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Pensionserhöhung 

Damit die Kaufkraft der ausgezahlten Pensionen erhalten bleibt, werden diese mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem gesetzlich festgesetzten Anpassungsfaktor vervielfacht.

Pensionserhöhung 2026

Der Richtwert für das Jahr 2026, dieser ist die Grundlage für die Pensionsanpassung und ergibt sich aus der durchschnittlichen Inflation in den Monaten August 2024 bis Juli 2025, lautet 1,027. 

Das Parlament hat nunmehr die von der Regierung vorgeschlagene erforderliche gesetzliche Bestimmung beschlossen. Demnach wird die Anpassung der Pensionen mit 1. Jänner 2026 für hohe Pensionen mit einem Fixbetrag erfolgen.

Grundlage für die Erhöhung 2026 sind nicht die einzelnen Pensionsleistungen, sondern das Gesamtpensionseinkommen, das aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und anderen im Gesetz definierten Pensionsleistungen bezogen wird.

Bekommt eine Person beispielsweise eine Alterspension und eine Hinterbliebenenleistung, werden diese beiden Leistungen zusammengezählt. Darüber hinaus sind neben den Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung auch Leistungen unterschiedlichster Institutionen im staatsnahen Bereich sowie Beamtenpensionen umfasst. 
Das Gesamtpensionseinkommen ist daher 2026 zu erhöhen:

•    wenn es nicht mehr als 2.500 € monatlich beträgt, um 2,7 Prozent;
•    wenn es über 2.500 € monatlich beträgt, um 67,50 Euro.
•    Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden um 2,7% erhöht.

Erstmalige Pensionserhöhung

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde die Vorgehensweise für die erstmalige Pensionsanpassung geändert. Die Neuregelung besteht darin, dass alle Pensionen bei ihrer erstmaligen Pensionsanpassung unabhängig vom Monat des Pensionsstichtages um 50 Prozent jenes Betrages erhöht werden, der sich aus der Anwendung des Anpassungsfaktors ergeben würde.

Diese Methode ersetzt ab 2026 die bisherige Aliquotierung und gewährleistet eine gleiche erstmalige Pensionsanpassung für alle Pensionszugänge eines jeweiligen Jahres.

Letzte Aktualisierung: 6. November 2025