Alterssicherungskommission: Gutachten beschlossen
Gutachten zeigt weiteres Wachstum der Bundesmittel und anhaltend steigende Pensionsausgaben
Das neue Mittelfristgutachten für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung zeigt, dass es in den nächsten Jahren nicht zu einem Aufholprozess der Beitragseinnahmen kommen wird, da sowohl die Anstiege der Beschäftigtenzahlen als auch die Einkommensentwicklung in den zu Grunde liegenden Wirtschaftsprognosen nicht ausreichen, um die Dynamik des Pensionsaufwandes zu übertreffen.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der starke Anstieg der Bundesmittel, der in den Jahren 2023 bis 2025 aufgetreten ist, sich in den Folgejahren nicht in der Stärke fortsetzen, sondern auf ein moderateres Niveau zurückkehren wird.
Die wichtigsten Kernaussagen:
- Die Aufwendungen der nächsten Jahre steigen jährlich im Schnitt stärker als die Erträge
- Die Zahl der Pflichtversicherten (und damit Beitragszahler) wird im Durchschnitt ähnlich steigen wie die Zahl der Pensionen (Leistungen an Pensionsbezieher)
- Der Anteil der Bundesmittel gemessen am Bruttoinlandsprodukt steigt weiterhin an, von noch 2,45 % im Jahr 2018 auf voraussichtlich 4,23 % im Jahr 2030
Die Entwicklung der Ausgaben für die gesetzliche Pensionsversicherung und die Beamtenpensionen wird laufend durch die Alterssicherungskommission überwacht. In die Berechnungen der Expert:innen gehen die Echtdaten der Pensionsversicherungsträger und aktuelle Wirtschaftsprognosen ebenso ein, wie die demografische Entwicklung.
Die neuen Gutachten werden getrennt nach gesetzlicher Pensionsversicherung und Beamtenpensionen veröffentlicht und sind auf unserer Website im Bereich "Sozialversicherung: Alterssicherungskommission" abrufbar.