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Europäische und Internationale Sozialpolitik

Die Aktivitäten des Sozialministeriums im Bereich Sozialpolitik auf europäischer und internationaler Ebene

Das Sozialministerium ist nicht nur in Österreich tätig, sondern wirkt auch auf europäischer und internationaler Ebene an der Sozialpolitik mit. Dort bringt es österreichische Anliegen ein, arbeitet an gemeinsamen europäischen und internationalen Sozialstandards, Dokumenten sowie Beschlüssen mit und trägt zu wechselseitigem Lernen und Wissenstransfer bei ­vom Sozialschutz bis zur Mindestsicherung, von der Pflege und Alterssicherung bis zur Armutsbekämpfung.

Das Ministerium ist dabei (vor allem) in folgenden Organisationen vertreten:

Die sozialpolitischen Aktivitäten des Sozialministeriums auf europäischer und internationaler Ebene gliedern sich primär in drei Bereiche:

Sozialpolitik der EU

Zusammenarbeit im Rat der EU und mit der Europäischen Kommission etwa zur Europäischen Säule sozialer Rechte und anderer Rahmenwerke bzw. im Ausschuss für Sozialschutz.

Bilaterale Angelegenheiten

Der sozialpolitische Austausch mit einzelnen Ländern – von Abkommen und Arbeitsgruppen bis zu den Spezialattaché:es des Sozialministeriums direkt vor Ort.

Vereinte Nationen – Internationale Sozialpolitik

Die Mitwirkung an der internationalen Sozialpolitik im Rahmen der Vereinten Nationen; Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) in Österreich.

Sozialpolitik der EU

Die europäische Integration war historisch zunächst auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgerichtet, die Sozialpolitik verblieb weitgehend auf nationaler Ebene. Bis heute haben die Mitgliedstaaten der EU historisch unterschiedlich gewachsene und entsprechend verschieden ausgestaltete Sozialsysteme. Die Hauptverantwortung für die Sozialpolitik liegt deshalb nach wie vor bei den Mitgliedstaaten selbst. Dennoch zählen sozialpolitische Anliegen wie die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die Förderung eines hohen sozialen Schutzniveaus und die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung zu den vertraglich verankerten Zielen der EU.

Formell teilen sich die EU und die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten in der Sozialpolitik (geteilte Kompetenz). Die sozialen Sicherungssysteme – etwa Kranken-, Pensions-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung – sowie die Leistungen der Sozialhilfe werden von den Mitgliedstaaten organisiert, finanziert und ausgezahlt. Die EU wird vor allem bei der Formulierung gemeinsamer Sozialstandards tätig, beispielsweise im Arbeitsschutz, bei Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder bei Empfehlungen zur besseren Bekämpfung von Armut. Für die Gestaltung der europäischen Sozialpolitik stehen zudem die Mittel des Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Dieser unterstützt sozialpolitische Projekte in den Mitgliedstaaten finanziell und trägt damit langfristig zur Verbesserung und Angleichung des Lebensstandards in der EU bei.

Der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) ist eine von zehn Ratsformationen auf EU-Ebene. Er verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen und die Lebensqualität der Bürger:innen zu verbessern, sowie die soziale Inklusion und die Geschlechtergerechtigkeit zu fördern. Dem EPSCO-Rat gehören die für diese Politikbereiche zuständigen Minister:innen aller Mitgliedstaaten an. Auch die zuständigen Mitglieder der Europäischen Kommission nehmen an den Ratstagungen teil.

Europäische Säule sozialer Rechte

Die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) wurde vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission in Form einer interinstitutionellen Erklärung im November 2017 proklamiert. Sie bildet mit ihren 20 Grundsätzen aus den Bereichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik einen Grundpfeiler der sozialen Dimension Europas. Die 20 Grundsätze sind in drei Kapitel gegliedert: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion.

Die ESSR dient seit 2017 als gemeinsamer Kompass der Mitgliedstaaten im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Ziel ist es, Armut zu reduzieren, Beschäftigung zu fördern und die Lebensbedingungen der Menschen in Europa insgesamt zu verbessern. Die Sozialgesetzgebung selbst verbleibt weiterhin bei den Mitgliedstaaten; die Säule bildet dafür einen einheitlichen Bezugsrahmen.

