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2025 auf den Weg gebracht, 2026 wirksam

Reformen und Änderungen für Gesundheit, Arbeit und Soziales

Das Parlament hat 2025 mehrere Reformen und gesetzliche Änderungen beschlossen, mit denen das BMASGPK zentrale Vorhaben für Gesundheit, Arbeit und soziale Absicherung umsetzt. Die Beschlüsse für diese Änderungen werden überwiegend ab 1. Jänner 2026 wirksam.

Arbeit und soziale Sicherheit: Klare Regeln und faire Rahmenbedingungen

Im Arbeits- und Sozialrecht setzt das Parlament wichtige Schritte u.a. zu folgenden Themen:

  • Freie Dienstnehmer:innen erhalten künftig mehr Schutz. Erstmals können auch für diese Beschäftigtengruppe Kollektivverträge abgeschlossen werden. Zusätzlich werden Kündigungsfristen und -termine gesetzlich klargestellt.
  • Mit der Reparatur der Kündigungsfristen werden bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt und Mindeststandards abgesichert.
  • Ab 2026 ersetzt die Weiterbildungszeit die bisherige Bildungskarenz und schafft ein sozial ausgewogeneres Modell zur Förderung von Qualifizierung und Höherbildung.
  • Die Hitzeschutzverordnung stärkt den Schutz für alle, die im Freien arbeiten und sorgt für klare Regeln, weniger Risiko und bessere Gesundheit im Arbeitsalltag.
  • Pflegeberufe werden offiziell in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen – für mehr Fairness, Wertschätzung und eine realistischere Abbildung der Belastungen im Berufsalltag der Pflege.
  • Die Teilpension ermöglicht einen schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben.
  • Für ältere Personen, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, soll mit der "Aktion 55 Plus" eine existenzsichernde, gesellschaftlich sinnvolle Beschäftigung ermöglicht werden.
  • Die Neuregelung der Trinkgeldpauschalen sorgt für mehr Transparenz und stärkt die soziale Absicherung von Beschäftigten, insbesondere in Dienstleistungsbranchen.

All diese Maßnahmen tragen dazu bei, faire Arbeitsbedingungen zu sichern und soziale Rechte zeitgemäß weiterzuentwickeln.

Gesundheit: Versorgung weiterentwickeln und Kosten abfedern

Ein zentraler Beschluss ist die Einrichtung des Gesundheitsreformfonds, der mit Beginn des Jahres 2026 startet. Mit jährlich rund 500 Millionen Euro werden gezielt Maßnahmen finanziert, um die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln, Versorgungslücken zu schließen und Prävention zu stärken. Die Primärversorgung wird weiter ausgebaut und langfristig abgesichert.

Darüber hinaus wurden weitere gesetzliche Änderungen beschlossen, die Patient:innen entlasten und den Zugang zu Gesundheitsleistungen verbessern:

  • Mit dem Arzneimittelkostendeckel wird die Kostenobergrenze für eine Rezeptgebührenbefreiung schneller erreicht.
  • Für 2026 wird die Rezeptgebühr mit dem Wert von 2025 (7,55 ) eingefroren.
  • Der Eltern-Kind-Pass wird ab Oktober digital – nutzbar als App oder über eine Website.