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Tuberkulose (TBC)

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Tuberkulose (TBC).

Erreger und Übertragung

Die Tuberkulose des Menschen ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit. Sie wird durch Mykobakterien verursacht, in Europa bis auf wenige Ausnahmen durch Mycobacterium tuberculosis. Diese Bakterien werden in den meisten Fällen von Personen mit ansteckender Lungentuberkulose durch kleinste Tröpfchen beim Husten, Sprechen oder Niesen übertragen. Das höchste Infektionsrisiko besteht bei engem, mehrstündigen Kontakt z.B. in der Familie oder in schlecht belüfteten Räumen.

Nach erfolgter Ansteckung werden die Bakterien meist durch körpereigene Abwehr unterdrückt. In etwa einem von zehn Fällen entwickelt sich die Erkrankung über Wochen oder Monate. Die Erreger können aber auch erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Erstinfektion bei Schwächung des Immunsystems wieder aktiv werden und die Krankheit auslösen. Die körpereigene Abwehr kann z.B. im fortgeschrittenen Lebensalter, im Rahmen einer Chemotherapie oder durch eine HIV-Infektion geschwächt werden.

Krankheitsbild

Die Tuberkulose betrifft in der Mehrzahl der Fälle die Lunge, kann aber auch andere Organe befallen. Typische Symptome sind Husten, oft mit Auswurf, Fieber und Gewichtsabnahme. Die Tuberkulose ist mit speziellen Antibiotika, die über Monate eingenommen werden müssen, meist gut behandelbar. Ohne Behandlung ist der Verlauf der meist langsam fortschreitenden Krankheit oft tödlich.

Ein großes Problem weltweit stellt die inkonsequent durchgeführte Therapie dar. Durch eine falsch zusammengestellte oder zu kurze Behandlung der Tuberkulose kann es zur Ausbildung von resistenten Bakterienstämmen kommen, gegen die unsere üblicherweise verwendeten Antibiotika, und im schlimmsten Fall alle bekannten Medikamente keine ausreichende Wirkung mehr zeigen.

Verbreitung und Häufigkeit

Das Auftreten multiresistenter Tuberkulose-Erreger stellt weiterhin eine Herausforderung für das öffentliche Gesundheitssystem, sowie für die Tuberkuloseprävention und - kontrolle dar. Die Inzidenz der MDR- (multidrug resistant) und XDR- (extensively drug resistant) Tuberkulosefälle in der österreichischen Nativbevölkerung ist seit vielen Jahren gleichbleibend niedrig und im Langzeittrend ist seit 2004 ein deutlicher Rückgang der Inzidenz messbar. Personen aus sozial benachteiligten Gruppen der Gesellschaft, aus Ländern mit höherer Tuberkuloserate oder jene mit einer dauerhaften Schwächung des Immunsystems unterliegen einem höheren Tuberkulose-Erkrankungsrisiko.

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Wie auf viele andere Bereiche hatte die COVID-19-Pandemie auch Auswirkungen auf die globale Tuberkulosesituation. In den Jahren 2020 und 2021 kam es weltweit zu einem drastischen Rückgang der gemeldeten Fallzahlen. Als wesentliche Ursache hierfür wird ein generell verringertes Aufsuchen medizinischer Anlaufstellen bzw. eine eingeschränkte Verfügbarkeit dieser aufgrund der Pandemie angenommen. In Folge dieses Rückgangs verzeichnete die WHO in der weltweiten Gesamtschau post-pandemisch jedoch einen erheblichen Anstieg der Zahlen an Neudiagnosen. Es besteht die Annahme, dass dies insbesondere auf COVID-19 bedingte Verzögerungen in Diagnostik und Behandlungen zurückzuführen ist.

Vorbeugung

Die wichtigste Maßnahme ist die frühe Erkennung und korrekt durchgeführte Behandlung der Erkrankung, um die Dauer der Ansteckungsgefahr und somit die weitere Übertragung auf andere Personen zu verhindern. Die BCG-Tuberkulose-Impfung schützt Säuglinge und Kleinkinder vor schweren Krankheitsverläufen, wird jedoch aufgrund des niedrigen Infektionsrisikos und der vergleichsweise hohen Nebenwirkungsrate in Österreich nicht mehr empfohlen.

Meldepflicht von Tuberkulose-Erkrankungen und behördliche Arbeit

Die im § 3 des Tuberkulosegesetzes vorgeschriebene Meldung ist innerhalb von drei Tagen nach Diagnosestellung an die Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten, in deren Sprengel die kranke, krankheitsverdächtige oder verstorbene Person ihren Wohnsitz hat beziehungsweise hatte. Wenn kein Wohnsitz in Österreich besteht oder bestand, hat die Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde des Aufenthaltsortes zu erfolgen.

Tuberkulose-Umgebungsuntersuchungen stellen besondere Anforderungen an die Gesundheitsbehörden und involvierte medizinische Einrichtungen sowie an die Betroffenen dar. Insbesondere wenn es sich um Gruppen aus Kindergärten, Schulen oder Heimen handelt, verlangen Planung und Durchführung eingespielte Abläufe und die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen. Die Leitlinie Tuberkulose-Umgebungsuntersuchung (PDF, 842 KB) legt den Ablauf der Umgebungsuntersuchungen österreichweit fest.

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Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2026