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Abkommen über soziale Sicherheit mit Brasilien tritt am 1. März 2026 in Kraft

Österreich und Brasilien stärken ihre Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Sicherheit

Am 17. Mai 2022 wurde das bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien in Brasília unterzeichnet. Nach Beendigung aller innerstaatlichen Verfahren tritt es nun mit 1. März 2026 in Kraft.

Inhalt des Abkommens

Das Abkommen regelt, welches Sozialversicherungsrecht bei grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten anzuwenden ist. Es sieht vor, dass Arbeitnehmer:innen, die von österreichischen Unternehmen vorübergehend nach Brasilien entsendet werden, während dieser Zeit ausschließlich dem österreichischen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Entsprechende Regelungen gelten auch für Entsendungen aus Brasilien nach Österreich.

Das Abkommen erleichtert wirtschaftliche Aktivitäten österreichischer Unternehmen in Brasilien (und umgekehrt), vermeidet Doppelversicherungen und verbessert die sozialrechtliche Absicherung von Versicherten. Gleichzeitig stärkt es die politischen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten.