Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Osterreiseverkehr: Mitnahme von Tieren und tierischen Produkten birgt Risiken

Einschleppung gefährlicher Tierkrankheiten gefährdet Gesundheit von Mensch und Tier

Mit dem steigenden Reiseaufkommen rund um die Osterfeiertage innerhalb Österreichs, in EU-Mitgliedsstaaten sowie in Drittstaaten wächst auch das Risiko, Tierkrankheiten nach Österreich einzuschleppen. Besonders die Mitnahme lebender Tiere sowie tierischer Produkte birgt erhebliche Gefahren für die Tier- und öffentliche Gesundheit.

"Gerade in der Osterreisezeit müssen wir Verantwortung für unsere Tiere und die Gesundheit der Menschen übernehmen. Die Einschleppung gefährlicher Tierkrankheiten wie Tollwut, Maul- und Klauenseuche oder Afrikanische Schweinepest kann schwerwiegende Folgen für ganz Österreich haben. Bitte informieren Sie sich über geltende Vorschriften, bevor Sie mit Tieren reisen oder tierische Produkte mitbringen." – Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig

Vor allem in Regionen nahe der EU-Außengrenzen tritt Tollwut weiterhin vermehrt auf. Da es sich hierbei um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt, die auch auf den Menschen übertragbar ist, dürfen keinesfalls Tiere – insbesondere Welpen – ohne die zuständigen Behörend zu informieren aus dem Ausland mitgenommen werden. Diese verfügen häufig nicht über den erforderlichen Impfschutz. Infektionen ziehen zudem umfangreiche behördliche Maßnahmen wie Abklärungen, Quarantäneanordnungen sowie Schutzmaßnahmen für Kontaktpersonen und andere Tiere nach sich.

Auch Nutztierkrankheiten (wie z.B. die Maul- und Klauenseuche, die Afrikanische Schweinepest, oder Schaf- und Ziegen Pocken) erfordern erhöhte Aufmerksamkeit: Diese stellen eine massive Gefahr für den österreichischen Tierbestand dar und können in weiterer Folge beträchtliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Einschleppung erfolgt nicht nur durch lebende Tiere, sondern kann auch über mitgebrachte Fleischprodukte erfolgen.

Besondere Vorsicht ist daher auch bei tierischen Lebensmitteln geboten: Fleisch, Milchprodukte oder ganze Tierkörper können Krankheitserreger enthalten, die zur Verbreitung von Seuchen beitragen.

Zum Schutz von Mensch und Tier wird empfohlen, sich grundsätzlich vor Reisen umfassend über Einreisebestimmungen zu informieren und erforderliche Dokumente mitzuführen. Auf die Mitnahme lebender Tiere sowie tierischer Produkte aus dem Ausland sollte daher nach Möglichkeit verzichtet werden.

"Jeder Einzelne kann einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit leisten, indem geltende Vorschriften eingehalten und Risiken ernst genommen werden." – Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig

Mehr Informationen 

Aktuelle Informationen zur Tierseuchensituation in Europa und in Österreich finden Sie auf unserer Plattform Verbraucher:innengesundheit.