Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Aktivpension

Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterarbeiten, werden ab dem Jahr 2027 sowohl steuerliche, als auch sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen erhalten.
 

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer älter werdenden Gesellschaft wird es zunehmend entscheidend, vorhandene Arbeitskräftepotenziale besser zu nutzen und Erfahrung länger im Erwerbsleben zu halten. Genau hier setzt das Modell der „Aktivpension“ an. Sie schafft klare Anreize, über das Regelpensionsalter hinaus zu arbeiten:

Ab dem 1. Jänner 2027 werden Personen, die nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterhin erwerbstätig sind, sowohl im Sozialversicherungsrecht als auch im Steuerrecht finanziell entlastet. Dabei ist sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter („Zuverdiener:innen“) als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus („Aufschieber:innen“) begünstigt. Dadurch bleibt vom Einkommen deutlich mehr netto übrig. Entsprechend dem Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2026, vorbehaltlich der weiteren parlamentarischen Beschlussfassung.

Nachfolgend werden wichtige Fragestellungen zu den sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen behandelt.

Unter folgendem Link auf die Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/aktivpension finden Sie alle wichtigen steuerlichen Informationen zur Aktivpension (Aktivitätsfreibetrag) den steuerrechtlichen Begünstigungen.

Wie steht es um die Arbeitsmarktsituation von älteren Personen?

Das Älterenbeschäftigungsmonitoring des BMASGPK liefert aktuelle Daten zu Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten von Personen ab 50 Jahren, getrennt nach Geschlecht. Es zeigt den Anteil Älterer an der Gesamtbeschäftigung inkl. branchenspezifischen und regionalen Unterschieden, wie viele Unternehmen ältere Mitarbeiter:innen beschäftigen sowie die Anzahl der vom AMS geförderten älteren Personen. Die Auswertungen bieten eine fundierte Grundlage, um Trends am Arbeitsmarkt für Ältere zu erkennen und Strategien für ihre berufliche Teilhabe zu entwickeln.

Link: Beschäftigungsmonitoring

Fragen und Antworten:

FAQ – „Aktivpension“ (PDF, 301 KB)

 

 

Letzte Aktualisierung: 23. September 2026