Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf faire Bezahlung und berufliche Teilhabe

Mehr Inklusion am Arbeitsmarkt: Alternativen zu geschützten Werkstätten werden erprobt

Vor einem Jahr ist die notwendige Förderrichtlinie des Sozialministeriums ,Inklusive Arbeit’ in Kraft getreten. Mit den neuen Pilotprojekten soll gezeigt werden, dass es funktionierende Alternativen zu Werkstätten gibt. Mit 36 Millionen Euro fördert das Sozialministerium Projekte der Bundesländer zur Erprobung bzw. zum Ausbau alternativer Beschäftigungsmodelle abseits von geschützten Werkstätten. Einige Bundesländer haben bereits Anträge übermittelt und stehen kurz vor Abschluss.

"Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf faire Bezahlung und echte berufliche Teilhabe. Es ist höchste Zeit, dass wir den Weg in ein inklusives Arbeitsleben gemeinsam mit den Ländern konsequent umsetzen.“ - Sozialministerin Korinna Schumann

Aktuell sind in Österreich rund 28.000 Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturellen Einrichtungen beschäftigt. Sie erhalten dafür keinen regulären Lohn, sondern lediglich ein Taschengeld. Hier setzt die vor einem Jahr in Kraft getretene Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“ an, um entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention flächendeckend moderne Standards der Arbeitsinklusion zu etablieren.

Ziel der Pilotprojekte: Inklusive Beschäftigung mit Lohn statt Taschengeld in den Werkstätten.

Die geplanten Pilotprojekte sollen in mehreren Bundesländern starten und unterschiedliche Modelle inklusiver Arbeit testen. Dazu zählen unter anderem:

  • Projekte Inklusiver Arbeit: Menschen mit Behinderungen sind in Unternehmen tätig, in denen der Arbeitsplatz individuell angepasst ist. 
  • Integrative Beschäftigungsprojekte: Menschen mit Behinderungen haben ein reguläres Arbeitsverhältnis, das individuelle Bedürfnisse berücksichtigt.
  • Innovative Projekte in bestehenden StrukturenMenschen mit Behinderungen sind im Rahmen von Arbeitsverträgen in der Struktur oder Organisation ihrer Einrichtung tätig.