Marmelade darf wieder Marmelade heißen
Neue Frühstücksrichtlinien ab 14. Juni verpflichtend anzuwenden
Ab 14. Juni 2026 sind in Österreich neue Regelungen für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren und Trockenmilch verpflichtend anzuwenden. Die sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien bringen mehr Transparenz bei der Kennzeichnung, strengere Qualitätsvorgaben und verständlichere Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten. Die Umsetzung erfolgt durch vier nationale Verordnungen, die im März kundgemacht wurden.
Eine der sichtbarsten Änderungen betrifft die Bezeichnung von Fruchtaufstrichen: Künftig darf "Marmelade" wieder allgemein verwendet werden – nicht mehr nur für Produkte aus Zitrusfrüchten. Damit können etwa Erdbeer-, Marillen- oder Himbeeraufstriche offiziell wieder als Marmelade bezeichnet werden.
"Marmelade darf wieder Marmelade heißen. Hinter dieser kleinen Pointe steht ein ganz grundlegendes Anliegen: Menschen wollen verstehen, was sie kaufen. Sie wollen sich auf Bezeichnungen verlassen können und nicht rätseln müssen, was sich hinter einem Produkt verbirgt. Genau diese Transparenz schaffen wir jetzt – mit klaren Regeln und verständlicher Kennzeichnung im Alltag. Wir sorgen dafür, dass im Regal wieder klar gilt: Drin ist, was draufsteht. Das stärkt die Transparenz und erleichtert den Menschen eine bewusste Kaufentscheidung im Alltag." – Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig
Darüber hinaus bringen die neuen Frühstücksrichtlinien weitere Verbesserungen:
- Bei Honigmischungen müssen künftig alle Herkunftsländer samt prozentuellem Anteil angegeben werden.
- Der Mindestfruchtgehalt bei Marmeladen wird angehoben; der Zuckergehalt reduziert.
- Fruchtsäfte können künftig als "zuckerreduziert" gekennzeichnet werden, wenn ein Teil des natürlichen Zuckers entfernt wurde.
- Neue Regelungen ermöglichen zudem die Herstellung und Kennzeichnung laktosefreier Trockenmilchprodukte.
Mehr Informationen
Weitere Informationen zu den neuen "Frühstücksrichtlinien" finden Sie auf der Kommunikationsplattform Verbraucher:innengesundheit.