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Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme 2.0

Die Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen bilden die Grundlage für die gesetzlich verpflichtende Qualitätsberichterstattung sowie einen Orientierungsrahmen für alle Gesundheitsdiensteanbieter:innen.

Bereits 2014 wurden erstmals im Auftrag der Bundes-Zielsteuerungskommission Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme erarbeitet, um Gesundheitsdiensteanbieter:innen bei der Umsetzung von Qualitätsarbeit zu unterstützen. Seither gaben diese Mindestanforderungen einen Orientierungsrahmen für alle Versorgungsbereiche vor und bildeten die Grundlage für die gesetzlich verpflichtende Qualitätsberichterstattung in Krankenanstalten und ausgewählten niedergelassenen Bereichen.

Für die Arbeiten zur Aktualisierung der Mindestanforderungen 2.0 wurden die bisher bestehenden Mindestanforderungen, die Patientensicherheits- und Qualitätsstrategie sowie nationale und internationale Qualitätsnormen und Standards herangezogen. Der Ständige Koordinierungsauschuss nahm das Dokument zu den neuen Mindestanforderungen im Juni 2026 ab.

Neben den sechs Grundelementen der Mindestanforderungen (Patientenorientierung, Organisationsverantwortung etc.) werden nunmehr auch die übergreifenden Prinzipien eines Qualitätsmanagementsystems angeführt, die in allen Versorgungsbereichen relevant sind und den grundlegenden Rahmen bilden. Die Anforderungen sind so allgemein formuliert, dass sie für alle Gesundheitsdiensteanbieter:innen gelten; für die praktische Umsetzung müssen sie jedoch angepasst werden, da z.B. für eine kleine Hausarztpraxis andere Vorgaben gelten als etwa für ein Schwerpunktkrankenhaus (Anpassung an Größe, Bereich und Leistungsspektrum).

Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme 2.0 (PDF, 711 KB)

Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2026