Europäische und internationale Konsumentenpolitik
Konsumentenschutz endet im europäischen Binnenmarkt nicht an nationalen Grenzen. Deutlich wird dies bei etwa beim Online-Shopping oder bei Reisen.
Viele Regelungen und Entscheidungen, die für Konsument:innen im Alltag relevant sind, werden daher auf europäischer Ebene getroffen. Dazu gehören zum Beispiel Verordnungen und Richtlinien im Bereich der Lebensmittelsicherheit, Pauschalreisen, Vertragsklauseln oder unlauteren Geschäftspraktiken.
Für Anliegen des Konsumentenschutzes ist in der Europäischen Kommission die Generaldirektion Justiz und Verbraucher (DG JUST) zuständig. Diese ist auch Ansprechpartnerin für die Konsumentenschutzeinrichtungen der Mitgliedstaaten und für internationale Konsumentenorganisationen.
Die Europäische Kommission arbeitet Entwürfe für Rechtsvorschriften aus. Die Beschlüsse über die wesentlichsten Regelungen werden dann gemeinsam vom Rat der Europäischen Union, in dem die jeweils zuständigen Minister:innen der Mitgliedstaaten vertreten sind, und vom Europäischen Parlament getroffen. Zur Vorbereitung der Ratsentscheidungen sind Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen auch Expert:innen der jeweils zuständigen österreichischen Ressorts – darunter auch das Sozialministerium – vertreten sind.
Grenzüberschreitende Geschäfte sind für viele Konsument:innen Teil des Alltags. In jedem EU-Mitgliedstaat wurde ein Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) eingerichtet, um Konsument:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.
Das Europäische Verbraucherzentrum in Österreich besteht seit 1999 und ist beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) angesiedelt. Das für Konsumentenschutz zuständige Ministerium hat den VKI bis 2028 als Trägerorganisation für das Europäische Verbraucherzentrum benannt (Benennung siehe ANNEX III (PDF, 879 KB) (PDF, 879 KB)).
Der VKI ist Mitglied im Dachverband der europäischen Konsumentenverbände BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs) und Mitglied in CI (Consumers International).
Um Rechtsverstöße, die viele europäische Verbraucher:innen gleichzeitig betreffen abzustellen, wurde im Jahr 2017 die Rechtsgrundlage für das europäische Netzwerk der Verbraucherbehörden neu gefasst (siehe auch Verbraucherbehördenkooperationsverordnung (EU) 2017/2394 sowie das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz, VBKG, BGBl. I Nr. 148/2006 idF BGBl. I Nr. 57/2021).
Die EU-Verordnung regelt die Gestaltung und die Vorgangsweise des EU-weiten behördlichen Netzwerks, in dessen Mittelpunkt die gegenseitige Amtshilfe steht. Durch dessen Einsatz werden innergemeinschaftliche (grenzüberschreitende) Verstöße, die sich auf eine Vielzahl von Verbraucher:innen auswirken können (z.B. Geschäftsbedingungen internationaler Social-Media Konzerne oder Buchungsplattformen), abgestellt.
In Österreich sind dazu sieben zuständige Verbraucherbehörden vorgesehen. Unter anderem ist der Bundeskartellanwalt für die Rechtsdurchsetzung der wichtigsten zivilrechtlichen Rechtsvorschriften, das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen für Maßnahmen gegen unlautere Geschäftspraktiken und die Schienen-Control-GmbH für die Durchsetzung von Rechtsverstößen gegen Passagierrechte zuständig.
Das Sozialministerium koordiniert und nimmt die Rolle der zentralen Verbindungsstelle ein.
Die Aufgabe des Verbraucherpolitischen Ausschusses (CCP) der OECD ist die Verstärkung und die Entwicklung effektiver Konsumentenpolitik der OECD-Mitgliedstaaten.
Zu seinen Aufgaben zählen der Entwurf von Leitlinien, Empfehlungen, Studien und Rechtsvergleichen, sowie die Erstellung von Datenbanken, Länderberichten und Fortbildungsmaterialien. In den letzten Jahren wurden die Themen „Verbraucher:innen in der digitalen Wirtschaft" immer stärker in den Vordergrund gerückt.
Weiters widmet sich das Komitee auch dem Themenbereich „Produktsicherheit“ mit einer eigenen Unterarbeitsgruppe.
ICPEN ist ein informelles internationales Forum zur Bekämpfung irreführender Handelspraktiken. Zu seinen Mitgliedern zählen die für den Konsumentenschutz zuständigen Behörden der (größtenteils) OECD-Länder. Österreich ist durch das Sozialministerium vertreten. Die Zusammenarbeit erfolgt in informellen Meetings. Ziele sind die Hilfestellung und der Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, der Austausch über die unterschiedlichen Rechtslagen der teilnehmenden Nationen sowie die Entwicklung von Verbraucherbildungsmaßnahmen und Projekten zum Schutz der wirtschaftlichen Verbraucherinteressen.