Qualitätsstandards gemäß Gesundheitsqualitätsgesetz
Durch die Veröffentlichung von Qualitätsstandards wird das österreichweite Qualitätsniveau bei Gesundheitsleistungen weiter gehoben. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Gesundheitsqualitätsgesetz.
Die Sicherstellung eines hohen österreichweiten Qualitätsniveaus bei Gesundheitsleistungen ist ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund ermächtigt das Gesundheitsqualitätsgesetz den Bundesminister für Gesundheit zur Veröffentlichung von Qualitätsstandards. Solange der Bundesminister nicht ausdrücklich Verordnungen erlässt, handelt es sich bei den Qualitätsstandards um Empfehlungen für eine bundesweite Vorgehensweise.
Vorgaben für Qualitätsstandards
Das Gesundheitsqualitätsgesetz gibt in § 4 den rechtlichen Rahmen für Qualitätsstandards vor. Ergänzend dazu beschreibt die Methode zur Erstellung von Qualitätsstandards die Vorgehensweise, wie Qualitätsstandards entwickelt werden sollen und deren Kernelemente.
Mit Qualitätsstandards sollen in erster Linie bundesweite „Mindeststandards" in der Versorgung festgelegt werden. Darüber hinaus können in Qualitätsstandards, insbesondere bei Handlungsfeldern mit großem Interventions- und Entwicklungspotenzial, auch Ziele im Sinne einer optimalen Versorgung formuliert werden.
Der Fokus von Qualitätsstandards liegt auf der Beschreibung der organisatorischen Rahmenbedingungen in der Versorgung der Patient:innen über alle Sektoren hinweg und im Aufzeigen von Lösungen für die Herausforderungen an den Nahtstellen.
Empfohlene Maßnahmen sollen hinsichtlich des erhofften Effektes möglichst evidenzbasiert und realistisch umsetzbar sein. Die konkrete Umsetzung der Empfehlungen erfolgt jeweils auf Basis der regionalen Rahmenbedingungen.
Vorgehensweise zur Entwicklung von Qualitätsstandards: Methodenhandbuch
Mit Qualitätsstandards sollen in erster Linie bundesweite Mindestanforderungen in der Patientenversorgung festgelegt werden. Die Methode zur Erstellung von Qualitätsstandards gemäß Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) soll die Erarbeitung von Qualitätsstandards für die Erbringung bestimmter Gesundheitsleistungen durch strukturierte und einheitliche Vorgaben unterstützen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Einbeziehung der jeweils Betroffenen, insbesondere der relevanten Gesundheitsberufe sowie der Patient:innen (s. § 4 Gesundheitsqualitätsgesetz). Ziel der vorliegenden aktualisierten Methode (Version 3.1) ist es, rezenten Erfahrungen aus der Erstellungspraxis von Qualitätsstandards Rechnung zu tragen. So wurden insbesondere die Inhalte zur Priorisierung von Themen und zur Externen Begutachtung erneuert.
Für die Erstellung der Qualitätsstandards gelten folgende Ziele:
- Entwicklung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung
- Patient:innenorientierung
- Bundesweit einheitliche Standards
- Sektoren- und berufsübergreifende Vorgangsweise
- Transparenz
Methode zur Erstellung von Qualitätsstandards - Version 3.1 (PDF, 378 KB)