20 Jahre Behindertengleichstellungsrecht
20 Jahre Behindertengleichstellungsrecht
2006 wurde mit der Einführung des Behindertengleichstellungsrechts ein Meilenstein für mehr Teilhabe in Österreich gesetzt.
Seit 20 Jahren bildet das Behindertengleichstellungsrecht die zentrale rechtliche Basis für Gleichstellung und Teilhabe in Österreich. Es schützt Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung in der Arbeitswelt, bei Dienstleistungen und im öffentlichem Raum.
Die Erfahrungen der letzten zwei Jahrzehnte zeigen, dass Gleichstellungspolitik weit über einzelne Personengruppen hinauswirkt. Sie verbessert Zugänge, stärkt Selbstbestimmung und kommt vielen Menschen im Alltag zugute.
Das Behindertengleichstellungsrecht kurz erklärt
Seit den 1990er Jahren hat sich die Behindertenpolitik stark verändert: Statt dem ausschließlichen Fokus auf Fürsorge stehen Gleichstellung, Menschenrechte und Teilhabe im Mittelpunkt.
Mit dem 2006 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungspaket, einem 2005 vom Parlament beschlossenen Gesetzespaket zur Nichtdiskriminierung der Menschen mit Behinderungen, wurden erstmals klare gesetzliche Regeln geschaffen, um Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung im Alltag, in der Verwaltung und in der Arbeitswelt zu schützen.
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Zum GesetzespaketDie drei Säulen des Behindertengleichstellungsrechts
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sichert Schutz vor Diskriminierung im Alltag von Menschen mit körperlichen, intellektuellen, psychischen oder Sinnesbehinderungen vor Benachteiligung – sowohl beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (z.B. Handel, Veranstaltungen, Freizeitangebote) als auch im Bereich der Bundesverwaltung. Der Schutz greift, wenn die Benachteiligung behinderungsbezogen ist.
Behinderteneinstellungsgesetz
§§ 7a–7s der Novelle Nichtdiskriminierungsbestimmungen im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) sichern Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Behinderungen in der Arbeitswelt – von Bewerbung und Entgelt über Weiterbildung bis Beendigung eines Dienstverhältnisses. Arbeitgeber:innen müssen Benachteiligungen vermeiden und im Bedarfsfall angemessene Vorkehrungen treffen.
Bundesbehindertengesetz
In der Novelle Bundesbehindertengesetz (BBG) wurde mit der Behindertenanwältin bzw. dem Behindertenanwalt eine unabhängige Beratungs- und Anlaufstelle geschaffen, die Personen berät und unterstützt, die sich aufgrund einer Behinderung diskriminiert fühlen. Darüber hinaus werden Berichte und Empfehlungen veröffentlicht und so auch zur Bewusstseinsbildung beigetragen.
Das Gesetz auf einen Blick
Ziel des Behindertengleichstellungsrechts ist es, Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung zu verhindern und gleiche Teilhabe zu ermöglichen. Dieses Ziel wird durch das Bundes‑Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verfolgt.
Aufgrund einer Behinderung darf niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Bei Verstößen sind rechtliche Folgen vorgesehen, insbesondere Schadenersatz.
Bei einer vermuteten Diskriminierung ist ein kostenfreies Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice vorgesehen. Ziel ist eine rasche und außergerichtliche Lösung, die den involvierten Personen dabei helfen soll, unter Umständen teure und zeitaufwändige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Durchführung der Schlichtung ist Voraussetzung dafür, dass die Ansprüche nach dem BGStG und BEinstG gerichtlich geltend gemacht werden können.
Mangelnde Barrierefreiheit kann eine Diskriminierung darstellen und zu Schadenersatzansprüchen führen, es sei denn, die Barriere beruht auf einer rechtlichen Notwendigkeit oder deren Beseitigung wäre nicht zumutbar. Ist das nicht der Fall, sollen zumindest spürbare Verbesserungen erreicht werden.
Das Behindertengleichstellungsrecht wurde noch vor Inkrafttreten der UN‑Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Die UN-BRK ist seit 26. Oktober 2008 in Österreich in Kraft und hat die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und international verankert.
"Die Einführung des Behindertengleichstellungsrechts vor 20 Jahren war ein wichtiger und entscheidender Schritt, um Menschen mit Behinderungen unmissverständlich vor Diskriminierungen zu schützen.
Es war ein klares Signal: Der Staat duldet keine Diskriminierung an Menschen mit Behinderungen! Auch die Idee von damals, den Rechtssuchenden ein möglichst niederschwelliges Rechtsdurchsetzungsinstrument, wie es das Schlichtungsverfahren ist, in die Hand zu geben, halte ich nach wie vor für den richtigen Ansatz, was mir viele mit der Rechtsmaterie Vertraute immer wieder bestätigen und wofür es EU-weite Anerkennung gibt."
Bundesministerin Korinna Schumann
Meilensteine & Entwicklungen
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgt in Österreich im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung (NAP Behinderung), der konkrete Ziele und Maßnahmen für Inklusion und Gleichstellung festlegt. Österreich wird zudem regelmäßig zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom UN-Behindertenrechtsausschuss geprüft.