Aktionsplan und Kernziele

Die Europäische Kommission legte im März 2021 einen Aktionsplan vor, der aufzeigt, mit welchen konkreten Maßnahmen die ESSR umgesetzt werden soll. Dieser Aktionsplan enthält drei Kernziele, die die EU bis 2030 erreichen soll:

  • Mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen sollen einer Beschäftigung nachgehen.
  • Mindestens 60 % aller Erwachsenen sollen jährlich an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
  • Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll um mindestens 15 Millionen verringert werden, darunter mindestens 5 Millionen Kinder (ausgehend von den Zahlen von 2019, nämlich etwa 91 Millionen Menschen; davon 17,9 Millionen Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren).

Das Europäische Semester (der jährlich wiederkehrende Abstimmungsprozess der Wirtschafts-, Fiskal-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf europäischer Ebene) berücksichtigt die Prioritäten der Säule und unterstützt ihre Umsetzung. Aufbauend auf den EU-weiten Kernzielen legen die Mitgliedstaaten dabei eigene nationale Ziele als Beitrag zur Umsetzung fest.

Zielsetzungen Österreichs liegen weitgehend über den EU-Vorgaben

Aufbauend auf den EU-weiten Kernzielen legen die Mitgliedstaaten eigene nationale Ziele als Beitrag zur Umsetzung fest. Die österreichischen Zielsetzungen übertreffen bei Beschäftigungsquote und Erwachsenenbildung sowohl die EU-Ziele als auch die aggregierten nationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten. So sehen die österreichischen Verpflichtungen bis 2030 eine Beschäftigungsquote von 79,9 %und eine Teilnahme an der Erwachsenenbildung von 62 % vor. Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll in Österreich bis 2030 (von 1.434.000 Personen 2019) um 204.000 Personen verringert werden.

Stand der Umsetzung seit 2021

Im Juli 2026 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur  Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte vorgelegt. Sie zieht darin Bilanz zu den drei Kernzielen des Aktionsplans 2021: Bei der Beschäftigung liegt die EU auf Kurs (2025: 76,1 %), wenngleich weiterhin Chancenungleichheiten bestehen, etwa für Menschen mit Behinderungen und Roma. Bei der Weiterbildungsbeteiligung sind hingegen weitere Anstrengungen nötig, um das Ziel bis 2030 zu erreichen: 2022 nahmen nur 39,5 % der Erwachsenen an einer Weiterbildungsmaßnahme teil. Auch bei der Armutsbekämpfung gibt es Fortschritte, die aber nicht ausreichen: Zwischen 2019 und 2025 sank die Zahl der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Menschen um 3,5 Millionen; der ursprünglich angestrebte Rückgang um 15 Millionen ist damit noch nicht in Sicht.

Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen und neuer Herausforderungen für die Sozial- und Beschäftigungspolitik definiert die Europäische Kommission drei neue Schwerpunktbereiche für die Umsetzung der ESSR:

  • Leistbarkeit und Senkung der Lebenshaltungskosten, etwa durch den Rechtsakt über erschwinglichen Wohnraum(Affordable Housing Act - vorgelegt im September 2026) sowie den Europäschen Deal für Pflege und Betreuung (European Care Deal - angekündigt für 2027).
  • Auswirkungen von künstlicher Intelligenz auf den Arbeitsmarkt, mit denen sich unter anderem eine neu eingerichtete hochrangige Expert:innengruppe befassen soll.
  • Abbau von Ungleichheiten in der EU, etwa durch die rasche Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie und neue Leitlinien für inklusive Einstellungspraktiken.

Ergänzend kündigt die Europäische Kommission für Ende 2026 einen Rechtsakt über hochwertige Arbeitsplätze (Quality Jobs Act) an, der Maßnahmen in allen drei neuen Schwerpunktbereichen vorsieht.

