Service für Bürgerinnen und Bürger
Das Service für Bürgerinnen und Bürger bietet Ihnen Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich, hilft Ihnen sich im Sozialsystem zurecht zu finden und informiert über die Aufgabenbereiche unseres Ministeriums.
Aktuelles
Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende ist ein zentrales Projekt des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Bekämpfung von Frauen- und Kinderarmut ist der Bundesregierung ein besonderes Anliegen, und der Fonds soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, betroffene Familien in schwierigen Lebenslagen wirksam zu unterstützen.
Für folgende Personengruppen sind Unterstützungsleistungen vorgesehen:
• Alleinerziehende und deren Kinder, die – beispielsweise mangels ausreichender Versicherungszeiten - keine Halbwaisenpension erhalten;
• Alleinerziehende, für deren Kinder kein Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss nach dem UVG geleistet wird, da die Unterhaltsschuldner:innen etwa nicht auffindbar oder leistungsunfähig sind sowie
• Alleinerziehende, die durch Unterhaltsschuldner:innen Gewalt erfahren haben und sich dadurch in einer akuten Krisensituation befinden.
Die Abwicklungsstelle für Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende wurde im Sozialministeriumservice eingerichtet.
Detailinformationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriumservice unter: Unterstützungsfonds Alleinerziehende
Schulstartklar! unterstützt Schulkinder im Herbst 2026
Die Aktion Schulstartklar! richtet sich an Schüler:innen unter 24 Jahren aus Haushalten, die im Juni 2026 Sozialhilfe oder Mindestsicherung erhalten haben.
Umfasst sind alle Schultypen von der Primarstufe (Vorschule, Volksschule) bis zur Sekundarstufe 2 sowie Lehrlinge (allgemeinbildende höhere Schule, berufsbildende höhere Schule, berufsbildende mittlere Schule und polytechnische Schule, Berufsschule).
Jedes Schulkind bekommt einen Gutschein im Wert von 150 Euro. Der Gutschein ist eine Bezahl-Karte am Handy. Mit dem Gutschein können Sie in allen Geschäften von Libro und Pagro einkaufen. Er gilt für Schulartikel.
So funktioniert „Schulstartklar!“
- Brief: Wenn die Aktion Schulstartklar! für Sie gilt, bekommen Sie einen Brief von der Behörde, von der Sie Mindestsicherung oder Sozialhilfe erhalten. Darin finden Sie einen QR-Code und weitere Informationen.
- QR-Code scannen und Gutscheine freischalten: Im Brief ist ein QR-Code. Scannen Sie ihn mit der Schulstart-App auf Ihrem Handy. Wenn Sie dabei Hilfe brauchen oder kein Handy haben, rufen Sie die Hotline unter 0800 4000 33 an, oder nutzen Sie das Kontaktformular.
- Bezahlung im Geschäft: Gehen Sie zur Kassa. Wichtig: Bevor Ihre Artikel gescannt werden, müssen Sie sagen, dass Sie mit dem Schulstart-Gutschein bezahlen. Öffnen Sie den Gutschein in der Schulstart-App oder in Ihrem Wallet. Zeigen Sie ihn an der Kassa vor.
Achtung! Nach dem 31. Oktober 2026 ist der Gutschein ungültig. Sie können dann nicht mehr damit einkaufen!
Auf der Webseite Schulstartklar! stehen Informationen in acht Sprachen zur Aktion „Schulstartklar!“ und der „Schulstart“-App zur Verfügung.
Wenn Sie bei der Freischaltung der Gutscheine Hilfe brauchen oder kein Handy haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Kostenlose Impfung gegen Gürtelrose und Pneumokokken
Das kostenlose Impfprogramm konnte kürzlich um Impfungen gegen Gürtelrose und Pneumokokken für bestimmte Risikopersonen sowie Personen ab 60 Jahren erweitert werden.
Derzeit sind leider noch vorübergehende Engpässe an Gürtelrose-Impfstoffen an einzelnen impfenden Einrichtungen möglich. Die zweite Gürtelrose-Impfung ist wichtig und sollte für Ihren optimalen und langdauernden Impfschutz jedenfalls erfolgen. Sollte Ihre erste Gürtelrose-Impfung bereits mehr als 6 Monate zurückliegen, so sollte die zweite Impfung so bald wie möglich nachgeholt werden. Es ist in der Regel nicht notwendig, das Impfschema neu zu beginnen. Bitte besprechen Sie Ihr Impfschema mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Das öffentliche Impfprogramm ist bis 2028 beschlossen. Mittel- und langfristig werden in Österreich ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen, damit alle Personen geimpft werden können, die in das öffentliche Impfprogramm fallen und die dies wünschen.
Die Impfungen sind erhältlich in teilnehmenden Arztpraxen (sowohl bei Kassen- als auch Wahlarztpraxen), Einrichtungen und Betrieben. In einigen Bundesländern stehen sie auch in Einrichtungen der Bezirksverwaltungsbehörden und Magistraten (z.B. Gesundheitsämter) zur Verfügung.
Eine Liste der Einrichtungen, die am öffentlichen Impfprogramm teilnehmen, sowie weitere Informationen zu den kostenlosen Impfungen, finden Sie unter: www.impfen.gv.at.
Für allgemeine Fragen zu den Themen Gürtelrose, Pneumokokken und Influenza können Sie sich an die ÖGK-Impfhotline unter der Telefonnummer +43 50 766 50 15 10 wenden. Achtung: Die Impfhotline kann keine Termine vereinbaren!
Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die zuständigen Impfstellen. Den Überblick über Impfangebote in Ihrer Nähe erhalten Sie auf www.impfen.gv.at. Nicht alle Impfstellen haben zu jeder Zeit alle Impfstoffe bzw. freie Termine verfügbar. Bitte erkundigen Sie sich bei der Ordination bzw. Impfstelle.
Ihre Themen – Unser Service
Nachstehend gelangen Sie - mit nur einem Klick - direkt zu den richtigen Ansprechpartner:innen und Servicestellen Ihrer am häufigsten angefragten Themengebiete:
Ihre Anliegen – Unsere Aufgabe
Die Themenbereiche des BMASGPK sind breit gefächert. Informationen und Antworten zu Arbeit, zur Sozialversicherung, zum Konsument:innenschutz, zu Pflege- und Behindertenangelegenheiten sowie zum öffentlichen Gesundheitssystem finden Sie hier bzw. unter "Fragen und Antworten":
Themen
- Allgemeine Informationen
- Informationen zum Gesundheitssystem, Berufsbildern und Krankheiten
- e-card/ELGA
- Impfungen und Impfempfehlungen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Gesundheitsberuf
- Gesundheitsberuferegister
- Mitnahme von Medikamenten nach Österreich
- Mitnahme von Medikamenten ins Ausland
- Auskunft bei rechtlichen Fragen und Anliegen von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Musiktherapeut:innen, klinischen Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen: ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at
- Gesundheitsberatung: Rund-um-die-Uhr unter der Telefonnummer 1450
- Allgemeine Informationen
- Auskunft bei Zahlungsproblemen von Kreditraten: zahlungsprobleme@sozialministerium.gv.at
- Auskunft bei Phishing Betrug: zahlungsprobleme@sozialministerium.gv.at
- 24h Betreuung Verträge: Was sie wissen sollten!
- 24h Betreuung Verträge FAQs
- Fragen zur Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit
- Allgemeine Informationen
- Antragstellung Pflegekarenzgeld
- Zuschuss zur 24h Betreuung
- Unterstützung für Pflegende Angehörige (Ersatz- und Urlaubspflege)
- Angehörigenbonus
- Pflegeberatungsstellen im Bundesland
- Pflegegeld
- Hinweis: Ein Antrag auf Pflegegeld ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger (PVA, BVAEB, SVS) einzubringen
Noch Fragen offengeblieben?
Nutzen Sie unsere Rubrik "Häufig gestellte Fragen".
Beglaubigungen
Bestätigungen der Sozialversicherungsträger
Für Beglaubigungen ist die Abteilung II/A/10 im BMASGPK zuständig. Die Ausstellung einer Bescheinigung kann aufgrund der Überprüfung der Echtheit des Dokuments des Sozialversicherungsträgers mitunter auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Dadurch kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Bitte planen Sie daher bereits bei der Antragstellung ausreichend Zeit für die Bearbeitung ein.
Um sicherzustellen, dass die Bescheinigung bei Abholung bereits von der zeichnungsberechtigten Person unterzeichnet vorliegt, können Amtsbescheinigungen ausschließlich nach persönlicher Terminvereinbarung ausgestellt werden. Eine persönliche Abholung ist im Hinblick auf die Gebührenentrichtung nur zu den Öffnungszeiten der Amtskasse am Montag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils von 09:00 bis 11:30 Uhr möglich.
Die Ansprechpersonen inklusive Kontaktdaten sowie weiterführende Informationen finden Sie unter Beglaubigungen.
Bestätigungen im Gesundheitsbereich
Für Beglaubigungen von Gesundheitszeugnissen oder von Personen in einem österreichischen Sanitätsberuf/einer Sanitätsfunktion ist die Abteilung VI/B/9 im BMASGPK zuständig. Die Ausstellung einer Bescheinigung kann mitunter auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Dadurch kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Bitte planen Sie daher bereits bei der Antragstellung ausreichend Zeit für die Bearbeitung ein.
Um sicherzustellen, dass die Bescheinigung bei Abholung bereits von der zeichnungsberechtigten Person unterzeichnet vorliegt, können Amtsbescheinigungen ausschließlich nach persönlicher Terminvereinbarung ausgestellt werden. Eine persönliche Abholung ist im Hinblick auf die Gebührenentrichtung nur zu den Öffnungszeiten der Amtskasse am Montag, Dienstag und Donnerstag, jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr möglich.
Die Ansprechpersonen inklusive Kontaktdaten sowie weiterführende Informationen finden Sie unter Beglaubigungen.
Bei allgemeinen Auskünften zu den Themenbereichen des BMASGPK steht Ihnen das Bürger:innenservice gerne schriftlich, telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass wir für konkrete Einzelfallprüfungen telefonisch nicht direkt an unsere Fachexpert:innen weiterverbinden können. In den meisten Fällen benötigen wir hierfür detailliertere Informationen oder weiterführende Unterlagen.
Kontaktformular
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Telefonisch
Telefon: 0800 201 611
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Persönlich
Sozialministerium / Service für Bürger:innen, Stubenring 1, 1010 Wien (neben dem Haupteingang)
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Ausnahme: Die Berufsanerkennung nichtärztlicher Gesundheitsberufe erfolgt am Standort Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Postalisch
Sozialministerium / Abteilung I/B/9
Bürger:innenservice
Stubenring 1, 1010 Wien