Amtssignatur
Hier finden Sie die aktuelle Bildmarke des Sozialministeriums, sowie bis zum 1. April 2025 gültige Bildmarken.
Inhaltsverzeichnis
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Amtssiegel des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Dieses Amtssiegel wird seit 1. April 2025 vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verwendet.
Die durch die Neuordnung der Bundesministerien "überholten" Prüfsiegel bleiben zu Prüfzwecken weiterhin bestehen.
Amtssiegel früherer Bundesministerien (zu Prüfzwecken)


Dieses Amtssiegel wird vom BMWET auf bmwet.gv.at bereitgestellt.





Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bietet folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung von amtssignierten Schriftstücken:
- Postalische Zusendung an die Posteingangsstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Posteingangsstelle. Die Adresse der Posteingangsstelle lautet:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Posteingangsstelle
Stubenring 1
1010 Wien
- Zusendung mittels Fax an die Posteingangsstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Rufnummer +43 1 718 94 70 99 88.
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse der Posteingangsstelle post@sozialministerium.gv.at
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter prüfen, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantworten die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung.
Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."
Für die Durchführung einer solchen Überprüfung sichert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Erledigung innerhalb von 1 bis maximal 2 Wochen zu.