Anti-Mogelpackungs-Gesetz: "Shrinkflation" muss ab April gekennzeichnet werden
Das neue Gesetz liefert mehr Transparenz bei Preiserhöhungen
Mit April 2026 trat das sogenannte Anti-Mogelpackungs-Gesetz in Kraft. Dadurch müssen versteckte Preiserhöhungen durch "Shrinkflation" in Supermärkten und Drogerien gekennzeichnet werden. Für Konsumentinnen und Konsumenten wird damit sichtbar, wenn sich das Preis-Mengen-Verhältnis verschlechtert hat.
Was ist "Shrinkflation"?
"Shrinkflation" beschreibt die Praxis, die Füllmenge eines Produkts zu verringern, während der Verkaufspreis gleich bleibt und die Verpackung nahezu unverändert aussieht. Als Beispiel: War ein Müsli bislang mit 200g befüllt und wird der Inhalt auf 180g reduziert – ohne dass sich der Verkaufspreis ändert – so steigt der Grundpreis. Sieht die Verpackung auf den ersten Blick gleich aus, bleibt die verringerte Füllmenge bzw. der gestiegene Preis oft unbemerkt. Das sorgt bei vielen Konsumentinnen und Konsumenten für Ärger.
So muss "Shrinkflation" im Geschäft gekennzeichnet werden
Künftig sind Supermärkte und Drogerien verpflichtet, betroffene Produkte mit einem Hinweis auf die Füllmengenverringerung zu kennzeichnen. Der Hinweis muss direkt am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung angebracht werden und für 60 Tage sichtbar bleiben. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Produkte, bei denen auch verpflichtend ein Grundpreis ausgezeichnet werden muss – also etwa ein Preis pro Kilogramm oder Liter.
Ausnahmen gibt es für kleinere Einzelhändler und für Produkte, deren Grundpreis weniger als drei Prozent steigt.
Geldstrafen bei Verstößen
Halten sich Händler nicht an die Kennzeichnungspflicht, drohen Geldstrafen. Hinweise auf Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können direkt bei den zuständigen Behörden eingebracht werden - dies sind die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. in Wien das Marktamt (MA 59).
Mehr Informationen
Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website im Bereich "Konsumentenschutz" und auf der Website www.konsumentenfragen.at.