Die Umsetzung der ESSR und ihrer Kernziele soll künftig stärker über das Europäische Semester gesteuert und überwacht werden, insbesondere durch die beschäftigungspolitischen Leitlinien und den neuen Rahmen für soziale Konvergenz. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bestehende und künftige EU-Fördermittel (etwa die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Klima-Sozialfonds) sowie private Investitionen, zum Beispiel über InvestEU, zur Umsetzung der ESSR-Ziele zu nutzen.

Ausschuss für Sozialschutz (Social Protection Committee)

Der Ausschuss für Sozialschutz (Social Protection Committee, SPC) ist ein beratendes Gremium für die im EPSCO-Rat zusammenkommenden Minister:innen. Er wurde 2004 auf Grundlage von Artikel 160 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingerichtet und bildet ein Forum für die Zusammenarbeit und Abstimmung der Mitgliedstaaten in der Sozialpolitik. Dem Ausschuss gehören je zwei Vertreter:innen aus jedem der 27 Mitgliedstaaten bzw. der Europäischen Kommission an. Seine zentralen Arbeitsbereiche umfassen Sozialschutz, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung, Alterssicherung (Renten und Pensionen), Gesundheitswesen sowie Langzeitpflege. Darüber hinaus befasst sich der Ausschuss regelmäßig mit weiteren aktuellen sozialpolitischen Themen. In den letzten Jahren etwa verstärkt mit Wohnungslosigkeit und leistbarem Wohnraum, dem Zugang zu sozialen Dienstleistungen sowie Fragen der Sozialwirtschaft.

Den Vorsitz des Ausschusses führt derzeit Ulrike Neufang aus dem österreichischen Sozialministerium. Der Vorsitz wird vom Ausschuss für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

Der Ausschuss arbeitet nach der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) und nutzt deren Instrumente, insbesondere Peer Reviews und Aktivitäten des wechselseitigen Lernens, um den Austausch von Erfahrungen und Fachwissen zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.

Offene Methode der Koordinierung (OMK)

In Bereichen, in denen die EU über keine oder nur beschränkte Rechtsetzungskompetenz verfügt, eröffnet die Offene Methode der Koordinierung (OMK) zusätzliche Handlungsmöglichkeiten. Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren der Abstimmung und verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Angewendet wird sie vor allem in der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik, insbesondere in den Feldern Sozialschutz und soziale Inklusion, Alterssicherung sowie Gesundheit und Langzeitpflege.

An die Stelle formaler Rechtsvorschriften tritt dabei die gemeinsame Festlegung sozialpolitischer Ziele. Wesentliche Elemente der Zusammenarbeit sind der gegenseitige Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren („best practices") sowie das wechselseitige Lernen („mutual learning“).

Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene in der Sozialpolitik stützt sich zentral auf den Ausschuss für Sozialschutz sowie auf zahlreiche inhaltliche Rahmenwerke (wie z.B. die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Strategie zur Armutsbekämpfung oder die Europäische Garantie für Kinder).

Rolle im Europäischen Semester

Das Europäische Semester ist der jährliche Zyklus, in dem die Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts-, Fiskal-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf EU-Ebene abstimmen. Der Ausschuss für Sozialschutz bringt gemeinsam mit dem Beschäftigungsausschuss (EMCO) die sozial- und beschäftigungspolitische Perspektive in mehreren Etappen des Zyklus ein:

Im Herbst legt die Europäische Kommission ihr sogenanntes Herbstpaket vor, unter anderem mit dem Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht (JER) und dem Vorschlag für die Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (Eurozonenempfehlungen). Der Ausschuss für Sozialschutz berät gemeinsam mit EMCO die sozial- und beschäftigungspolitischen Aspekte sowohl des JER als auch der Eurozonenempfehlungen und bereitet dazu Ratsschlussfolgerungen vor, die in weiterer Folge vom EPSCO-Rat, dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten und schließlich dem Europäischen Rat gebilligt werden.

Im Frühjahr legt die Europäische Kommission ihr Frühjahrspaket mit den Länderberichten und den neuen länderspezifischen Empfehlungen (CSRs) für alle Mitgliedstaaten vor. SPC, EMCO und die wirtschaftspolitischen Ausschüsse (EPC, EFC) beraten über die CSRs und bereiten eine gemeinsame Note für den Europäischen Rat vor; die formelle Annahme der sozial- und beschäftigungspolitischen Aspekte erfolgt anschließend im EPSCO-Rat.

In der zweiten Jahreshälfte setzen die Mitgliedstaaten die Empfehlungen um bzw. berücksichtigen sie in ihren Reform-, Investitions- und Haushaltsplänen für das Folgejahr. Der SPC-Jahresbericht schließt den Zyklus und bildet zugleich den inhaltlichen Auftakt für die Vorbereitung des Folgejahres.

Ein zentrales Instrument ist dabei die Multilaterale Überprüfung (Multilateral Implementation Review, MIR) der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, die die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten im Semester-Prozess auferlegt. Im Rahmen dieser Überprüfung begleitet der Ausschuss die Umsetzung struktureller Reformen in den Mitgliedstaaten und überprüft die Fortschritte anhand der jeweiligen länderspezifischen Empfehlungen. Darüber hinaus ist der Ausschuss einmal im Jahr, gemeinsam mit dem Ausschuss für Beschäftigung und dem Ausschuss für wirtschaftspolitische Angelegenheiten (EPC), federführend dafür verantwortlich, die neuen länderspezifischen Empfehlungen für die Folgeperiode mit der Europäischen Kommission abzustimmen bzw. auszuverhandeln. Ein wichtiges Instrument dabei ist das Sozialkonvergenzverfahren (Social Convergence Framework, SCF), das Risiken für die soziale Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten ermittelt. In einer ersten Stufe werden anhand des sozialpolitischen Scoreboards alle 27 Mitgliedstaaten überprüft; die Ergebnisse fließen in den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht ein. Länder mit identifizierten Risiken werden in einer zweiten Stufe vertieft analysiert. Für Mitgliedstaaten, die im Rahmen dieses Verfahrens einer vertieften Analyse unterzogen werden, erfolgt diese Überprüfung ebenso im Ausschuss für Sozialschutz, gemeinsam mit dem Beschäftigungsausschuss.

Jahresbericht und Überwachung der sozialen Lage

Kernaufgabe des Ausschusses ist es, die soziale Lage und die Entwicklungen in der Sozialpolitik in den Mitgliedstaaten zu überwachen. Dies wird im Rahmen seines Jahresberichts dokumentiert, mit dem der Ausschuss seinem in Artikel 160 AEUV festgelegten Mandat nachkommt. Der Bericht ist neben einer Bestandsaufnahme zugleich ein wesentlicher inhaltlicher Beitrag zur Vorbereitung des jeweils folgenden Zyklus des Europäischen Semesters: Er liefert dem Rat die zentrale Grundlage für die sozialpolitischen Prioritäten, die im Rahmen des Herbstpakets an die Europäische Kommission herangetragen werden. Der Bericht dokumentiert insbesondere die Fortschritte bei den EU- und nationalen Zielen zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung bis 2030, die mit dem Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte eingeführt wurden. Seit 2026 umfasst das Monitoring auch die neue EU-Strategie zur Armutsbekämpfung. Ebenso fließt die jährliche thematische Berichterstattung des Ausschusses zu einem aktuellen sozialpolitischen Schwerpunktthema in den Jahresbericht ein.

Auch die jährliche thematische Berichterstattung des Ausschusses zu einem aktuellen sozialpolitischen Schwerpunktthema (siehe Arbeitsschwerpunkte) fließt in den Jahresbericht ein.

Eine Zusammenfassung und die Kernbotschaften des Jahresberichts 2025 sind auch in deutscher Sprache abrufbar. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass trotz bemerkenswerter Fortschritte weitere Anstrengungen nötig sein werden, um das EU-weite Armutsreduktionsziel bis 2030 zu erreichen. Zwischen 2023 und 2024 ging die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen zwar um 1,1 Millionen zurück; zur Erreichung des Ziels ist jedoch ein jährlicher Rückgang von mindestens 2,2 Millionen Personen notwendig. Herausfordernd bleibt insbesondere die Situation bei Kindern.

Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, ihre Sozialschutzsysteme vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen sowie der grünen und digitalen Transformation zu modernisieren. Der Jahresbericht stützt sich unter anderem auf die EU-weite Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Entsprechende Informationen bzw. Auswertungen zur sozialen Lage speziell in Österreich finden Sie hier.

Arbeitsschwerpunkte 2026

Die Tätigkeit des Ausschusses konzentriert sich auf mehrere miteinander verbundenen Bereiche, die zugleich die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte vorantreiben: die Mitwirkung am Europäischen Semester, thematische Analysearbeit sowie die Überwachungs- und Berichtstätigkeit.

Einen thematischen Schwerpunkt 2026 bildet etwa der Umsetzungsstand zur Europäischen Garantie für Kinder und die kürzlich eingeführte erste EU-weite Strategie zur Armutsbekämpfung. Im Rahmen des wechselseitigen Lernens befasst sich der Ausschuss zudem mit Themen wie dem Zugang zum Sozialschutz für Selbstständige und atypisch Beschäftigte, angemessenen Mindestsicherungssystemen oder hochwertiger Langzeitpflege.

Nähere Informationen enthält das Arbeitsprogramm des Ausschusses für Sozialschutz.


Zum Ausschuss für Sozialschutz (SPC) gehören auch mehrere Unter- und Arbeitsgruppen:

Dem Ausschuss ist die ständige Untergruppe „Indikatoren" (Indicators' Sub-Group, SPC-ISG) zugeordnet. Sie erarbeitet und entwickelt sozialstatistische Indikatoren und analytische Rahmenbedingungen auf EU-Ebene, die der laufenden Überwachung der vereinbarten Ziele dienen. Eine besondere Rolle spielt sie bei der Weiterentwicklung von EU-SILC. Einzelheiten zu ihren Tätigkeiten und Ergebnissen enthält ihr Arbeitsprogramm. Das österreichische Sozialministerium in Person von Monika Austaller hat derzeit einen der stellvertretenden Vorsitze der Gruppe inne. 

 

Die Arbeitsgruppe Minimum Income Network (MINET) unterstützt die Analyse und Verbesserung mindestsichernder Systeme in der EU und fördert das wechselseitige Lernen zwischen den Mitgliedstaaten. Sie erarbeitete den Minimum Income Report 2025, den der Ausschuss gemeinsam mit der Europäischen Kommission im Dezember 2025 vorgelegt hat. Der nächste Minimum Income Report ist für 2028 geplant. Das Arbeitsprogramm 2026–2027 von MINET findet sich in Annex 4 des Arbeitsprogramms des Ausschusses für Sozialschutz.

Die Arbeitsgruppe zu adäquatem Sozialschutz im Alter (Working Group on Adequate Social Protection in Old Age, WG ADAGE) befasst sich mit der Absicherung angemessener Lebensstandards im Alter, vor allem bei Pensionen und Langzeitpflege. Sie erarbeitet derzeit einen Bericht zu adäquatem Sozialschutz im Alter, den der Ausschuss und die Europäische Kommission voraussichtlich 2027 vorlegen werden. Das Arbeitsprogramm der Gruppe findet sich in Annex 3 des Arbeitsprogramms des Ausschusses für Sozialschutz.

Darüber hinaus gibt es temporär eingerichtete informelle Arbeitsgruppen. Eine davon befasst sich beispielsweise damit, den Zugang von Verwaltungen zu Administrativdaten in den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Peer Reviews und wechselseitiges Lernen

Neben der Überprüfung im Rahmen des Europäischen Semesters setzt der Ausschuss auf Instrumente des wechselseitigen Lernens. Ein Schlüsselinstrument sind die sogenannten Peer Reviews. Anders als die multilaterale Überprüfung, dienen sie nicht der Bewertung einzelner Mitgliedstaaten, sondern dem freiwilligen Austausch bewährter Ansätze.

