Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz vor dem Eintritt und den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung waren im Jahr 2022 im Jahresdurchschnitt 6,7 Millionen Menschen in Österreich erfasst.
Historisch ist die Unfallversicherung als Ablöse der Dienstgeberhaftpflicht zu sehen – und damit gleichsam die „Haftpflicht-Versicherung“ der Dienstgeber:innen für die Dienstnehmer:innen. Das erklärt auch, warum bei unselbständig Erwerbstätigen ausschließlich die Dienstgeber:innen Beiträge zahlen und warum nur Unfälle und Krankheiten, die direkt mit der Beschäftigung zusammenhängen, dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstehen.
Selbständig Erwerbstätige zahlen ihre Beiträge selbst. Schüler:innen und Studierende sowie Mitglieder von Hilfsorganisationen und Lebensretter:innen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst, ohne dafür Beiträge zu bezahlen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit bei Unfällen im privaten Bereich nicht leistungspflichtig. Die gesetzliche Sozialversicherung erbringt in derartigen Fällen aber dennoch Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung.
Versicherungsträger der Sozialen Unfallversicherung
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist zuständig für die Unfallversicherung der Arbeiter:innen und Angestellten, Schüler:innen und Studierenden.
Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) sind die selbständig Erwerbstätigen in der gewerblichen Wirtschaft und selbständige Landwirt:innen sowie Forstwirt:innen und ihre mitarbeitenden Angehörigen versichert.
Bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sind pragmatisierte Beamtinnen und Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden (sofern sie nicht einer auf Landesebene eingerichteten Unfallfürsorgeanstalt angehören) versichert, ebenso wie die Beamtinnen und Beamten der ÖBB, Bedienstete der Eisenbahnen und der Wiener Verkehrsbetriebe und Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Unfallversicherung trifft Vorsorge für die
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Unfallheilbehandlung
- Rehabilitation von Versehrten
- Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Auszahlung von Renten
- Zuschüsse für Entgeltfortzahlung
- Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgaben
- sonstigen Aufgaben im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung der Versicherten
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 2022
Mit Stand Dezember 2022 wurden 88.043 Renten ausbezahlt. Davon entfielen 76.006 (bzw. 86,3 %) auf Versehrtenrenten und 12.037 (bzw. 13,7 %) auf Hinterbliebenenrenten.