Arbeitsmarkt
Auf dem Arbeitsmarkt suchen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geeignete Arbeitskräfte, während Arbeitskräfte eine Beschäftigung suchen.
Ein funktionierender Arbeitsmarkt ist für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung jedes Landes von entscheidender Bedeutung.
Doch dafür ist oftmals lenkendes Eingreifen der Politik nötig. In Österreich hat sich hier über Jahrzehnte ein System des Miteinanders von Politik und Sozialpartnerschaft entwickelt, das in Europa vorbildhaft ist. Tragfähige Kompromisse münden in produktiven Arbeitsmarkt- und Sozialgesetzen und sichern das funktionierende Miteinander im Arbeitsleben.
Zuständige Stellen
In Österreich ist die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik dem Arbeitsmarktservice übertragen, einem Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Kernaufgabe des Arbeitsmarktservice (AMS) ist die möglichst effiziente Vermittlung Arbeitssuchender auf offene Stellen am regulären, sprich: am ersten Arbeitsmarkt. Das Arbeitsmarktservice richtet seine Tätigkeiten auf die effektive Senkung der Arbeitslosigkeit aus. Dabei arbeitet es sowohl mit Arbeitslosen wie auch mit Betrieben zusammen, um eine möglichst rasche und passgenaue Vermittlung zu gewährleisten.
Internationale Arbeits- und Sozialnormen werden von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, formuliert und durchgesetzt.
Den Rahmen für die österreichische Arbeitsmarktpolitik bilden außerdem die Vereinbarungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Schwerpunkte und Maßnahmen - arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben
Laut Arbeitsmarktservicegesetz (§ 59 Abs. 2) hat der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft die Verpflichtung, arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben an das Arbeitsmarktservice zu übermitteln.
Download "Arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben" (PDF, 328 KB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz