Europäische und Internationale Sozialpolitik
Die Aktivitäten des Sozialministeriums im Bereich Sozialpolitik auf europäischer und internationaler Ebene
Das Sozialministerium ist nicht nur in Österreich aktiv, sondern ist auch in internationalen Organisationen und auf EU-Ebene vertreten.
Dazu gehören
- die Europäische Union, insbesondere der Rat der Europäischen Union,
- der Europarat,
- die Vereinten Nationen (UNO),
- die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- die Internationale Arbeitsorganisation (IAO)
In diesen Organisationen und deren Gremien geht es vor allem um die sozialpolitische Zusammenarbeit und um die Mitarbeit an Dokumenten und Beschlüssen. Daneben gibt es auch separate sozialpolitische Regelungen mit einzelnen Ländern („bilaterale Angelegenheiten“).
Sozialpolitik der EU
Alle Mitgliedstaaten der EU haben sehr unterschiedliche und historisch gewachsene Sozialsysteme. Die Hauptverantwortung für die Sozialpolitik liegt deshalb nach wie vor bei den Mitgliedstaaten selbst. Wichtige Aufgaben der EU sind die EU-Gesetzgebung (Richtlinien und Verordnungen) und die Rechtsprechung (Europäischer Gerichtshof). Der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) ist einer der zehn Fachräte auf EU- Ebene. Er verfolgt das Ziel, den Lebensstandard und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, insbesondere durch hochwertige Arbeitsplätze und einen hohen Sozial-, Gesundheits- und Verbraucherschutz. Dem EPSCO-Rat gehören die für diese Politikbereiche zuständigen Ministerinnen und Minister aller EU-Mitgliedstaaten an.
Europäische Säule sozialer Rechte
Die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) wurde vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission in Form einer interinstitutionellen Erklärung im November 2017 proklamiert. Sie bildet mit ihren 20 Grundsätzen aus den Bereichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik einen Grundpfeiler der sozialen Dimension Europas. Sie basiert auf 20 Rechten und Prinzipien, die in drei Kapitel (Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und soziale Inklusion) gegliedert sind. Die ESSR soll als Leitfaden für künftige Maßnahmen im Beschäftigungs- und Sozialbereich dienen. Ziel ist es, Europa für die Bürger:innen sichtbarer zu machen, Armut zu reduzieren, Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensbedingungen der Menschen insgesamt zu verbessern. Auch und gerade zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie, dient die ESSR als Kompass für Aktivitäten und Initiativen auf europäischer und nationaler Ebene.
Die Europäische Kommission legte im März 2021 einen Aktionsplan vor, in dem aufgezeigt wird, mit welchen konkreten Maßnahmen die ESSR umgesetzt werden soll. Der Aktionsplan beinhaltet auch drei Kernziele, die die EU bis 2030 erreichen soll:
- Mindestens 78% der 20-64-Jährigen sollen einer Beschäftigung nachgehen
- Mindestens 60% aller Erwachsenen sollen jährlich an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen
- Die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sollte um mindestens 15 Millionen verringert werden (darunter mindestens 5 Millionen Kinder)
Im Mai 2021 bekräftigten die EU-Staats- und Regierungschefs beim Sozialgipfel in Porto ihr Engagement für die Verwirklichung der festgelegten Kernziele für 2030 und unterzeichneten die Erklärung von Porto. Informationen zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte auf EU-Ebene können auf der Website der Europäischen Kommission abgerufen werden.
Im Rahmen des Europäischen Semesters werden die Prioritäten der Säule berücksichtigt und die Umsetzung der ESSR unterstützt. Beim Europäischen Semester handelt es sich um einen jährlich wiederkehrenden Abstimmungsprozess der Wirtschafts-, Fiskal-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf Europäischer Ebene.
Zielsetzungen Österreichs liegen über den EU-Vorgaben
Aufbauend auf den EU-weiten Kernzielen legen die Mitgliedsstaaten eigene nationale Ziele als Beitrag zur Umsetzung fest. Die Zielsetzungen Österreichs übertreffen im Bereich Beschäftigungsquote und Erwachsenenbildung die EU-Ziele und die der aggregierten nationalen Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten. So sehen die österreichischen Verpflichtungen eine Beschäftigungsquote von 79,9 Prozent und 62 Prozent Teilnahme an Erwachsenenbildung bis 2030 vor. Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohter Menschen soll in Österreich bis 2030 um 204.000 Personen reduziert werden.
Die Europäische Kommission gibt an, die Umsetzung der nationalen Verpflichtungen im Zuge des Zyklus 2023 des Europäischen Semesters genau überwachen zu wollen.