- 2006: UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen
- 2007: Österreich unterzeichnet UN-BRK
- 2008: UN-BRK tritt in Kraft
- 2010: Erster Staatsbericht
- 2012: Nationaler Aktionsplan Behinderung I beschlossen
- 2013: Erste Staatenprüfung
- 2017: Inklusionspaket
- 2019: Kombinierter zweiter und dritter Staatenbericht
- 2022: Nationaler Aktionsplan Behinderung II beschlossen
- 2023: Zweite Staatenprüfung
- 2024: Maßnahmenpaket für Menschen mit Behinderungen
- bis Ende 2030: Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung II
Barrierefreiheit bringt allen etwas
Barrierefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilnehmen können. Barrierefreiheit verbessert Zugänge, erhöht Nutzbarkeit und ermöglicht es vielen Menschen, mit Behinderungen und ohne, Angebote selbstbestimmt und gleichberechtigt zu nutzen. Was barrierefrei gestaltet ist, funktioniert für unterschiedliche Lebenssituationen besser – im Alltag, im Beruf und im öffentlichen Raum.
Zugang für alle – im Raum und im Netz
Barrierefreie Mobilität und ein zugänglicher öffentlicher Raum erleichtern die Fortbewegung für Menschen mit Behinderungen ebenso wie für ältere Personen, Familien mit Kindern oder Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen. Auch im digitalen Bereich verbessert Barrierefreiheit den Zugang zu Informationen und Services. Klare Strukturen, gute Lesbarkeit und verständliche Sprache unterstützen eine breite Nutzer:innengruppe und machen rechtliche und administrative Vorgänge für alle Menschen besser zugänglich.
Barrierefreiheit lohnt sich – heute und morgen
Darüber hinaus bringt Barrierefreiheit wirtschaftliche Vorteile. Sie verbessert Servicequalität, erschließt neue Zielgruppen und trägt zu einer nachhaltigen Nutzung bei. Wenn Barrierefreiheit bereits in der Entwicklungsphase von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt wird, ist dies für Unternehmen die einfachste und die langfristig kostengünstigste Lösung.
Angesichts des demografischen Wandels ist barrierefreie Gestaltung eine zukunftsorientierte Investition, von der Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen profitieren.
Behindertengleichstellung in Zahlen
Schlichtungen in Zahlen
- Seit Einführung des Verfahrens zeigt die Praxis: Es gab 5.288 Verfahren, davon 2.874 BGStG- und 2.414 BEinstG-Schlichtungsverfahren. In rund 40 Prozent der Fälle wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt.
- Bei einer diskriminierenden Belästigung sieht das Gesetz einen Mindestschadenersatz von 1.000 Euro vor.
Anteil an Bevölkerung
- Rund 780.000 Menschen mit Behinderungen leben in Österreich.
- Demografischer Wandel: Im Jahr 2020 waren ca. 19 Prozent der Bevölkerung im Pensionsalter (Frauen 60+, Männer 65+). Prognosen gehen davon aus, dass dieser Anteil bis 2030 auf 23 Prozent und bis 2050 auf etwa 28 Prozent (rund 2,7 Mio. Menschen) ansteigen wird.
Beispiele für bauliche Barrierefreiheit
- Platzbedarf: Für die Nutzung eines Rollstuhls wird in der Wohnung ein Wendekreis von ca. 150 cm Durchmesser benötigt.
- Schlafbereich: Ein Freiraum von ca. 150 cm Breite neben einer Längsseite des Bettes erleichtert den Wechsel zwischen Bett und Rollstuhl sowie die Arbeit der Pflegepersonen bzw. persönlichen Assistent:innen.
- Bedienelemente: Lichtschalter und Steckdosen sollten idealerweise in einer Höhe zwischen 85 cm und 100 cm angebracht sein.
Blick nach Vorne: Herausforderungen & Visionen
Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts im Rahmen des NAP Behinderung II
Der zweite Nationale Aktionsplan Behinderung, der für die Laufzeit 2022–2030 beschlossen wurde (kurz NAP Behinderung II) ist die nationale Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich. Er enthält in eigenen Unterkapiteln zahlreiche Zielsetzungen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. So soll das Behindertengleichstellungsrecht beispielsweise erneut evaluiert werden, um auf Basis wissenschaftlich belegter Erkenntnisse Ansätze für die Weiterentwicklung zu erarbeiten. Die Vorbereitungen für die Beauftragung dieser Evaluierung laufen derzeit.
Weitere Maßnahmen des NAP Behinderung II sind:
- Ausweitung der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchsmöglichkeiten im Behindertengleichstellungsrecht.
- Einführung eines allgemeinen Mindestschadenersatzes im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG).
- Entwicklung von Vorschlägen zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes bei Vorliegen einer Mehrfachdiskriminierung.
- Schulung von Schlichtungsreferent:innen.
Termine rund um 20 Jahre Gleichstellung
Wichtige Veranstaltungen und Tage im Jahr 2026 anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der UN-BRK und des Behindertengleichstellungsrechts
- 1. Jänner: Jahrestag Behindertengleichstellungsrecht (BGStG und BEinstG - Novelle) in Kraft (2006)
- 3. März: Welttag des Hörens
- 21. März: Welt-Down-Syndrom-Tag
- 5. Mai: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
- 21. Mai: Jubiläumsfeier 50 Jahre Österreichischer Behindertenrat (ÖBR)
- 28. Mai: Enquete der Behindertenanwältin im Parlament
- 9. bis 11. Juni: Konferenz der UN-BRK-Vertragsstaaten in New York (COSP 19)
- 23. September: Tag der Gebärdensprache
- 27. September: Tag der Gehörlosen
- Herbst: Fachkonferenz ÖBR
- 8. Oktober: Fachtagung ÖBR
- 10. Oktober: Welttag für psychische Gesundheit
- 15. Oktober: Tag des weißen Stockes
- 26. Oktober: Jahrestag Inkrafttreten der UN-BRK in Österreich (2008)
- Herbst: Fachtagung der Behindertenanwältin
- 3. Dezember: Festakt im Marmorsaal des BMASGPK
- 13. Dezember: Jahrestag Beschluss der UN-BRK (2006)