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Unterstützung für die Opfer und Hinterbliebenen des Amoklaufs

Entschädigungsfonds des Sozialministeriums für Opfer 

Nach den tragischen Ereignissen vom 10. Juni in Graz hat die österreichische Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Im Rahmen dessen wird unter anderem ein Fonds zur Entschädigung der Opfer des Amoklaufs eingerichtet, der rasch und unbürokratisch hilft.

Einrichtung eines Fonds des Sozialministeriums zur Entschädigung von Opfern des Amoklaufs am 10. Juni 2025

Die Bundesregierung nimmt ihre Verantwortung gegenüber den Opfern und Hinterbliebenen des tragischen Amoklaufs sehr ernst. Im Rahmen des Verbrechensopfergesetzes stehen umfassende Entschädigungsleistungen zur Verfügung – darunter Schmerzengeld, psychotherapeutische Betreuung sowie die Übernahme von Bestattungskosten.

Darüber hinaus stellt die Republik Österreich zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro bereit, um betroffene Personen über die gesetzlichen Leistungen hinaus gezielt zu unterstützen. Aus diesem Hilfsfonds können unter anderem:

  • weitere Beerdigungskosten gedeckt werden und
  • Auszahlungen von finanziellen Entschädigungen und zusätzlichen Hilfeleistungen für Opfer mit schweren körperlichen oder psychischen Verletzungen geleistet werden.

Auch die betroffene Schule wird nicht allein gelassen: In enger Zusammenarbeit mit Opferschutzeinrichtungen werden finanzielle Mittel zur Krisenbewältigung bereitgestellt.

Mehr Informationen

Weitere Informationen über die Voraussetzungen, um als Verbrechensopfer eine Entschädigung zu erhalten, finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice