Eltern-Kind-Pass
Mit 1.1.2024 wurde gemäß EKPG 2023 die Umbenennung des Mutter-Kind-Passes in Eltern-Kind-Pass vollzogen.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die vorgesehenen Untersuchungen und die Hebammenberatung.
Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich von Ihrem betreuenden Arzt/Ihrer betreuenden Ärztin einen Eltern-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr.
Die im Eltern-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen stellen eine Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten sowie zur Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes dar. Alle Schwangeren und Eltern von Kleinkindern sollten daher die Gelegenheit zur bestmöglichen Vorsorge für Mutter und Kind nützen und diese Untersuchungen durchführen lassen.
Die Untersuchungen erfolgen durch Allgemeinärzte und Allgemeinärztinnen bzw. die jeweiligen Fachärzte und Fachärztinnen. Die Durchführung dieser Untersuchungen in der Schwangerschaft und bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ist Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe (ausgenommen Schwangerenultraschall, Hüftultraschall und Hebammenberatung).
Eine detaillierte Beschreibung der Untersuchungsinhalte und weiterführende Informationen können unter www.gesundheit.gv.at eingesehen werden.
Der Mutter-Kind-Pass wurde bereits 1974 eingeführt. Das Programm wird seither kontinuierlich weiterentwickelt und dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung angepasst.
Zuletzt wurde vom Ludwig Boltzmann Institut für HTA untersucht, welche Empfehlungen aus evidenzbasierten Leitlinien für Screenings von Schwangeren und Kindern (0-6 Jahren) vorliegen. Die Ergebnisse für die einzelnen Gesundheitsbedrohungen wurden durch eine Facharbeitsgruppe in einem österreichischen Kontext bewertet und daraus Empfehlungen für oder gegen ein Screening abgeleitet. Diese Empfehlungen sollen bei den Überlegungen zur Weiterentwicklung des Programmes mitberücksichtigt werden.
Das neue Untersuchungsprogramm gilt ab 01.10.2026 in ganz Österreich und somit auch für einen bereits ausgestellten Papierpass. Für die Dokumentation der neuen und zusätzlichen Untersuchungen erhalten Sie, bis zur Umstellung auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass (verpflichtende Einführung ab Oktober 2027), von Ihrem betreuenden medizinischen Fachpersonal ein Zusatzheft. Nur Untersuchungen und Beratungen, die im jeweiligen Zeitraum noch nicht gemacht wurden, erfolgen nach dem neuen Untersuchungsprogramm und werden entsprechend dokumentiert.
Wesentliche Neuerungen ab 1. Oktober 2026
Das neue und erweiterte Untersuchungsprogramm umfasst insbesondere folgende…
… neue Untersuchungen:
- eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung in der SSW 14–20
nicht Kinderbetreuungsgeld relevant; die bisherige interne Untersuchung entfällt - ein Gesundheitsgespräch in der SSW 14–20
nicht Kinderbetreuungsgeld relevant - eine zusätzliche Hebammenberatung in der SSW 24–34
nicht Kinderbetreuungsgeld relevant - eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der SSW 35–38
nicht Kinderbetreuungsgeld relevant - eine Elternberatung, die durch Familienberatungsstellen durchgeführt wird
nicht Kinderbetreuungsgeld relevant
… Erweiterungen:
- Anpassungen der Laborleistungen
Unter anderem durch eine genauere Aufschlüsselung der Laborergebnisse, eine Erweiterung um den oGTT bei L1 (sofern indiziert), die Möglichkeit der Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren sowie die Testung auf B-Streptokokken am Ende der Schwangerschaft. - Ultraschalluntersuchung 2
Künftig ist die Zervixlänge bzw. eine Zervixinsuffizienz im Rahmen der Ultraschalluntersuchung 2 der Schwangeren mittels vaginalen Ultraschalls festzustellen und zu dokumentieren. - Hörscreening in der 1.-4. LW
Künftig kann eine detaillierte Dokumentation des Hörscreenings - üblicherweise im Rahmen der Geburt, aber möglich in der 1.-4. Lebenswoche des Kindes - in Krankenanstalten erfolgen. - Kindesuntersuchung 3
Erweiterung um ein Gespräch zu psychosozialen Belastungen. - Kindesuntersuchung 3-9
Erweiterung um einen Beratungsblock zu (Passiv)rauchen, Mundgesundheit und Zahnpflege, Sonnenschutz, Unfallverhütung, Impfungen, Unterstützungsangebote (z.B. Frühe Hilfen) sowie Gewalt.
Nähre Informationen zum Eltern-Kind-Pass und zum Untersuchungsprogramm finden Sie unter www.elternkindpass.gv.at.
Für die Fragestellungen zu psychischen, psychosozialen, sozioökonomischen Belastungen sowie zu Gewalterfahrung stehen zur Unterstützung der Durchführung Leitfragen bzw. die zugehörigen Fragebögen (PDF, 326 KB) zur Verfügung.
Gynäkologische Untersuchungen für Schwangere:
- bis Ende Schwangerschaftswoche (SSW) 16 einschließlich Laboruntersuchung
- SSW 17-20 einschließlich interne Untersuchung
- SSW 25-28 einschließlich Laboruntersuchung
- SSW 30-34
- SSW 35-38
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft:
- SSW 8‐12
- SSW 18‐22
- SSW 30‐34
Die im Rahmen des Eltern‐Kind‐Pass Programms vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen dienen der Kontrolle der Entwicklung des Kindes sowie der Feststellung von Mehrlingsschwangerschaften. Durch Ultraschalluntersuchungen können über die klinische Untersuchung hinausgehend zusätzliche Informationen gewonnen werden. So können Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und im weiteren Schwangerschaftsverlauf berücksichtigt bzw. behandelt werden.
Hebammenberatung in der Schwangerschaft:
Zwischen der 18.-22. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit einer Beratung durch eine Hebamme. Die Beratung beinhaltet Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen, über gesundheitsförderndes Verhalten in diesem Zeitraum und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Hebammen, die Beratungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes durchführen, finden Sie unter www.hebammen.at.
HIV-Test:
Die Laboruntersuchung bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche beinhaltet einen HIV‐Test. Während einer Schwangerschaft kann eine bestehende HIV‐Infektion auf das ungeborene Kind übertragen werden. Bei unerkannter Infektion besteht ein hohes Risiko einer Übertragung auf das Kind während der Schwangerschaft und der Geburt. Dieses Risiko kann durch medikamentöse Behandlung und einen geeigneten Geburtsmodus deutlich reduziert werden. Deshalb ist eine frühzeitige Untersuchung der Schwangeren wichtig.
Oraler Glukosetoleranztest (Zuckerbelastungstest):
Bei etwa fünf bis zehn Prozent der Schwangeren tritt vorübergehend durch die Stoffwechselbelastung in der Schwangerschaft Diabetes auf. Bei unerkanntem Schwangerschaftsdiabetes kommt es bei dem Ungeborenen zu starker Gewichts‐ und Größenzunahme und Anpassungsstörungen nach der Geburt. Durch einen Zuckerbelastungstest im Rahmen der Laboruntersuchung in der 25.‐28. Schwangerschaftswoche kann Schwangerschaftsdiabetes festgestellt werden. Eine engmaschigere Betreuung der Schwangeren und eine Ernährungsumstellung sind notwendig. Manchmal kann auch eine Insulinbehandlung erforderlich sein. Nach bestimmten operativen Eingriffen am Magen-Darm-Trakt (z. B. bariatrische Operationen) sollte der Test nicht durchgeführt werden.
- 1. Lebenswoche (wird meist im Spital durchgeführt)
- 4.–7. Lebenswoche einschließlich orthopädischer Untersuchung
- 3.–5. Lebensmonat
- 7.–9. Lebensmonat einschließlich HNO-Untersuchung
- 10.–14. Lebensmonat einschließlich Augenuntersuchung
- 22.–26. Lebensmonat einschließlich augenfachärztlicher Untersuchung
- 34.–38. Lebensmonat
- 46.–50. Lebensmonat
- 58.–62. Lebensmonat
Hüftultraschalluntersuchungen des Kindes:
- 1. Lebenswoche
- 6.–8. Lebenswoche
- www.elternkindpass.gv.at
- Broschüre "Unser Baby kommt" (Mai 2021)
- Leitfaden (PDF, 463 KB) (PDF, 463 KB) zum Ausfüllen des Eltern-Kind-Passes - Geburtshilflicher Teil (Juli 2020)
- Eltern-Kind-Pass Untersuchungsprogramm ab 1. Oktober 2026:
- Erläuterungen und Hintergrundliteratur für den Eltern-Kind-Pass (ab Oktober 2026) für
Schwangerschaft & Geburt (PDF, 984 KB)
Kindesuntersuchungen (PDF, 921 KB) - Leitfragen bzw. die zugehörigen Fragebögen für die Fragestellungen zu psychischen, psychosozialen, sozioökonomischen Belastungen sowie zu Gewalterfahrung für das Untersuchungsprogramm ab 1. Oktober 2026 (PDF, 326 KB)
- Datenschutzinformation gem. Art 13 DSGVO für den elektronischen Eltern-Kind-Pass (PDF, 314 KB)
- Erläuterungen und Hintergrundliteratur für den Eltern-Kind-Pass (ab Oktober 2026) für
- Broschüre "... eigentlich sollte ich glücklich sein" - Ratgeber bei psychischen und sozialen Belastungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt
- kostenfreies Kinderimpfprogramm
- Gebärdenvideo zum Eltern-Kind-Pass
- Broschüre "Kindergesundheit" - Ratgeber zur Kindergesundheit aus der Buchreihe "Gesund werden. Gesund bleiben." des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger
-
Broschüre "Schwanger? - Wissenswertes und Unterstützungsangebote" (PDF, 781 KB) - vom BKA
Die Europäische Union finanziert mit dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ die Aufbau- und Resilienzfazilität. Hierbei werden den Mitgliedstaaten Zuschüsse und Darlehen zur Verfügung gestellt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans hat sich das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erfolgreich um Mittel für die Weiterentwicklung und digitale Umsetzung des Mutter-Kind-Passes (zukünftig: Eltern-Kind-Pass) beworben.
Das BMASGPK setzt dieses Projekt „Entwicklung der Elektronischen Mutter-Kind-Pass Plattform inkl. der Schnittstellen zu den Frühe Hilfen Netzwerken“ (Projekttitel elektronischer Eltern-Kind-Pass) bis 2026 gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt (Bundesministerium für Europa, Integration und Familie) und der Sozialversicherung um.
Die Programmierung der elektronischen Eltern-Kind-Pass-Anwendung wird durch eine öffentlich-öffentliche Kooperation mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger durchgeführt.
weiterführende Informationen zur Aufbau- und Resilienzfazilität:
Seit 1974 erhalten alle Schwangeren in Österreich einen Mutter-Kind-Pass (seit 1.1.2024 Eltern-Kind-Pass). Die Untersuchungen ermöglichen die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung von Krankheiten bei Mutter und Kind. Bis Herbst des Jahres 2026 wird dieses wichtige Instrument nun weiterentwickelt und massiv aufgewertet.
In den kommenden Jahren wird eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen in das Vorsorgeprogramm aufgenommen: Neben einer psychosozialen Beratung zu Beginn der Schwangerschaft und einer zweiten, freiwilligen Hebammenberatung vor der Geburt besteht künftig auch die Möglichkeit eines zusätzlichen Ultraschalls. Darüber hinaus können ergänzende Laboruntersuchungen entsprechend der fachlichen Empfehlungen in Anspruch genommen werden.
Außerdem erweitern eine Gesundheitsberatung für Schwangere, und eine Elternberatung, in der beispielsweise Fragen zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung, zur Aufteilung der Elternzeit oder zu den Auswirkungen von Teilzeit auf die Pension geklärt werden können, das bestehende Angebot.
Zum anderen wird der Pass digitalisiert: Mit der Digitalisierung des Passes wird die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert. Befunde werden in in elektronischer Form gespeichert und können so einfach zwischen behandelnden Ärzt:innen und Hebammen weitergegeben werden, zukünftig auch in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA eingesehen werden. Darüber hinaus sichert die Digitalisierung die Daten, weil ein Verlust des Passes nicht mehr möglich ist.
Das Gesetzt finden Sie unter: RIS - eEltern-Kind-Pass-Gesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 21.07.2023, wobei die zuletzt vorgenommenen Anpassungen vom Juli 2026 unter BGBl. I Nr. 62/2026 zu finden sind.