Offene Methode der Koordinierung (OMK)
Die OMK ist ein freiwilliges Verfahren der europapolitischen Abstimmung und verstärkten Kooperation in Bereichen, in denen die EU laut Verträgen über keine oder nur beschränkte Kompetenz verfügt. Die OMK wird in verschiedenen Bereichen angewendet, hauptsächlich aber in der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik („Sozialschutz und soziale Eingliederung“, „Alterssicherung“, „Gesundheit und Langzeitpflege“). Wesentliches Element der Zusammenarbeit sind der gegenseitige Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren („best practices“) und das wechselseitige Lernen.
Ausschuss für Sozialschutz (Social Protection Committee)
Maßgebliches Gremium der Zusammenarbeit im Rahmen der OMK ist der Ausschuss für Sozialschutz (Social Protection Comittee, SPC). Er ist ein beratendes Gremium für die im Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) zusammenkommenden Minister:innen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten. Seine Arbeitsbereiche umfassen die Handlungsfelder Sozialschutz und soziale Eingliederung, Alterssicherung (Renten und Pensionen), Gesundheitswesen und Langzeitpflege.
Kernaufgabe des Ausschusses ist es, die soziale Lage bzw. die Entwicklungen in der Sozialpolitik in den Mitgliedstaaten zu überwachen. Dies wird im Rahmen seines Jahresberichts dokumentiert.
Eine Zusammenfassung und die Kernbotschaften des Jahresberichts 2025 sind nun erstmalig auch in deutscher Sprache abrufbar. Den gesamten Jahresbericht 2025 finden Sie hier.
Der Jahresbericht 2025 kommt zum Schluss, dass trotz bemerkenswerten Fortschritts mehr Anstrengungen nötig sein werden, um das EU-weite Armutsreduktionsziel bis 2030 zu erreichen. Zwischen 2023 und 2024 ging die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen Menschen zwar um 1,1 Mio. zurück. Zur Erreichung des Armutsziels ist jedoch ein jährlicher Rückgang von mindestens 2,2 Mio. Personen notwendig.
Weiterhin herausfordernd bleibt die Situation bei Kindern: 2024 waren etwa eine Viertelmillion mehr Kinder von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen als noch 2019, es wird allgemein ein fehlender Fortschritt hin zur Erreichung des EU-weiten Armutsreduktionsziels bei Kindern (mind. 5 Mio.) konstatiert. In einem Drittel aller Mitgliedstaaten bleibt die soziale Inklusion von Kindern, vor allem für jene mit sozioökonomischen Benachteiligungen, eine Herausforderung.
Mitgliedstaaten wird empfohlen, ihre Systeme des Sozialschutzes und der sozialen Inklusion vor allem vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen sowie der grünen und digitalen Transition zu modernisieren. Dabei kommt einer systematischeren Berücksichtigung von Verteilungswirkungen auf Armut und Ungleicheit in der Politikgestaltung eine besondere Bedeutung zu.
Der Jahresbericht fußt u.a. auf Ergebnissen der EU-weit alljährlich durchgeführten Erhebung zu den Einkommens- und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Entsprechende Informationen bzw. Auswertungen zur sozialen Lage speziell in Österreich finden Sie hier.
Darüber hinaus ist dem Ausschuss für Sozialschutz die Untergruppe „Indikatoren“ (Indicators’ Sub-Group, SPC-ISG) zugeordnet. Sie widmet sich der Erarbeitung und Weiterentwicklung sozialstatistischer Indikatoren und analytischer Rahmenbedingungen auf EU-Ebene. Diese dienen der laufenden Überwachung der im Rahmen der OMK vereinbarten Handlungsfelder bzw. Ziele. Eine besondere Rolle kommt der Untergruppe insbesondere in der Weiterentwicklung von EU-SILC zu.
Ein Bericht über die aktuellen Tätigkeiten und Ergebnisse der Untergruppe sowie zum Arbeitsprogramm 2026 sind ebenso online abrufbar wie ihr aktuelles Sozialindikatoren-Portfolio sowie ihre Leitprinzipien zur Auswahl von Indikatoren und Statistiken.
Außerdem hat der SPC die Minimum Income Network (MINET) Working Group eingesetzt. Sie unterstützt die Analyse und die Verbesserung mindestsichernder Systeme im Bereich des Sozialschutzes in der EU. Damit trägt sie zum Austausch von Erfahrungen und Beispielen guter Praxis bei und fördert das wechselseitige Lernen zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Kontext. Die Gruppe erarbeitete den 2025 minimum income report , den der SPC gemeinsam mit der Europäischen Kommission im Dezember 2025 vorgelegt hat. Der Bericht, zu dem auch länderspezifische Einzelanalysen durchgeführt wurden, liefert einen aktuellen Umsetzungsstand hinsichtlich der Ratsempfehlung für eine angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion.
