Equal Pension Day 2026
Am 9. August haben Männer im Durchschnitt bereits so viel Pension erhalten wie Frauen erst bis zum Jahresende.
Am 9. August 2026 ist heuer der "Equal Pension Day" – jener Tag, an dem Männer bereits so viel Pension bezogen haben, wie Frauen erst bis Jahresende erhalten werden. Der Aktionstag macht seit Jahren auf die geschlechtsspezifische Pensionslücke aufmerksam. Bestehende Maßnahmen zeigen Wirkung, der Unterschied zwischen den Pensionen von Frauen und Männern bleibt jedoch weiterhin beträchtlich.
Pensionslücke sinkt, bleibt aber deutlich
Grundlage des Equal Pension Day ist der "Gender Gap in Pensions", der die Unterschiede in der durchschnittlichen Pensionshöhe von Frauen und Männern abbildet. Für 2026 wurde auf Basis nationaler Berechnungen (Daten 2025) eine Pensionslücke von 39,4 Prozent ermittelt. Nach Eurostat-Berechnung, die auch Hinterbliebenenleistungen und private Vorsorge einbezieht (Datenbasis 2024), lag der Wert für Österreich bei 35,6 Prozent. Betrachtet man ausschließlich den Neuzugang an Direktpensionen 2025, lag die durchschnittliche Bruttopension von Frauen bei Pensionsantritt rund 31 Prozent unter jener der Männer. Der Gender Gap in Pensions ist dabei kein Maß für Armut oder Diskriminierung, sondern ein Gradmesser der ökonomischen Autonomie im Alter.
Ursachen liegen im Erwerbsleben
Die individuelle Pension spiegelt das Erwerbsleben wider. Hauptursache für den Rückstand von Frauen ist ihr im Schnitt geringeres Erwerbseinkommen sowie eine geringere Anzahl an Erwerbsjahren – bedingt durch das noch niedrigere gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen (derzeit 61,5 Jahre gegenüber 65 Jahren bei Männern), Auszeiten für Kinderbetreuung und Pflege, unbezahlte Hausarbeit sowie einen späteren Erwerbseintritt durch längere Ausbildungszeiten.
Welche Maßnahmen helfen können
Mehrere Maßnahmen tragen bereits zur Verringerung der Pensionslücke bei: die laufende Angleichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von Frauen an jenes der Männer bis 2033, die im internationalen Vergleich hohe Bewertung von Kindererziehungszeiten (bis zu 48 Monate bei einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2.468,01 Euro [Stand 2026]), der Frühstarterbonus für Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr sowie das freiwillige Pensionssplitting für Eltern. Auch die Teilpension anstelle eines vollständigen Pensionsantritts und ein Pensionsbonus von 5,1 Prozent pro Jahr bei Pensionsaufschub, setzen Anreize für längere Erwerbstätigkeit. Freiwillige Selbst- und Weiterversicherungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige – bei denen der Staat die Beiträge übernimmt – unterstützen den Aufbau einer höheren Eigenpension. Wer sich einen Überblick über die eigene Pension verschaffen möchte, findet mit der Pensionskontomitteilung, dem Pensionskontorechner und persönlichen Beratungen bei PVA, SVS und BVAEB niederschwellige Angebote, um frühzeitig informierte Entscheidungen zu treffen – etwa über eine mögliche Ausweitung der Arbeitszeit oder einen späteren Pensionsantritt. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, in das eigene Pensionskonto einzusteigen und damit den aktuellen Stand des eigenen Pensionskontos im Blick zu behalten oder mit dem Pensionkontorechner unterschiedliche Erwerbsverläufe zu modellieren
Mehr Informationen
Weitere Informationen zum Thema Pensionen finden Sie auf unserer Website im Bereich "Soziales: Pensionsversicherung" sowie auf neuespensionskonto.at und pensionskontorechner.at.