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Konsumentenschutz und Konsumentenpolitik

In diesem Bereich finden Sie Informationen zu den grundsätzlichen Aufgaben von Konsumentenschutz und Konsumentenpolitik.

Was sind die Aufgaben des Sozialministeriums im Konsumentenschutz?

Das Sozialministerium ist für die Konsumentenpolitik und den Konsumentenschutz zuständig. In seinen Zuständigkeitsbereich fällt die Koordination der Konsumentenpolitik. Zentrale Aufgaben sind unter anderem die Förderung von Verbrauchervertretungen, Verbraucherforschung, -bildung und -information sowie der Schutz vor gefährlichen Produkten.

Mit diesen Aufgaben trägt das Sozialministerium dazu bei, die Interessen von Konsument:innen zu schützen und zu stärken und faire und transparente Marktbedingungen zu fördern. Ein Augenmerk gilt Verbraucher:innen, die aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Situation besonders schutzbedürftig sind. Ziel ist, ihre gleichberechtigte Teilhabe am Markt und damit auch am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen.

Konsumentenschutzorganisationen, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI), erhalten vom Sozialministerium finanzielle Mittel. So wird sichergestellt, dass Konsument:innen einen Zugang zu unabhängiger Beratung und verständlichen Informationen haben und ihre Rechte wirksam durchsetzen können.

Wofür ist das Sozialministerium legistisch zuständig?

Das Sozialministerium vertritt die Anliegen von Konsument:innen in der nationalen, EU-weiten und internationalen Rechtsetzung.

Konsumentenschutz ist eine „Querschnittsmaterie“ verschiedener Verwaltungs- und Politikbereiche. Neben dem Sozialministerium sind daher auch andere Bundesministerien mit Konsumentenschutzthemen befasst. Das Sozialministerium (Gruppe „Konsumentenpolitik, Lebensmittelrecht und technologische Lebensmittelrisiken“) ist in folgenden Bereichen legistisch zuständig:

  • allgemeine Produktsicherheit
  • grenzüberschreitende Verbraucherbehördenkooperation
  • alternative Streitbeilegung
  • Verbraucherzahlungskontogesetz

In Bereichen, in denen das Sozialministerium legistisch nicht zuständig ist, bringt die Gruppe „Konsumentenpolitik, Lebensmittelrecht und technologische Lebensmittelrisiken“ Gesetzesvorschläge gegenüber anderen Ministerien ein. Dazu gehören z.B. das allgemeine Konsumentenrecht, das Lauterkeitsrecht (UWG) sowie Rechtsgrundlagen betreffend Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Energie und Passagierrechte.

Wo finde ich als Konsument:in Informationen?

konsumentenfragen.at bietet einen umfassenden Überblick über die breit gefächerten verbraucherrelevanten Inhalte. Die Website stellt leicht verständliche Erstinformationen bereit, verweist auf weiterführende Informationsangebote bzw. Links und unterstützt Konsument:innen dabei, sich zu orientieren.

Letzte Aktualisierung: 19. August 2026