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Oberster Sanitätsrat

Der Oberste Sanitätsrat ist gesetzlich verankert und das wichtigste Beratungsgremium des Gesundheitsministeriums zu Fragestellungen und Angelegenheiten des Gesundheitswesens. Das Gremium erarbeitet Empfehlungen, die eine fachliche Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen darstellen.

Um Entscheidungen auf einer breiten wissenschaftlichen Basis treffen zu können, werden die Bundesministerin und die Staatssekretärin für Gesundheit von ehrenamtlich tätigen Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen beraten.

Am 17. Februar 2026 findet die konstituierende Vollversammlung des Obersten Sanitätsrats für die Funktionsperiode bis Ende 2028 statt. Dabei werden der Vorsitz des Gremiums gewählt, das Arbeitsprogramm definiert und die neuen Mitglieder vorgestellt.

Mitglieder des Obersten Sanitätsrats

Präsidium: Wird nach der Wahl am 17. Februar 2026 bekanntgegeben.

  • Univ.-Prof.in Dr.in Petra Apfalter, DTMH
  • Univ.-Prof. Dr. Johann Bauer
  • Dr. Bernhard Benka, MSc
  • Dr. Roland Celoud, MSc S.F.E.B.PRM.
  • Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Catharina Chiari, MSc
  • Univ.-Prof. Dr. Martin Clodi
  • Dr.in Christiane Druml
  • Univ.-Prof. Dr. Christian Enzinger, MBA
  • Dr.in Brigitte Ettl
  • Univ.-Prof.in Dr.in Gabriele Fischer
  • Univ.-Prof. Dr. Gerald Gartlehner, MPH
  • Univ.-Prof. Dr. Michael Grimm
  • Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hilbe
  • Univ.-Prof. Dr. Christoph Hörmann
  • Mag.a Gabriele Jaksch
  • Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Daniela Karall
  • Dr. Andreas Krauter
  • Univ.-Prof. Dr. Bernd Lamprecht
  • Univ.-Prof. Dr. Rudolf Likar, MSc
  • Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Hanna Mayer
  • Birgit Meinhard-Schiebel
  • Assoc.-Prof.in. Dr.in Nilufar Mossaheb, MSc
  • Univ.-Prof. Dr. Markus Müller
  • Dr.in Ulrike Mursch-Edlmayr
  • Ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann
  • Dr. Georg Palmisano
  • Univ.-Prof. Dr. Paul Plener, MHBA
  • Mag.a Elisabeth Potzmann
  • Dr. Georg Psota
  • Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Puchhammer-Stöckl
  • Dr.in Susanne Rabady
  • Elisabeth Rakos, MSc
  • SC Dr.in Katharina Reich
  • Univ.-Prof.in Dr.in Anita Rieder
  • Univ.-Prof. Dr. Alexander Rosenkranz
  • Univ.-Prof. Dr. Paul Sevelda
  • Dr. Johannes Steinhart
  • Univ.-Prof. Mag. DDr. Stefan Thurner
  • Univ.-Prof.in Dr.in Bettina Toth
  • DDr. Peter Voitl, MBA
  • Univ.-Prof. Dr. Franz Weidinger
  • Univ.-Prof.in Dr.in Ursula Wiedermann
  • ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger
  • Dr.in Michaela Wlattnig
  • Dr. Thomas Wochele-Thoma
  • Univ.-Prof. Dr. Kurt Zatloukal
 

Arbeitsweise des Obersten Sanitätsrats

Die Arbeitsweise des Obersten Sanitätsrats ist im Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) und in der Geschäftsordnung des Obersten Sanitätsrates geregelt.

Erklärungen zu den Interessenskonflikten: Die Mitglieder des Obersten Sanitätsrates sind verpflichtet, zu Beginn jeder Funktionsperiode und bei erstmaliger Ernennung Erklärungen zu potenziell vorliegenden Interessenskonflikten vorzulegen, die durch die Geschäftsstelle des OSR geprüft werden. Jede relevante Änderung ist außerdem der Geschäftsstelle mitzuteilen. Liegen bedeutende Interessenskonflikte vor, so wird entweder von der Ernennung abgesehen oder es kommt zu einer Verpflichtung zur Enthaltung bei den betroffenen Themen.

 

Geschäftsstelle des Obersten Sanitätsrats

Geschäftsstelle des Obersten Sanitätsrats:

BMASGPK, Abteilung VII/9

Letzte Aktualisierung: 22. Jänner 2026