Informationsfreiheit
"So transparent wie möglich, so verschwiegen wie nötig"
Ab 1. September 2025 gilt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz. Ziel ist es, die Arbeit der staatlichen Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen.
Die Informationsfreiheit steht auf zwei Säulen:
1. Proaktive Veröffentlichung von Informationen
Ab 1. September 2025 stellt das BMASGPK (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) Informationen von allgemeinem Interesse automatisch im Informationsregister unter data.gv.at bereit – sofern sie nicht aus rechtlichen Gründen geheim bleiben müssen.
Das heißt: Viele wichtige Informationen können Sie künftig jederzeit selbst online im Informationsregister abrufen – ohne Antrag und kostenlos.
2. Ihr Recht auf Information auf Anfrage
Ab 1. September 2025 können Sie mit einem sogenannten "Informationsbegehren" den Zugang zu einer Information des BMASGPK, die für Sie von Interesse ist und beispielsweise nicht im Informationsregister verfügbar ist, beantragen.
Die Antwort auf Ihr Informationsbegehren erhalten Sie in der Regel – wie gesetzlich vorgesehen – innerhalb von vier Wochen.
So stellen Sie ein Informationsbegehren: schriftlich über unser Kontaktformular, persönlich oder telefonisch direkt beim BMASGPK.
Über nachfolgenden Link gelangen Sie zum Informationsregister: data.gv.at
Allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes und im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes.