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EuGH stärkt Konsument:innenrechte: 14-tägiges Rücktrittsrecht gilt auch bei Streaming-Abos

Grundsatzurteil schafft mehr Rechtssicherheit für Verbraucher:innen und verpflichtet Anbieter:innen zu klarer Information

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Konsument:innen beim Abschluss von Streaming-Abonnements gestärkt. Das Urteil betrifft ein Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK).

Der EuGH stellte klar, dass für Streaming-Abonnements das gesetzliche 14-tägige Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) gilt – auch dann, wenn der Streaming-Dienst bereits genutzt wurde. Vertragsklauseln, die dieses Rücktrittsrecht beim Abschluss eines Abonnements ausschließen, sind unzulässig.

"Große Konzerne dürfen sich ihre eigenen Spielregeln nicht selbst schreiben. Wer online Schuhe bestellt, darf sie anprobieren und zurückschicken. Nichts anderes gilt beim Streaming: erst ausprobieren, dann entscheiden." – Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig

Streaming-Abo ist eine digitale Dienstleistung

Erstmals hat der EuGH klargestellt, dass ein Streaming-Abo als laufende digitale Dienstleistung und nicht als einmalig bereitgestellter digitaler Inhalt einzustufen ist, wenn es einen dynamischen Charakter aufweist. Ausschlaggebend dabei ist, dass das Angebot über die bloße zuverlässige und gegebenenfalls fortlaufende Bereitstellung hinausgeht. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Angebote an das Verhalten und die individuellen Erwartungen der betroffenen Verbraucher:innen angepasst werden.

Nach Ansicht des Gerichts zeigt sich gerade bei Streaming-Plattformen häufig erst im praktischen Gebrauch, ob Inhalte, Eigenschaften und Funktionen den Erwartungen entsprechen. Das gesetzliche Rücktrittsrecht soll es Konsument:innen ermöglichen, den Dienst innerhalb der Frist zu testen und anschließend eine informierte Entscheidung über das Abonnement zu treffen.

Was das Urteil für Konsument:innen bedeutet

Das Urteil bringt mehr Rechtssicherheit und stärkt die Transparenz beim Abschluss von Streaming-Verträgen.

Konsument:innen können:

  • innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem Streaming-Abo zurücktreten,
  • den Dienst innerhalb dieser Frist ausprobieren,
  • müssen für den bereits genutzten Zeitraum lediglich einen angemessenen Betrag bezahlen, sofern sie ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden.

Anbieter:innen sind verpflichtet, bereits beim Vertragsabschluss klar und verständlich über das Rücktrittsrecht zu informieren. Erfolgt diese Information nicht oder nur unzureichend, verlängert sich die Rücktrittsfrist.

Grundsatzentscheidung mit europaweiter Bedeutung

Das Verfahren betrifft den Streaming-Dienst "Sky X". Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die entscheidende Rechtsfrage dem EuGH zur Auslegung des europäischen Verbraucherrechts vorgelegt. Auf Grundlage der Entscheidung aus Luxemburg wird der OGH nun den Rechtsstreit abschließend entscheiden.

"Dieses Urteil hat Bedeutung weit über den Einzelfall hinaus. Es ist die erste Entscheidung des EuGH zu dieser Frage und schafft Rechtssicherheit für Millionen Streaming-Kundinnen und -Kunden in ganz Europa. Entscheidend ist, dass Konsumentinnen und Konsumenten künftig von Anfang an klar und verständlich über ihre Rechte informiert werden. Mein Dank gilt dem VKI, der hier stellvertretend für alle Konsumentinnen und Konsumenten ein wichtiges Grundsatzverfahren geführt hat." – Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig

Hinweis

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und durch Fachexpert:innen geprüft und freigegeben.