Verbrechensopfer - victims of crime
Das Verbrechensopfergesetz regelt Ansprüche von Personen, die Opfer einer Straftat wurden.
Anspruchsberechtigt sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der EU und des Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) sowie in Österreich geschädigte Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie durch eine vorsätzliche Straftat, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist, eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben. Auch Hinterbliebene haben Ansprüche, wenn die Tat den Tod des Opfers verursacht hat.
Ausgeschlossen wird eine Leistung, wenn das Opfer oder der Hinterbliebene an der Tat beteiligt war, den Täter provoziert hat, oder es schuldhaft unterlassen hat, an der Aufklärung der Tat mitzuwirken.
Leistungen gemäß dem Verbrechensopfergesetz umfassen unter anderem den Ersatz des Verdienstentgangs, Heilfürsorge, orthopädische Versorgung oder den Ersatz von beschädigten Hilfsmitteln wie Brillen oder Zahnprothesen. Eine vollständige Auflistung aller Leistungen für Opfer und Hinterbliebene sowie weitere Informationen zu den Antragsfristen und Antragsformulare finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice.
Opferunterstützung bietet die Organisation "WEISSER RING".
Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Justiz zur Verfügung.
Darüber hinaus enthält die Website des europäischen Justizportals mehrsprachiges Informationsmaterial.
Hilfsfonds zur Unterstützung von Opfern von Verbrechen besonderer Schwere und Tragweite
Die Geschehnisse vom 10. Juni 2025 am BORG Dreierschützengasse haben Österreich erschüttert und auch über die Landesgrenzen hinaus zutiefst bewegt. Die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern des Amokattentates und ihren Angehörigen bewusst und hat sich mit dem Ministerratsvortrag vom 18. Juni 2025 verpflichtet, Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer und aller Betroffenen zu setzen. Dazu hat Sozialministerin Korinna Schumann einen Hilfsfonds zur Unterstützung von Opfern von Verbrechen besonderer Schwere und Tragweite eingerichtet. Davon umfasst sind die Opfer des Amokattentates in Graz und ihre Angehörigen sowie jene des Terroranschlags in Villach.
So kann beispielweise Opfern, die eine schwere physische oder psychische Gesundheitsschädigung erlitten haben, und Angehörigen von verstorbenen und schwer verletzten Opfern, eine einmalige, zusätzliche Unterstützungsleistung ausbezahlt werden. Weiters können Bestattungs- und Überführungskostenkosten übernommen werden, die noch nicht durch die Stadt Graz oder das Verbrechensopfergesetz (VOG) abgedeckt wurden. Voraussetzung für eine Unterstützungszahlung aus dem Hilfsfonds ist ein positiver Bescheid nach dem VOG.
Darüber hinaus wird über den Hilfsfonds ein Angebot zur psychosozialen Nachversorgung aller unmittelbar und mittelbar Betroffenen des Amokattentats in Graz zur Verfügung gestellt.
Das Projekt wird im Auftrag des Ministeriums über den Verein WEISSER RING abgewickelt, der über langjährige Erfahrung in der Beratung, Betreuung und Unterstützung von Verbrechensopfern verfügt.
Informationen und Ansuchen:
- Q&A Hilfsfonds Graz.pdf (PDF, 192 KB)
- Q&A Hilfsfonds Villach.pdf (PDF, 140 KB)
- Ansuchen auf Unterstützung aus den Mitteln des Hilfsfonds Graz.pdf (PDF, 145 KB)
- Ansuchen auf Unterstützung aus den Mitteln des Hilfsfonds Villach.pdf (PDF, 145 KB)
- Einwilligungserklärung Datenverarbeitung Hilfsfonds.pdf (PDF, 124 KB)
- Ansuchen auf Kostenübernahme für psychosoziale Nachversorgung aus den Mitteln des Hilfsfonds Graz.pdf (PDF, 160 KB)