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Pensionserhöhung 2026

Wie die Erhöhung funktioniert und was das für Sie bedeutet

Die Pensionsanpassung sorgt dafür, dass Pensionen an die Teuerung und Preisentwicklung angepasst werden. Damit soll gewährleistet sein, dass Pensionistinnen und Pensionisten ihre Kaufkraft behalten und weiterhin gut abgesichert sind.

Für das Jahr 2026 wurde nun die gesetzliche Grundlage für die Anpassung beschlossen. Sie berücksichtigt sowohl die durchschnittliche Inflation als auch eine soziale Ausgewogenheit.

Wie die Anpassung für das Jahr 2026 berechnet wird

Der Richtwert für die Pensionsanpassung 2026 beträgt 1,027. Er ergibt sich aus der durchschnittlichen Inflation im Zeitraum August 2024 bis Juli 2025 und bildet die Grundlage für die jährliche Anpassung der Pensionen. Demnach werden die Pensionen ab 1. Jänner 2026 angepasst – für höhere Pensionen erfolgt die Erhöhung durch einen Fixbetrag.

Die Berechnung der Pensionsanpassung 2026 richtet sich nicht nach den einzelnen Pensionsarten, sondern nach dem Gesamtpensionseinkommen. Dieses setzt sich aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und weiteren im Gesetz definierten Pensionsleistungen zusammen.

Erhält eine Person zum Beispiel eine Alterspension und eine Hinterbliebenenpension, werden diese beiden Leistungen für die Berechnung zusammengezählt. Zusätzlich zählen auch Pensionen aus dem staatsnahen Bereich sowie Beamtenpensionen zum Gesamtpensionseinkommen.

Die Erhöhung des Gesamtpensionseinkommens erfolgt im Jahr 2026 wie folgt:

  • Beträgt das monatliche Gesamtpensionseinkommen bis zu 2.500 Euro, wird es um 2,7 % erhöht.
  • Liegt das monatliche Gesamtpensionseinkommen über 2.500 Euro, erfolgt eine Erhöhung um 67,50 Euro.
  • Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden ebenfalls um 2,7 % angehoben.

Erstmalige Pensionserhöhung ab 2026

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde die Regelung für die erstmalige Erhöhung einer Pension geändert. Ab dem Jahr 2026 werden alle neuen Pensionen bei ihrer ersten Anpassung einheitlich um 50 Prozent des Anpassungsfaktors erhöht – unabhängig davon, in welchem Monat der Pensionsstichtag liegt.

Diese neue Methode ersetzt die bisherige Aliquotierung. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Personen, die im selben Jahr erstmals eine Pension beziehen, gleich behandelt werden und eine einheitliche erste Erhöhung erhalten.

Mehr Informationen

Allgemeine Informationen zum Thema Pensionen finden Sie auf unserer Website im Bereich "Soziales: Pensionsversicherung".