Umsetzungsbericht (Artikel 9 Absatz 8 Zielsteuerungsvertrag 2024 bis 2028)
Bericht über die wesentlichen Entwicklungen im Gesundheitswesen, die durch die zusätzlichen Mittel gemäß Artikel 31 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens initiiert wurden
Im Finanzausgleich 2023 wurde vereinbart, das öffentliche Gesundheitssystem nachhaltig auszurichten und eine hochqualitative medizinische Versorgung langfristig sicherzustellen. Gleichzeitig soll einer weiteren Privatisierung medizinischer Leistungen entgegengewirkt werden. Daher wird das solidarische Gesundheitssystem in den Jahren 2024 bis 2028 durch zusätzliche öffentliche Mittel substanziell gestärkt und ausgebaut. Insgesamt stehen dafür mehr als 5,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen legen Bund, Länder und Sozialversicherung jährlich einen gemeinsamen Umsetzungsbericht vor. Dieser Bericht soll die zentralen Entwicklungen im österreichischen Gesundheitswesen darstellen, die durch die zusätzlichen Mittel angestoßen wurden. Darüber hinaus umfasst er eine Statusübersicht zur Gesundheitsreform Zielsteuerung-Gesundheit sowie eine Darstellung der maßgeblichen Kostenentwicklungen im niedergelassenen Bereich und in den spitalsambulanten Strukturen.
Der nunmehr vorliegende erste Umsetzungsbericht gemäß Art. 9 Abs. 8 Zielsteuerungsvertrag 2024 bis 2028 zeigt, welche Vorhaben durch die zusätzlichen Mittel im Jahr 2024 bis Ende des ersten Quartals 2025 initiiert, ausgebaut bzw. zur Umsetzung gebracht wurden. Weiters enthält dieser eine Beschreibung des Status der Maßnahmen des Zielsteuerungsvertrags 2024 bis 2028 zum Stichtag 31. Dezember 2024 und zeigt Entwicklung der Ausgaben im niedergelassenen und Spitalsbereich für die Jahre 2012 bis 2023.
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