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Schutz vor Hitze ist Arbeitnehmer:innenschutz

Neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Hitze

Mit dem fortschreitenden Klimawandel steigt die Zahl der heißen Tage in Österreich stetig an – und damit auch die gesundheitliche Belastung für Menschen, die im Freien arbeiten. Bauarbeiter:innen, Gärtner:innen, Zusteller:innen und viele andere Berufsgruppen sind unter extremen Witterungsbedingungen tätig. Hitze und UV-Strahlung sind längst nicht mehr nur unangenehm, sondern stellen eine ernstzunehmende Gesundheitsgefährdung dar.

"Arbeit darf nicht krank machen – und das gilt auch für sommerliche Hitzebelastung. Mit der neuen Hitzeschutzverordnung setzen wir einen wichtigen Schritt, um Menschen, die im Freien arbeiten, besser zu schützen. Die Klimakrise ist da – und sie erfordert konkrete arbeitsrechtliche Maßnahmen." – Bundesministerin Korinna Schumann

Betrieblicher Hitzeschutzplan und weitere Maßnahmen

Die neue Hitzeschutzverordnung, die derzeit bis 20. August 2025 in Begutachtung ist, soll am 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen dazu, ab einer von GeoSphere Austria ausgegebenen Hitzewarnung der Stufe 2 (entspricht einer gefühlten Temperatur von 30 bis 34 Grad Celsius) konkrete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Herzstück der Verordnung ist ein betrieblicher Hitzeschutzplan, der unter anderem Folgendes enthalten muss:

  • Gefahrenbeurteilung und darauf basierende Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlung
  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen wie Kühlung von Maschinen, Schattenspender oder angepasste Arbeitszeiten
  • Maßnahmen speziell für besonders gefährdete Arbeitnehmer:innen
  • Notfallpläne und Verantwortlichkeiten

Außerdem ist vorgesehen, dass Krankabinen und selbstfahrende Arbeitsmittel künftig verpflichtend mit einer Kühlung oder Klimatisierung ausgestattet sein müssen – mit Übergangsfristen für die technische Umsetzung.

"Arbeitnehmer:innen verdienen Schutz – und Unternehmen brauchen klare Regeln. Diese Verordnung ist ein ausgewogener Schritt in Richtung klimafitter Arbeitswelt." – Bundesministerin Korinna Schumann

Ein "Hitzefrei" im klassischen Sinne ist in der Verordnung nicht vorgesehen. Dennoch zeigt die Erfahrung: Prävention schützt nicht nur die Gesundheit, sondern hilft auch der Wirtschaft. Krankenstände, Arbeitsunfälle und Rettungseinsätze lassen sich durch geeignete Maßnahmen deutlich verringern.

Mehr Informationen 

Weitere Informationen und Tipps zum Umgang mit Hitze erhalten Sie in unserer Broschüre "Sommer, Sonne, Hitze" und auf unserer Website im Bereich "Hitze".

Dieser Artikel ist Teil eines Schwerpunktes zum Thema Hitze. 

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