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Abkommen über soziale Sicherheit mit Brasilien tritt am 1. März 2026 in Kraft

Österreich und Brasilien stärken ihre Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Sicherheit

Am 17. Mai 2022 wurde das bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien in Brasília unterzeichnet. Nach Beendigung aller innerstaatlichen Verfahren tritt es nun mit 1. März 2026 in Kraft.

Inhalt des Abkommens

Das Abkommen regelt, welches Sozialversicherungsrecht bei grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten anzuwenden ist. Wie bei den von Österreich abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen üblich, sieht es vor, dass Arbeitnehmer:innen, die von österreichischen Unternehmen vorübergehend nach Brasilien entsendet werden, während dieser Zeit ausschließlich dem österreichischen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Entsprechende Regelungen gelten auch für Entsendungen aus Brasilien nach Österreich. Auf diese Weise werden Doppelversicherungen vermieden.

Im Bereich der Pensionsversicherung enthält das Abkommen Bestimmungen zur Zusammenrechnung von Versicherungszeiten sowie zum Leistungsexport. Personen, die in Österreich und in Brasilien Versicherungszeiten erworben haben, können dadurch in beiden Staaten Ansprüche auf Teilpensionen erwerben. Bei der Berechnung der jeweiligen Pension werden ausschließlich die im betreffenden Staat zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt. Die Leistungen werden auch dann erbracht, wenn der Wohnsitz im jeweils anderen Vertragsstaat liegt.

Das Abkommen erleichtert wirtschaftliche Aktivitäten österreichischer Unternehmen in Brasilien (und umgekehrt), vermeidet Doppelversicherungen und verbessert die sozialrechtliche Absicherung von Versicherten. Gleichzeitig stärkt es die politischen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie unter "Zwischenstaatliche Sozialversicherung" oder im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS):

Letzte Aktualisierung: 27. Juli 2026