Rechtliche Grundlagen in Österreich
Die wichtigsten gesetzlichen Regeln für Tabak und verwandte Erzeugnisse in Österreich stehen im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG). Dieses Gesetz ist im Bundesgesetzblatt II Nr. 431/1995 veröffentlicht und gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Ergänzend dazu gibt es weitere Verordnungen.
Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) umfasst insbesondere nachstehende Regelungsbereiche:
- Erfassung von unter anderem nikotinhältigen und nikotinfreien Elektronischen Zigaretten bzw. Liquids/Nachfüllbehältern neben herkömmlichen Tabakprodukten (Sicherheits- und Qualitätsanforderung, Aufmachung, Verpackung etc.)
- Inhalts- und Zusatzstoffe (z.B. Verbot von Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen) einschließlich Messverfahren
- Verpflichtende Offenlegung der Inhaltsstoffe der Tabak- und verwandten Erzeugnisse im Wege des EU-Common-Entry-Gates
- Verpackungsdetails (Mindestmaße für die Warnhinweise, Verbot kleiner Verpackungen für bestimmte Tabakwaren, Verbot verkaufsfördernder und irreführender Elemente etc.)
- Zulassungsverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse
- Werbe- und Sponsoringverbote
- Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) und Kautabak
- Europaweites System zur Überwachung und Rückverfolgung zwecks Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen
- Verbot des Versandhandels
- Kontrollen von Tabak- und verwandten Erzeugnissen
- Regelungen hinsichtlich des Schutzes von Nichtraucher:innen
- Finanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung stehenden Tätigkeiten sind kostendeckende Gebührensätze (Pauschalierte Jahresgebühr)
Mit der jüngsten Novelle werden neue Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten strenger geregelt. Außerdem werden Einweg-E-Zigaretten verboten.
Künftig sollen nikotinhaltige und nikotinfreie verwandte Produkte – zum Beispiel Nikotinbeutel oder ähnliche Erzeugnisse mit anregenden Stoffen wie Koffein oder Guarana etc. ähnlich streng geregelt werden wie Tabakprodukte oder E-Zigaretten. Damit soll ein hohes Schutzniveau für Konsumentinnen und Konsumenten sichergestellt werden.
Die bestehenden Verbote bestimmter Inhaltsstoffe werden außerdem auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgeweitet.
Weitere geplante Änderungen betreffen:
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die Meldepflicht für neuartige Tabakerzeugnisse (anstelle der bisherigen Zulassung),
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die bessere Durchsetzung des Versandhandelsverbots sowie
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die Umsetzung von EU-Vorgaben zu technischen Standards und Warnhinweisen
Am 24. Juli 2025 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Nr. 36/2025). Damit wird eine EU-Richtlinie (EU 2022/2100) in österreichisches Recht umgesetzt. Das TNRSG wurde entsprechend angepasst.
Was ändert sich konkret?
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Erhitzte Tabakerzeugnisse (auch Heated Tobacco Products genannt) sind nun erstmals im Gesetz definiert. Je nach Art und Verwendung gelten sie rechtlich entweder als rauchlose Tabakerzeugnisse oder als Rauchtabakerzeugnisse.
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Bisherige Sonderregelungen für erhitzte Tabakerzeugnisse entfallen.
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Für erhitzte Rauchtabakerzeugnisse gelten jetzt die gleichen Kennzeichnungsvorschriften wie für Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak.
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Das Inverkehrbringen von erhitzten Tabakerzeugnissen mit charakteristischen Aromen (z. B. Frucht- oder Vanillegeschmack) ist grundsätzlich verboten.
Übergangsregelung
Erhitzte Tabakerzeugnisse, die bereits vor dem 24. Juli 2025 hergestellt oder verkauft wurden und den neuen Kennzeichnungs- oder Inhaltsstoffregelungen noch nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Mai 2026 abverkauft werden.
Verordnungen
- Prioritätenliste-Verordnung
Erweiterte Meldepflichten für bestimmte Zusatzstoffe in Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen - Tabakerzeugnis-Sicherheitsmerkmalverordnung
Bekanntgabe der Authentifizierungselemente für Sicherheitsmerkmale auf Tabakerzeugnissen
Leitlinien hinsichtlich der Sicherheit von Produktions- und Vertriebsverfahren für Sicherheitsmerkmale von Tabakprodukten (PDF, 159 KB) - Verordnung betreffend Gebühren für die Überwachung von Tabakerzeugnissen/verwandten Erzeugnissen oder Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse
Festlegung einer kostendeckenden Jahresgebühr, nähere Bestimmungen über kostendeckende Gebühren für das Zulassungsverfahren von neuartigen Tabakerzeugnissen - Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise-Verordnung
Technische Spezifikationen für das Layout, die Gestaltung und die Form der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise für Rauchtabakerzeugnisse - Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffe-Erhebungsverordnung
Meldeverpflichtungen und Modalitäten zur Erhebung, Veröffentlichung und Weiterleitung von Daten zu Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffen (Elektronisches Meldesystem zur Übermittlung von Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffen) - Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung
Kennzeichnungspflicht betreffend den Nichtraucherschutz in der Gastronomie - Verordnung zur Festlegung von Verfahren für die Messung und Kontrolle des Kondensat-(Teer-) und Nikotingehalts im Rauch von Zigaretten