Ein bestätigter Tollwutfall in Deutschland bei einem aus Russland geretteten Straßenhund gibt den zuständigen Behörden Anlass zur Besorgnis.
Der junge Hund wurde über die Internetseite eines Tierschutzvereins erworben und war zunächst unauffällig. Nachdem er Verhaltensauffälligkeiten zeigte, wurde er behördlich unter Quarantäne gestellt.
Österreich gilt derzeit als tollwutfrei. Derartige Heimtierimporte bergen jedoch ein hohes Risiko, Tollwut oder andere Tierkrankheiten einzuschleppen.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) weist daher auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen hin und informiert darüber, worauf beim Heimtierkauf besonders zu achten ist. Häufig werden Hunde und Katzen unter schlechten Bedingungen gezüchtet und über unseriöse Internetseiten angeboten. Diese verfügen oftmals über kein Impressum; Angaben zum Gesundheitszustand, zum Geburtsdatum oder zu Charaktereigenschaften sind falsch, Dokumente und Impfausweise gefälscht.
Äußerste Vorsicht ist geboten bei der "Rettung" von Streunern oder Hunden aus einer angeblichen Tötungsstation aus dem Ausland (sei dies nun als Privatperson oder als Tierschutz-NGO). Hier besteht nämlich besondere Gefahr der Verschleppung von Tierkrankheiten bzw. Tierseuchen. Darüber hinaus sind derartige Aktionen auch aus Sicht des Tierschutzes mitunter kritisch zu betrachten. Viele Hunde, die gerettet werden, kommen mit der Lebensveränderung nicht zurecht und werden verhaltensauffällig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Tiere vorher in einem kleinen Zwinger ohne Kontakt zu Menschen gelebt haben und dann in eine belebte Stadt kommen. Durch den Import von Tieren aus dem Ausland können außerdem Krankheiten eingeschleppt werden. Besonders perfide sind Zuchtstationen, die als Tötungsstationen ausgewiesen werden, um tierliebe Menschen zu täuschen und daraus Profit zu schlagen.
Die Anonymität des Internets begünstigt den illegalen Tierhandel. Rund 200.000 Hundewelpen werden so jährlich in den deutschsprachigen Raum geschleust – ein gutes Geschäft auf Kosten der Tiere.
Woran erkennt man unseriöse Anbieter?
- Verkäufe über "Straßenhändler:innen" aus dem Kofferraum, bei Flohmärkten, auf Parkplätzen oder in Wohnungen sind illegal.
- Onlineverkäufe durch Inseratenschaltungen von nicht registrierten Züchter:innen sind illegal.
- Kein Impressum auf der Website
- Kontaktaufnahme mit dem Züchter bzw. der Züchterin ist schwierig oder nicht möglich
- Unvollständige oder gefälschte Papiere, häufig mit Tippfehlern
- Tippfehler in Werbeanzeigen
- Fehlende oder sehr allgemeine Angaben zu Herkunft und Gesundheitszustand des Tieres
- Hohe Anzahl an angebotenen Tieren, oft verschiedener Rassen
- Tiere werden überwiegend als besonders familienfreundlich, lieb und unproblematisch beschrieben
Sind Online-Anzeigen „zu schön, um wahr zu sein“ oder zielen sie gezielt darauf ab, Mitleid zu erregen, ist besondere Vorsicht geboten. Seriöse Anbieter stellen nachvollziehbare und überprüfbare Informationen zum Tier zur Verfügung.
Mögliche Folgen eines illegalen Tiererwerbs
Illegaler Tierhandel führt zu tierschutzrechtlichen sowie tiergesundheitlichen Problemen, die nicht nur mit Tierleid verbunden sind, sondern auch den neuen Heimtierhalter:innen aufgrund diverser Folgekosten (Tierarzt:Tierärztin, Hundetrainer:in, etc.) oft teuer zu stehen kommen.
- Welpen werden unter widrigsten Bedingungen gezüchtet, quer durch Europa transportiert und viel zu jung von der Mutter getrennt (< 8 Wochen).
- Auch die Elterntiere leiden unter den widrigen Zuchtbedingungen. Oft leben sie in winzigen Zwingeranlagen ohne Licht und menschliche Zuwendung. Sie sind dazu verdammt, ein Dasein als "Gebärmaschinen" zu fristen.
- Illegaler Tierhandel kann außerdem mit dem Import von Seuchen verbunden sein und bedeutet auch eine Gefahr für den Menschen, wenn kranke, ungeimpfte (teilweise mit gefälschtem Impfpass), verhaltensgestörte Tiere importiert werden.
Meldepflicht
Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle sowie Bissverletzungen durch wutkranke oder -verdächtige Tiere unterliegen der Anzeigepflicht und sind der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde binnen 24 Stunden zu melden. Zu den zur Meldung Verpflichteten zählen unter anderem der:die zugezogene Ärzt:in und auch Tierärzte, wenn sie in Ausübung ihres Berufes von der erfolgten Infektion eines Menschen oder dem Verdacht einer solchen Kenntnis erlangen.
Weitere Informationen
KVG Tollwut - Krankheit - Schutz - Vorsorge
Tierärztekammer - Illegaler Welpenhandel