • Verbot des Versandhandels
  • Kontrollen von Tabak- und verwandten Erzeugnissen
  • Regelungen hinsichtlich des Schutzes von Nichtraucher:innen
  • Finanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung stehenden Tätigkeiten sind kostendeckende Gebührensätze (Pauschalierte Jahresgebühr)

Mit der jüngsten Novelle werden neue Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten strenger geregelt. Außerdem werden Einweg-E-Zigaretten verboten.

Künftig sollen nikotinhaltige und nikotinfreie verwandte Produkte – zum Beispiel Nikotinbeutel oder ähnliche Erzeugnisse mit anregenden Stoffen wie Koffein oder Guarana etc. ähnlich streng geregelt werden wie Tabakprodukte oder E-Zigaretten. Damit soll ein hohes Schutzniveau für Konsumentinnen und Konsumenten sichergestellt werden.

Die bestehenden Verbote bestimmter Inhaltsstoffe werden außerdem auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgeweitet.

Weitere geplante Änderungen betreffen:

  • die Meldepflicht für neuartige Tabakerzeugnisse (anstelle der bisherigen Zulassung),

  • die bessere Durchsetzung des Versandhandelsverbots sowie

  • die Umsetzung von EU-Vorgaben zu technischen Standards und Warnhinweisen

Am 24. Juli 2025 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Nr. 36/2025). Damit wird eine EU-Richtlinie (EU 2022/2100) in österreichisches Recht umgesetzt. Das TNRSG wurde entsprechend angepasst.

Was ändert sich konkret?

  • Erhitzte Tabakerzeugnisse (auch Heated Tobacco Products genannt) sind nun erstmals im Gesetz definiert. Je nach Art und Verwendung gelten sie rechtlich entweder als rauchlose Tabakerzeugnisse oder als Rauchtabakerzeugnisse.

  • Bisherige Sonderregelungen für erhitzte Tabakerzeugnisse entfallen.

  • Für erhitzte Rauchtabakerzeugnisse gelten jetzt die gleichen Kennzeichnungsvorschriften wie für Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak.

  • Das Inverkehrbringen von erhitzten Tabakerzeugnissen mit charakteristischen Aromen (z. B. Frucht- oder Vanillegeschmack) ist grundsätzlich verboten.

Übergangsregelung

Erhitzte Tabakerzeugnisse, die bereits vor dem 24. Juli 2025 hergestellt oder verkauft wurden und den neuen Kennzeichnungs- oder Inhaltsstoffregelungen noch nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Mai 2026 abverkauft werden.

Verordnungen

Letzte Aktualisierung: 30. Jänner 2026