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Europäische Garantie für Kinder

In diesem Bereich finden Sie Informationen zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder in Österreich.

Europäische Garantie für Kinder

Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Juni 2021 eine Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder angenommen. Ziel ist es, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem bedürftigen Kindern der Zugang zu einer Reihe wichtiger Dienstleistungen garantiert wird. Damit leistet die Garantie einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte, zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Förderung von Chancengleichheit.

Trotz leichter Fortschritte bleibt Kinderarmut eine zentrale sozialpolitische Herausforderung: EU-weit waren im Jahr 2025 19,3 Millionen Kinder in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Zwar sank die Zahl der betroffenen Kinder im Vergleich zu 2024 um etwa 0,2 Millionen, doch die Fortschritte reichen noch nicht aus, um das EU-Ziel zu erreichen, die Zahl der betroffenen Kinder in der EU bis 2030 um mindestens fünf Millionen zu senken.

Die Europäische Garantie für Kinder ist ein zentraler Bestandteil des Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte und ergänzt die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie steht auch in Zusammenhang mit der neuen EU-Strategie zur Armutsbekämpfung.

Konkret empfiehlt die Garantie den Mitgliedstaaten, armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Kindern bis zum Jahr 2030 einen kostenlosen bzw. wirksamen Zugang zu den folgenden Dienstleistungen zu garantieren:

  • frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • inklusive Bildungsangebote und schulbezogene Aktivitäten,
  • mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag,
  • Gesundheitsversorgung,
  • gesunde Ernährung,
  • angemessener Wohnraum.

Zur Umsetzung ist der Europäischen Kommission ein Nationaler Aktionsplan vorzulegen:

Umsetzung in Österreich

Auf Grundlage eines Ministerratsbeschlusses vom 15. September 2021 (PDF, 79 KB) übernahm das Sozialministerium die nationale Koordination für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans, in Abstimmung mit dem Bildungsministerium und dem Bundeskanzleramt (Sektion Familie und Jugend).

Die Bekämpfung von Kinderarmut betrifft in Österreich zahlreiche politische Handlungsfelder und Akteur:innen auf unterschiedlichen Ebenen. Österreich hat eine lange Tradition der Beteiligung von Stakeholder:innen an politischen Meinungsbildungsprozessen und hat diese auch bei der Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder fortgeführt. Im Rahmen eines Aufrufs im Oktober 2021 wurden Bundesministerien, Länder, Sozialpartner, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen eingeladen, bestehende und geplante Maßnahmen einzumelden. Dabei gingen über 600 Maßnahmenmeldungen aus ganz Österreich ein, die im Anhang des Nationalen Aktionsplans veröffentlicht sind.

Gemeinsam mit UNICEF Österreich hielt das Sozialministerium im Dezember 2021 eine zweitägige Konferenz ab, bei der die sechs Kerndienstleistungen der Garantie sowie die Themen Familie, statistisches Monitoring und Stakeholder-Beteiligung diskutiert wurden. Die Ergebnisse dieser Konferenz liegen in Form eines Tagungsberichts (PDF, 1009 KB) vor.

Weiterführende allgemeine Informationen zur Europäischen Garantie für Kinder finden Sie auch auf den Seiten der Europäischen Kommission zur Garantie für Kinder.

Nationaler Aktionsplan

Der Nationale Aktionsplan Österreichs zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder wurde von der Bundesregierung per Ministerratsbeschluss (PDF, 83 KB) im Dezember 2023 beschlossen. 

Fortschrittsberichte

Auf Basis der Ratsempfehlung ist der Europäischen Kommission alle zwei Jahre ein Fortschrittsbericht vorzulegen. Österreich hat seinen ersten Fortschrittsbericht im Dezember 2024 und seinen zweiten Fortschrittsbericht im März 2026 übermittelt. 

Die Nationalen Aktionspläne und Fortschrittsberichte aller EU-Mitgliedstaaten sind gesammelt auf der Übersicht der Europäischen Kommission abrufbar.

Stärkung der Kindergarantie 2026

Am 6. Mai 2026 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder vorgelegt. Sie ist Teil des sogenannten Sozialpakets („Social Package") und zieht zugleich eine Halbzeitbilanz, fünf Jahre nach Annahme der Garantie. Demnach war im Jahr 2025 nahezu ein Viertel der Kinder in der EU (24,3 Prozent bzw. rund 19,2 Millionen) von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. Ziel der Mitteilung ist es daher, die Umsetzung mit Blick auf das EU-Ziel für 2030 – mindestens fünf Millionen Kinder weniger in Armut oder sozialer Ausgrenzung – weiter voranzutreiben.

Die Mitteilung nennt auch bereits erzielte Fortschritte: Die Teilhabequoten in der frühkindlichen Bildung sind EU-weit gestiegen, mehrere Mitgliedstaaten haben ihre Schulverpflegung ausgebaut, und rund 850.000 Kinder mehr haben Zugang zu schulbasierten Aktivitäten erhalten. Zugleich bestehen weiterhin Umsetzungslücken, insbesondere beim Erreichen besonders vulnerabler Gruppen.

Inhaltlich stützt sich die Mitteilung zur Bekämpfung von Kinderarmut auf drei Säulen:

  • Armut in Familien reduzieren: Bessere Beschäftigung der Eltern, Zugang zu frühkindlicher Bildung und nachhaltige Einkommensunterstützung.
  • Kindergarantie stärken: Engere Verknüpfung der sechs Kerndienstleistungen und neue Schwerpunkte wie mentale Gesundheit, Kinderschutz und digitale Sicherheit.
  • Steuerung und Finanzierung: Weiterentwicklung des Monitorings durch den Ausschuss für Sozialschutz und Kinderarmut als Schwerpunkt im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2028–2034.

Die geplanten Maßnahmen unterstützen die Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Bekämpfung von Kinderarmut.

 

Letzte Aktualisierung: 8. Oktober 2026