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Hilfe und Unterstützung für die Opfer des Amokattentats am BORG Dreierschützengasse

Sozialministerium informiert über den aktuellen Stand der Unterstützung der Opfer und Hinterbliebenen des Amokattentats vom 10. Juni 2025 am BORG Dreierschützengasse Graz

Die Geschehnisse vom 10. Juni 2025 am BORG Dreierschützengasse haben Österreich erschüttert und auch über die Landesgrenzen hinaus zutiefst bewegt. Zehn Menschen wurden getötet, zahlreiche Personen wurden schwer verletzt.

Das menschliche Leid, das in Familien, Freundeskreise und Schulklassen gebracht wurde, kann der Staat nicht wiedergutmachen. Dieses tragische Ereignis führt jedoch erneut vor Augen, wie wichtig es ist, Gewalt in all ihren Formen entschieden entgegenzutreten, konsequent zu bekämpfen und zu verhindern. Ebenso wird deutlich, wie notwendig es ist, Betroffene in diesen schweren Stunden nicht alleine zu lassen, sondern ihnen unterstützend zur Seite zu stehen.

Die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern des Amokattentates und ihren Angehörigen bewusst und hat sich mit dem Ministerratsvortrag vom 18. Juni 2025 verpflichtet, Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer und aller Betroffenen zu setzen. Sozialministerin Korinna Schumann hat ihr Ministerium mit der dementsprechenden Ausarbeitung beauftragt. In den vergangenen zwei Monaten wurde an der Umsetzung psychosozialer Hilfeleistungen für alle Betroffenen sowie an zusätzlichen Unterstützungszahlungen für die Opfer gearbeitet.

Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz

Das Verbrechensopfergesetz unterstützt Menschen, die Opfer einer schweren Straftat wurden. Es bietet diverse finanzielle Hilfestellungen an. So werden Leistungen wie etwa Schmerzengeld, psychotherapeutische Unterstützung oder der Ersatz von Bestattungskosten ermöglicht. Anspruchsberechtigt sind Opfer und deren Hinterbliebene sowie Angehörige verstorbener und schwer verletzter Opfer, wenn sie eine psychische Gesundheitsschädigung erlitten haben.

Erste Anträge zum Verbrechensopfergesetz sind bereits eingelangt und wurden genehmigt. Die Antragstellung für Leistungen aus dem Verbrechensopfergesetz erfolgt beim Sozialministeriumservice. Die Ansuchen aufgrund des Amokattentats am BORG Dreierschützengasse werden zentral von der Landesstelle Wien bearbeitet. Dort verfügen die Mitarbeiter:innen des Sozialministeriumservice über umfangreiche Expertise, unter anderem aus Erfahrungen des Terroranschlags in Wien am 2. November 2020.

Ziel des Sozialministeriums ist eine möglichst schonende Abwicklung des Verbrechensopfergesetzes für die Opfer. Dazu wurden Fachgespräche mit Psycholog:innen sowie Psychiater:innen über entsprechende Vorgehensweisen aufgenommen.

Einrichtung eines Hilfsfonds BORG Dreierschützengasse

Über die Leistungen des Verbrechensopfergesetzes richtet das Sozialministerium für zusätzliche Hilfeleistungen den Hilfsfonds BORG Dreierschützengasse ein. Entsprechend dem Ministerratsvortrag werden damit einerseits zusätzliche Unterstützungszahlungen an die Opfer und Hinterbliebenen, andererseits psychosoziale Maßnahmen für vom Amokattentat betroffene Personen und Angehörige zur Verfügung gestellt. 

Gemeinsam mit den Expert:innen der AUVA sowie der Schulpsychologie arbeitet das Sozialministerium an einer Fortführung und Erweiterung der bereits bestehenden Konzepte zur psychosozialen Unterstützung. Dabei ist auch die Einbeziehung von Betroffenen zentral. Die Maßnahmen sollen der langfristigen Stabilisierung, Verarbeitung und Stärkung der psychischen Gesundheit von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften nach dem Amokattentat dienen.

Der Fokus des Konzepts liegt auf der psychosozialen Begleitung und Unterstützung von Gruppen, die dies möchten. Es stellt eine Ergänzung zum Angebot der Einzeltherapie dar, die Anspruchsberechtigte gemäß Verbrechensopfergesetz geltend machen können. Im Zuge der Erweiterung des Konzepts sollen auch Personengruppen, die keinen VOG-Anspruch haben, wie etwa Ersthelfer:innen und Eltern von nicht unmittelbar betroffenen Schüler:innen des BORG Dreierschützengasse, dieses Angebot in Anspruch nehmen können.

Zugang zu und Leistungen aus dem Hilfsfonds BORG Dreierschützengasse

Aus den Mitteln des Hilfsfonds werden außerdem direkte Zahlungen an Opfer und deren Angehörige, die über das Verbrechensopfergesetz hinausgehen, erbracht. So kann beispielsweise Opfern, die eine schwere physische oder psychische Gesundheitsschädigung erlitten haben, und Angehörigen von verstorbenen und schwer verletzten Opfern, eine zusätzliche Unterstützungsleistung ausbezahlt werden. Weiters können Bestattungskosten übernommen werden, die noch nicht durch andere Stellen wie beispielsweise der Stadt Graz oder das Verbrechensopfergesetz abgedeckt sind. Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem Hilfsfonds ist, dass für die jeweilige Person dem Grunde nach eine Anspruchsberechtigung nach dem Verbrechensopfergesetz vorliegt.

Um die Verfahrensdauer für Betroffene möglichst kurz und den verwaltungsökonomischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, sollen, analog der Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Terroropferfonds, die Leistungen des Hilfsfonds auf Grundlage der Empfehlungen eines unabhängigen, fünfköpfigen Expert:innengremiums, bestehend aus Expert:innen aus Sozialentschädigung, Kinder- und Jugendschutz und anerkannten Jurist:innen, zuerkannt werden. Für die Abwicklung des Hilfsfonds werden derzeit Gespräche mit der Opferhilfeeinrichtung WEISSER RING geführt, die bereits beim Terroranschlag in Wien im Jahr 2020 Opfern unterstützend zur Seite stand und mit ihrer jahrelangen Expertise im Bereich der Opferhilfe auch jetzt wieder jede Person, die es wünscht, berät und unterstützt.

Opfer und Hinterbliebene des Amokattentates, die nach dem Verbrechensopfergesetz eine Leistung durch das Sozialministeriumservice zugesprochen bekommen, werden, sobald eine positive Erledigung ergangen ist, schriftlich über die zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Hilfsfonds informiert.