Bei einem Peer Review stellt ein Gastland eine bewährte Praxis vor, etwa ein Programm, eine Reform oder eine institutionelle Lösung. Fachleute der Europäischen Kommission, anderer Mitgliedstaaten und relevanter Interessengruppen geben dazu Rückmeldung. Gemeinsam wird erörtert, ob die vorgestellte Praxis wirksam ist, zu den gemeinsamen EU-Zielen beiträgt und auf andere Länder übertragen werden könnte. So tragen Peer Reviews dazu bei, erfolgreiche Ansätze über Ländergrenzen hinweg bekannt zu machen. 2026 fanden bislang Peer Reviews unter anderem zu barrierefreiem Zugang zu Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen (Berlin) und zum Ausbau der Langzeitpflege (Athen) statt. Österreich war zuletzt im Oktober 2024 selbst Gastland eines Peer Reviews zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Entwicklung sozialer Dienstleistungen auf lokaler Ebene (Wien). Eine laufend aktualisierte Übersicht aller Peer Reviews finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

EU-Strategie zur Armutsbekämpfung

Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2026 die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung vorgelegt. Ziel ist es, Armut bis 2030 deutlich zu senken und bis 2050 weitgehend zu beseitigen. Damit zeigt die Strategie einen Weg auf, wie das Armutsreduktionsziel der Europäischen Säule sozialer Rechte erreicht werden soll.

Die Strategie konzentriert sich auf drei Prioritäten:

  • hochwertige Arbeit für alle,
  • effektiver Zugang zu sozialen Dienstleistungen und angemessene Einkommensunterstützung,
  • koordiniertes Vorgehen gegen Armut.

Sie ist Teil des sogenannten Sozialpakets („Social Package“) der Europäischen Kommission. Dieses umfasst neben der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung eine Mitteilung zur Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder, einen Vorschlag für Ratsschlussfolgerungen zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt (housing exclusion) sowie eine Mitteilung zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Zahlreiche weitere Maßnahmen sind über mehrere Jahre gestaffelt und reichen von Sofortmaßnahmen im Jahr 2026 über zahlreiche Empfehlungen und Programme bis 2028. Darüber hinaus werden den Mitgliedstaaten Empfehlungen v.a. in Richtung Steuerung und Strategieentwicklung gegen Armut unterbreitet.

Das Sozialministerium unterstützt den holistischen und multidimensionalen Ansatz der Strategie sowie ihren Fokus auf Kinderarmut und Ungleichheiten ausdrücklich.

 

Bilaterale Angelegenheiten

Alle bilateralen Aktivitäten dienen dem Informationsaustausch mit Ländern weltweit. Sie reichen von der Organisation bi- und multilateraler Expertinnen- und Expertenseminare, Ministerinnen- und Ministerbesuchen über bilaterale Abkommen und Vereinbarungen bis hin zu bilateralen Arbeitsgruppen. Mit unterschiedlichen Ländern wurden bilaterale Absichtserklärungen über die Zusammenarbeit im Zuständigkeitsbereich des Ressorts vereinbart (u.a. Ukraine, Moldau, etc). Inhaltliche Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind Fragen der Armutsbekämpfung, der Politik für und mit Seniorinnen und Senioren, Aktives Altern, Pflegevorsorge, Politik für Menschen mit Behinderungen, soziale Dienste, Gesundheit, etc.

Insgesamt drei Spezialattachés des BMASGPK sind in den Ländern Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Serbien (Dreifachzuteilung), Albanien und Nordmazedonien (Doppelzuteilung) sowie in der Republik Moldau und in der Ukraine (Doppelzuteilung) tätig, um bilaterale Kooperation weiter zu stärken. Die Spezialattachés unterstützen die Annäherung an europäische Sozial- und Gesundheitsstandards vor Ort und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Weg der Attachésländer zum Beitritt in die EU.

Deutschsprachiges Gesundheits- und Sozialquintett: Gemeinsam aktuelle Herausforderungen bewältigen

Seit 2013 treffen sich die Gesundheitsminister:innen von Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz im Rahmen des Gesundheitsquintetts, seit 2016 auch die Sozialminister:innen im Sozialquintett, zu einem regelmäßigen informellen Austausch.

