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Was ist die Teilpension?

Seit 1. Jänner 2026 können ältere Erwerbstätige ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension beziehen.

Die Teilpension im Überblick

  • weniger Stunden zu arbeiten und trotzdem im Beruf zu bleiben
  • einen schrittweisen Übergang von Vollzeit in die Pension 
  • finanzielle Absicherung durch einen Teil der Pension 

Ideal für alle, denen Vollzeit zu viel wird, die aber weiterhin beruflich aktiv bleiben möchten.

Voraussetzungen 

  • Anspruch auf eine der folgenden Pensionsarten:

    • Korridorpension

    • Schwerarbeitspension

    • Langzeitversichertenpension

    • Alterspension 

  • Arbeitszeitreduktion zwischen mindestens 25% und maximal 75% 

  • Zustimmung der Arbeitgeber:in zur Stundenreduktion 

  • Arbeitsentgelt muss weiterhin die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten

  • Die Pension wird ab dem Pensionsantritt vollständig ausbezahlt.
  • Es gelten die üblichen Abschlags- und Zuschlagsregeln.
  • Wer über das 65. Lebensjahr hinaus arbeitet, erhält entsprechende Zuschläge.

Wichtig zu wissen!

  • Bei einem vorzeitigen Pensionsantritt gelten die jeweiligen Abschläge der entsprechenden Pensionsart
  • Der Frühstarterbonus wird berücksichtigt
  • Besondere Zuwendungen wie Ausgleichszulage oder Kinderzuschuss gebühren zur Teilpension nicht, da das Pensionskonto noch nicht geschlossen ist
  • Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion und der Gesamtgutschrift des Vorjahres, sie beträgt
    • bei Arbeitszeitreduktion um mindestens 25% bis 40%: 25 % der Gesamtgutschrift
    • bei Arbeitszeitreduktion um mehr als 40% bis 60%: 50% der Gesamtgutschrift
    • bei Arbeitszeitreduktion um mehr als 60% bis 75%: 75% der Gesamtgutschrift - das heißt, auch wenn die Arbeitszeit lediglich um 60,01% reduziert wird, gibt es 75% der Gesamtgutschrift als Teilpension.

Der Weg zur Teilpension

Vorteile der Teilpension

Für Beschäftigte:

  • Weiterarbeiten, aber mit weniger Stunden
  • Weitere Einzahlungen in die Pensionsversicherung erhöhen die spätere Pension
  • Trotz Stundenreduktion ein vergleichsweises hohes Nettoeinkommen
  • Abfertigung alt bleibt gesichert:
    • Berechnung basiert auf der früheren Arbeitszeit (vor der Teilpension) 
    • günstige Besteuerung bleibt erhalten
    • Wechsel in Teilzeit wird dadurch finanziell erleichtert

Für Arbeitgeber:innen:

  • Fachkräfte und deren Know-how bleiben länger im Unternehmen 
  • Planbarer Übergang statt abruptem Personalverlust
  • Höhere Arbeitszufriedenheit durch reduzierte Arbeitszeit
  • Altersfreundliche Modelle zeigen Wertschätzung und moderne Arbeitsbedingungen