Neuer Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
Mehr soziale Sicherheit für Kinder und Familien
Das neue Gesetz richtet sich an Alleinerziehende, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten, und schafft damit eine gezielte finanzielle Absicherung in sozialen Notlagen. Für den Fonds sind jährlich ca. 35 Mio. Euro vorgesehen. Das Gesetz soll voraussichtlich mit 1. Juli 2026 in Kraft treten.
"Fast jedes zweite Kind in Alleinerziehenden-Haushalten ist armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Der Unterstützungsfonds sorgt dafür, dass kein Kind zurückbleibt und auch in schwierigen Lebenslagen die nötige Unterstützung und Sicherheit erhält, um gut aufzuwachsen und alle Möglichkeiten voll entfalten zu können." – Bundesministerin Korinna Schumann
Hohe wirtschaftliche Belastung für Alleinerziehende
Alleinerziehende und ihre Kinder sind statistisch messbar besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt. 43 Prozent der Alleinerziehenden und fast jedes zweite Kind (47 Prozent) in Alleinerziehenden-Haushalten sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Außerdem gelten 19 Prozent der Alleinerziehenden als "Working Poor" – das bedeutet, sie sind trotz Vollzeitarbeit armutsgefährdet. Zusätzlich zeigen aktuelle Daten, dass die Kinderkosten für Alleinerziehende mit rund 900 Euro pro Monat fast doppelt so hoch sind wie für Zwei-Eltern-Haushalte (494 Euro), da Fixkosten wie Wohnen und Energie auf weniger Personen aufgeteilt werden.
Verschärft wurde die Lage zuletzt durch die Inflation: Zwischen 2021 und Juli 2025 stiegen die Lebenshaltungskosten um 25 Prozent. Fällt in diesem Kontext auch noch die Unterhaltsleistung für das gemeinsame Kind weg, geraten viele Familien in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten.
Monatliche Unterstützung und Starthilfe bei Gewalt
Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende richtet sich an drei Zielgruppen
- Alleinerziehende mit Kindern, die aufgrund der Leistungsunfähigkeit oder der Nichtgreifbarkeit des Unterhaltsschuldners keinen Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss erhalten,
- Alleinerziehende mit (Halb-)Waisen, die mangels Erfüllens der Wartezeit des verstorbenen Elternteils keinen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben,
- Alleinerziehende, die Gewalt durch den Unterhaltsschuldner erfahren haben und sich dadurch in einer akuten Krisensituation befinden. Die Erfahrung zeigt, dass sie oft aus Angst vor einer weiteren Gewalteskalation keinen Unterhalt/Unterhaltsvorschuss einfordern.
Der Fonds sieht für betroffene Alleinerziehende eine monatliche Leistung von rund 240 Euro (Wert 2026) je Kind vor, die zwölfmal jährlich ausbezahlt wird. Für Halbwaisen ist eine 14-malige Auszahlung vorgesehen. Der Betrag orientiert sich am halben Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen. Das jährliche Volumen des Fonds beträgt rund 35 Millionen Euro.
Für von Gewalt betroffene Frauen in akuter Notlage ist zusätzlich eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro möglich. Damit soll gewährleistet werden, dass auch Frauen, denen die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist – etwa nach häuslicher Gewalt oder einem Betretungsverbot – rasch und unbürokratisch Unterstützung erhalten.
"Wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben, darf daraus keine Notlage entstehen. Mit dem Unterstützungsfonds schließen wir Versorgungslücken und schützen Alleinerziehende sowie ihre Kinder vor einem Abrutschen in die Armut. Für Frauen, die von Partnergewalt betroffen und wirtschaftlich abhängig sind, trägt der Fonds zur finanziellen Unabhängigkeit bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention von häuslicher Gewalt." – Bundesministerin Korinna Schumann
Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende wird im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet und über das Sozialministeriumservice abgewickelt. Im BMASGPK wird zusätzlich eine Clearingstelle eingerichtet, bei der Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen eingebracht werden können.
Mehr Informationen
Weitere Informationen zum Thema und zur Regierungsvorlage zum Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende finden Sie auf oesterreich.gv.at