Faire Arbeitsbedingungen und neue Chancen für Beschäftigte
Neue arbeits- und sozialrechtliche Maßnahmen treten 2026 in Kraft
Mit Jahresbeginn 2026 treten mehrere wichtige arbeits- und sozialrechtliche Neuerungen in Kraft. Sie verbessern die Absicherung von Beschäftigten, schaffen faire Rahmenbedingungen für freie Dienstnehmer:innen und modernisieren bestehende Regelungen – von der Weiterbildung über Trinkgelder bis hin zur Beschäftigung von Grenzgänger:innen.
"Mit diesen Reformen stärken wir die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, schaffen mehr Transparenz und eröffnen neue Chancen für Weiterbildung und berufliche Entwicklung. Besonders wichtig ist mir, dass Arbeit fair entlohnt wird und Menschen in allen Beschäftigungsformen gut abgesichert sind." - Bundesministerin Korinna Schumann
Weiterbildungszeit ab 1. Jänner 2026
Die bisherige Bildungskarenz wird durch die Weiterbildungszeit ersetzt. Ziel ist es, insbesondere weniger qualifizierten Beschäftigten den Zugang zu Bildung und Höherqualifizierung zu erleichtern.
Ein Anspruch auf Weiterbildungszeit besteht, wenn zuvor mindestens zwölf Monate (bzw. in Saisonbetrieben drei Monate) ununterbrochene Beschäftigung vorlag. Das zeitliche Ausmaß der Weiterbildung beträgt 20 Wochenstunden (bzw. 16 Wochenstunden bei Kinderbetreuungspflichten). Bei Studierenden sind 20 ECTS-Punkte (bzw. 16 ECTS-Punkte bei Kinderbetreuungspflichten) erforderlich.
Das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld wird durch die Weiterbildungsbeihilfe des AMS ersetzt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und liegt zwischen 40,40 Euro und 67,94 Euro täglich. Arbeitgeber:innen leisten bei höherem Einkommen einen steuerfreien Zuschuss von 15 Prozent.
Zur gezielten Förderung wird eine verpflichtende Bildungsberatung eingeführt. Damit werden die Empfehlungen des Rechnungshofes und des WIFO umgesetzt.
Trinkgeldregelung wird modernisiert
Trinkgelder sind als beitragspflichtiges Entgelt in der Sozialversicherung zu berücksichtigen. Dadurch erhöhen sich auch die Ansprüche auf Pension, Krankengeld und Rehabilitationsgeld.
Zur Vereinfachung werden künftig österreichweit einheitliche Pauschalbeträge eingeführt, die ab 2029 jährlich valorisiert werden. Für die Gastronomie-Branche beträgt die Pauschale ab 2026 65 Euro pro Monat.
Eine Aktualisierung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) verpflichtet Arbeitgeber:innen, Beschäftigte über bargeldlose Trinkgelder und Verteilungsschlüssel zu informieren. Arbeitnehmer:innen können bis zu drei Jahre rückwirkend Auskunft verlangen.
„Gerade in Branchen mit hohem Kundenkontakt ist es wichtig, dass Trinkgelder nachvollziehbar und fair verteilt werden.“ - Bundesministerin Korinna Schumann
Mehr Rechte für freie Dienstnehmer:innen
Ab 2026 können erstmals Kollektivverträge für freie Dienstnehmer:innen abgeschlossen werden. Damit werden einheitliche Mindeststandards bei Entlohnung, Arbeitsbedingungen und Kündigungsfristen geschaffen.
Die neuen Regelungen sehen eine Kündigungsfrist von vier Wochen, ab dem dritten Dienstjahr von sechs Wochen, sowie eine Probezeit von einem Monat vor. Ziel ist es, arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse besser abzusichern und Umgehungen des Arbeitsrechts zu verhindern.
Neuer Aufenthaltstitel für Grenzgänger:innen
Mit der Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) sowie des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) wird ein neuer Aufenthaltstitel „Aufenthaltsbewilligung – Grenzgänger:in“ geschaffen.
Dieser ermöglicht drittstaatsangehörigen Arbeitskräften, die in einem Nachbarstaat wohnen, eine Beschäftigung in österreichischen Grenzbezirken. Voraussetzungen sind ein positives AMS-Gutachten und ein Daueraufenthaltstitel im Nachbarstaat.
Eine Übergangsregelung bis Ende 2025 stellt sicher, dass bereits beschäftigte Grenzgänger:innen weiterhin in Österreich tätig sein können.
Schritte zu mehr sozialer Gerechtigkeit
Mit den neuen Bestimmungen setzt das Sozialministerium wichtige Schritte in Richtung sozialer Gerechtigkeit und moderner Arbeitswelt. Die Maßnahmen bringen mehr Sicherheit, Transparenz und Aufstiegsmöglichkeiten – für alle, die in Österreich arbeiten und einen Beitrag zum Zusammenhalt in Österreich leisten.