Schließlich hat der SPC die Working Group on Adequate Social Protection in Old Age (WG ADAGE) eingerichtet, um die Analyse im Bereich Sozialschutz zur Absicherung adäquater Lebensstandards im Alter, vor allem hinsichtlich Pensionen und Langzeitpflege, sicherzustellen. Zentrale Aufgabe der Gruppe ist die Erarbeitung eines Berichts zu adäquatem Sozialschutz im Alter, den SPC und Europäische Kommission voraussichtlich 2027 vorlegen werden.
Ein Schlüsselinstrument der OMK sind so genannte “Peer Reviews”. Sie ermöglichen offene Diskussionen und wechselseitiges Lernen zwischen den Mitgliedstaaten zu sozialpolitischen Fragestellungen, Maßnahmen guter Praktiken, Reformvorhaben oder institutioneller Umgestaltungen. Einen Überblick über Peer Reviews der vergangenen Jahre finden Sie hier.
Bilaterale Angelegenheiten
Alle bilateralen Aktivitäten dienen dem Informationsaustausch mit Ländern weltweit. Sie reichen von der Organisation bi- und multilateraler Expertinnen- und Expertenseminare, Ministerinnen- und Ministerbesuchen über bilaterale Abkommen und Vereinbarungen bis hin zu bilateralen Arbeitsgruppen. Mit unterschiedlichen Ländern wurden bilaterale Absichtserklärungen über die Zusammenarbeit im Zuständigkeitsbereich des Ressorts vereinbart (u.a. Ukraine, Moldau, etc). Inhaltliche Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind Fragen der Armutsbekämpfung, der Politik für und mit Seniorinnen und Senioren, Aktives Altern, Pflegevorsorge, Politik für Menschen mit Behinderungen, soziale Dienste, Gesundheit, etc.
Insgesamt drei Spezialattachés des BMASGPK sind in den Ländern Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Serbien (Dreifachzuteilung), Albanien und Nordmazedonien (Doppelzuteilung) sowie in der Republik Moldau und in der Ukraine (Doppelzuteilung) tätig, um bilaterale Kooperation weiter zu stärken. Die Spezialattachés unterstützen die Annäherung an europäische Sozial- und Gesundheitsstandards vor Ort und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Weg der Attachésländer zum Beitritt in die EU.
Vereinte Nationen – Internationale Sozialpolitik
Die Vereinten Nationen spielen eine bedeutende Rolle bei der Schaffung und Durchsetzung internationaler Sozialpolitik. Die Organisation zählt 193 Mitgliedstaaten. Das Hauptquartier befindet sich in New York City.
Mit Sozialpolitik befasst sich vor allem der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) sowie der Ausschuss für soziale Entwicklung (CSocD). Im September 2015 wurden die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) in New York verabschiedet. Sie umfassen drei Dimensionen: Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Mit Hilfe dieser Ziele soll es 2030 weltweit keine Armut mehr geben und nachhaltige Entwicklung gefördert werden.
Die SGDs im Überblick
- Bekämpfung von Armut
- Bekämpfung von Hunger, Förderung von Nahrungssicherheit und gesunder Ernährung
- Gesundheit und Bevölkerungsentwicklung
- Bildung und lebenslanges Lernen
- Geschlechtergleichstellung und Stärkung von Frauen
- Wassermanagement und sanitäre Anlagen
- Zugang zu Energie
- Wirtschaftliches Wachstum, produktive und menschenwürdige Arbeit
- Infrastruktur, Industrialisierung und Innovation
- Beseitigung von Ungleichheit in und zwischen den Ländern
- Nachhaltige Städte und inklusives, sicheres Wohnen
- Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
- Bekämpfung des Klimawandels
- Schutz sowie nachhaltige Nutzung der Meere und Gewässer
- Schutz und Wiederherstellung der Ökosysteme und Biodiversität
- Förderung von friedlichen Gesellschaften, Zugang zu Justiz und inklusiven Institutionen
- Mittel zur Umsetzung der Ziele und einer globalen Partnerschaft
SDGs-Umsetzung in Österreich
Die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) bis 2030 erfolgt durch alle Bundesministerien in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich (PDF, 2 MB). Im Sommer 2024 präsentierte Österreich den "Zweiten Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele/SDGs in und durch Österreich (FNU)" bei den Vereinten Nationen in New York. Mehr Informationen zur Vorstellung des Berichts auf nationaler und internationaler Ebene sind auf der Website des Bundeskanzleramts zu finden. Außerdem können Sie dort zahlreiche Erfolgsgeschichten und Flagship-Initiativen zur SDG-Umsetzung in Österreich nachlesen. Von Seiten des BMASGPK wurden der Ausbau der frühen Hilfen, das Community Nursing und der Wohnschirm als Erfolgsgeschichten für den FNU eingemeldet.