Service für Bürgerinnen und Bürger
Das Service für Bürgerinnen und Bürger bietet Ihnen Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich, hilft Ihnen sich im Sozialsystem zurecht zu finden und informiert über die Aufgabenbereiche unseres Ministeriums.
Aktuelles
Kostenlose Impfung gegen Gürtelrose und Pneumokokken
Das kostenlose Impfprogramm konnte kürzlich um Impfungen gegen Gürtelrose und Pneumokokken für bestimmte Risikopersonen sowie Personen ab 60 Jahren erweitert werden.
Für den Beginn des Jahres 2026 werden weitere Lieferungen an Pneumokokken- und Gürtelrose-Impfstoffen erwartet und wir gehen davon aus, dass damit die aktuell bestehenden Engpässe ausgeglichen werden können.
Das Impfprogramm ist bis 2028 beschlossen und es werden insgesamt ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen.
Die Impfungen sind erhältlich in teilnehmenden Arztpraxen (sowohl bei Kassen- als auch Wahlarztpraxen), Einrichtungen und Betrieben. In einigen Bundesländern stehen sie auch in Einrichtungen der Bezirksverwaltungsbehörden und Magistraten (z.B. Gesundheitsämter) zur Verfügung.
Eine Liste der Einrichtungen, die am öffentlichen Impfprogramm teilnehmen, sowie weitere Informationen zu den kostenlosen Impfungen finden Sie auf der Webseite unter: www.impfen.gv.at.
Für weitere Fragen können Sie die Impfhotline für Bürger:innen unter der Telefonnummer +43 5 0766 501510 erreichen.
Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag (ehemalig „Anti-Teuerung Kinderzuschuss“)
Der Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag wird seit Juli 2025 gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag ausgezahlt.
Anspruch auf den Kinderzuschlag haben geringverdienende Alleinverdiener:innen bzw. Alleinerzieher:innen, denen für ein Kind mit Wohnsitz in Österreich, das noch nicht 18 Jahre alt ist, ein Kinderabsetzbetrag gewährt wird.
Der Kinderzuschlag wird – wie auch der Kinderabsetzbetrag – monatlich mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der folgenden Webseite des Finanzministeriums.
Alleinerziehende haben selbst Anspruch auf den Kinderzuschlag, da sie die Familienbeihilfe für das Kind beziehen. Bei Alleinverdienenden kann der/die (Ehe)Partner:in die Familienbeihilfe für das Kind beziehen, wobei der Kinderzuschlag der alleinverdienenden Person zugeordnet wird.
Der Kinderzuschlag wird antragslos vom Finanzamt Österreich gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Fragen zu Ihrem Anspruch und zur Auszahlung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt unter der Telefonnummer 050 233 233 (Montag bis Donnerstag 7:30-15:30 Uhr und Freitag 7:30-12:00 Uhr).
Ihre Themen – Unser Service
Nachstehend gelangen Sie - mit nur einem Klick - direkt zu den richtigen Ansprechpartner:innen und Servicestellen Ihrer am häufigsten angefragten Themengebiete:
Ihre Anliegen – Unsere Aufgabe
Die Themenbereiche des BMASGPK sind breit gefächert. Informationen und Antworten zu Arbeit, zur Sozialversicherung, zum Konsument:innenschutz, zu Pflege- und Behindertenangelegenheiten sowie zum öffentlichen Gesundheitssystem finden Sie hier bzw. unter „häufig gestellte Bürger:innenanfragen“:
Themen
- Allgemeine Informationen
- Informationen zum Gesundheitssystem, Berufsbildern und Krankheiten
- e-card/ELGA
- Impfungen und Impfempfehlungen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Gesundheitsberuf
- Gesundheitsberuferegister
- Mitnahme von Medikamenten nach Österreich
- Mitnahme von Medikamenten ins Ausland
- Auskunft bei rechtlichen Fragen und Anliegen von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Musiktherapeut:innen, klinischen Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen: ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at
- Gesundheitsberatung: Rund-um-die-Uhr unter der Telefonnummer 1450
- Allgemeine Informationen
- Auskunft bei Zahlungsproblemen von Kreditraten: zahlungsprobleme@sozialministerium.gv.at
- Auskunft bei Phishing Betrug: zahlungsprobleme@sozialministerium.gv.at
- 24h Betreuung Verträge: Was sie wissen sollten!
- 24h Betreuung Verträge FAQs
- Fragen zur Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit
- Allgemeine Informationen
- Antragstellung Pflegekarenzgeld
- Zuschuss zur 24h Betreuung
- Unterstützung für Pflegende Angehörige (Ersatz- und Urlaubspflege)
- Angehörigenbonus
- Pflegeberatungsstellen im Bundesland
- Pflegegeld
- Hinweis: Ein Antrag auf Pflegegeld ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger (PVA, BVAEB, SVS) einzubringen
Noch Fragen offengeblieben?
Nutzen Sie unsere Rubrik häufig gestellte Bürger:innenanfragen.
Bei allgemeinen Auskünften zu den Themenbereichen des BMASGPK steht Ihnen das Bürger:innenservice gerne schriftlich, telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass wir für konkrete Einzelfallprüfungen telefonisch nicht direkt an unsere Fachexpert:innen weiterverbinden können. In den meisten Fällen benötigen wir hierfür detailliertere Informationen oder weiterführende Unterlagen.
Kontaktformular
Kontaktieren Sie uns schriftlich mittels Kontaktformular
Telefonisch
Telefon: 0800 201 611
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Persönlich
Sozialministerium / Service für Bürger:innen, Stubenring 1, 1010 Wien (neben dem Haupteingang)
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Ausnahme: Die Berufsanerkennung nichtärztlicher Gesundheitsberufe erfolgt am Standort Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Postalisch
Sozialministerium / Abteilung I/B/9
Bürger:innenservice
Stubenring 1, 1010 Wien
Weitere Informationen
Informationen zum Datenschutz bei Anfragen an das Service für Bürgerinnen und Bürger (PDF, 62 KB)