Das Quintett bietet eine Plattform, um aktuelle gemeinsame Herausforderungen frühzeitig aufzugreifen, Erfahrungen und unterschiedliche Lösungsansätze auszutauschen und gemeinsam nach Wegen für die Weiterentwicklung der Gesundheits- und Sozialsysteme zu suchen. Der direkte Austausch auf politischer und fachlicher Ebene ermöglicht es, Reformansätze und praktische Erfahrungen der beteiligten Länder miteinander zu vergleichen, voneinander zu lernen und erfolgreiche Lösungen für die jeweiligen nationalen Herausforderungen nutzbar zu machen. Im Rahmen dieser Treffen verabschieden die Minister:innen gemeinsame Abschlusserklärungen, die gemeinsame Arbeiten und den weiteren fachlichen Austausch festlegen.

Das nächste Treffen des Gesundheits- und Sozialquintetts findet 2027 in Liechtenstein statt.

Am 7. und 8. September 2026 fand das diesjährige Treffen in Luxemburg statt. Im Mittelpunkt standen die flexible und generationengerechte Gestaltung der Pensionssysteme, die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung sowie der Umgang mit neurodegenerativen Erkrankungen.

Im Mittelpunkt des Arbeitstreffens am 6. und 7. Oktober 2025 in Brienz im Berner Oberland (CH) standen das Pensionsalter, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie die Zukunft der medizinischen Grundversorgung. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigen die fünf Länder ihren Willen, diese Herausforderungen gemeinsam anzugehen und ihre Zusammenarbeit weiter zu vertiefen.

Die Abschlusserklärungen von Brienz und Luxemburg finden sich hier:

Vereinte Nationen – Internationale Sozialpolitik

Die Vereinten Nationen spielen eine bedeutende Rolle bei der Schaffung und Durchsetzung internationaler Sozialpolitik. Die Organisation zählt 193 Mitgliedstaaten. Das Hauptquartier befindet sich in New York City.

Mit Sozialpolitik befasst sich vor allem der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) sowie der Ausschuss für soziale Entwicklung (CSocD). Im September 2015 wurden die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) in New York verabschiedet. Sie umfassen drei Dimensionen: Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Mit Hilfe dieser Ziele soll es 2030 weltweit keine Armut mehr geben und nachhaltige Entwicklung gefördert werden.

Die SGDs im Überblick

  1. Bekämpfung von Armut
  2. Bekämpfung von Hunger, Förderung von Nahrungssicherheit und gesunder Ernährung
  3. Gesundheit und Bevölkerungsentwicklung
  4. Bildung und lebenslanges Lernen
  5. Geschlechtergleichstellung und Stärkung von Frauen
  6. Wassermanagement und sanitäre Anlagen
  7. Zugang zu Energie
  8. Wirtschaftliches Wachstum, produktive und menschenwürdige Arbeit
  9. Infrastruktur, Industrialisierung und Innovation
  10. Beseitigung von Ungleichheit in und zwischen den Ländern
  11. Nachhaltige Städte und inklusives, sicheres Wohnen
  12. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
  13. Bekämpfung des Klimawandels
  14. Schutz sowie nachhaltige Nutzung der Meere und Gewässer
  15. Schutz und Wiederherstellung der Ökosysteme und Biodiversität
  16. Förderung von friedlichen Gesellschaften, Zugang zu Justiz und inklusiven Institutionen
  17. Mittel zur Umsetzung der Ziele und einer globalen Partnerschaft

SDGs-Umsetzung in Österreich

Die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) bis 2030 erfolgt durch alle Bundesministerien in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich. Im Sommer 2024 präsentierte Österreich den "Zweiten Freiwilligen Nationalen Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele/SDGs in und durch Österreich (FNU)" bei den Vereinten Nationen in New York. Mehr Informationen zur Vorstellung des Berichts auf nationaler und internationaler Ebene sind auf der Website des Bundeskanzleramts zu finden. Außerdem können Sie dort zahlreiche Erfolgsgeschichten und Flagship-Initiativen zur SDG-Umsetzung in Österreich nachlesen. Von Seiten des BMASGPK wurden der Ausbau der frühen Hilfen, das Community Nursing und der Wohnschirm als Erfolgsgeschichten für den FNU eingemeldet.

Letzte Aktualisierung: 25. September 2026