Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen
Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Behindertenpass ist das Sozialministeriumsservice zuständig. Dort ist auch der Antrag zur Ausstellung eines Behindertenpasses zu stellen.
Auf der Website des Sozialministeriumsservice finden sie alle Informationen
- zu den Anspruchsvoraussetzungen
- zum Ablauf der Antragstellung
- zu notwendigen medizinischen Nachweisen
Ausführliche Informationen rund um den Behindertenpass finden Sie außerdem auch auf der Website oesterreich.gv.at.
Nein. Der Behindertenpass ist nicht gleichzusetzen mit einem Bescheid über die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten (Einstellungsschein). Nähere Informationen über die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten und den Feststellungsantrag erhalten Sie auf der Webseite des Sozialministeriumservice.
Nein, dafür benötigt man einen Ausweis gemäß § 29b StVO (Parkausweis). Voraussetzung für die Ausstellung eines Parkausweises ist ein Behindertenpass mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel". Die Ausstellung eines Parkausweises ist beim Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt) zu beantragen.
Parkausweise, die von einem Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, haben mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit verloren. Ausweise, die nach diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, sind weiter gültig.
Nähere Informationen zum Parkausweis und das Antragsformular erhalten Sie auf der Webseite des Sozialministeriumservice.
Erste Anlaufstelle ist der Dachverband Berufliche Integration - Austria. Er ist bundesweite Interessensvertretung für Organisationen, die Dienstleistungen im Bereich beruflicher Orientierung und Integration von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Menschen mit Behinderungen durchführen und anbieten. Nähere Infos dazu: www.dabei-austria.at
Folgende Unterstützungsmöglichkeiten können Sie beantragen:
- finanzielle Unterstützung aus Mitteln der Wohnbauförderung (Antrag bei zuständiger Bezirkshauptmannschaft)
- Behindertenhilfe des jeweiligen Bundeslandes (Antrag bei zuständiger Bezirkshauptmannschaft)
Zudem gibt es die Möglichkeit, Förderungen aus diversen Fonds zu beantragen (z.B. Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung des Sozialministeriumservice, Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsanstalt, Unterstützungsfonds der Krankenkasse).
Folgende Unterstützungsmöglichkeiten können Sie beantragen:
- Antrag auf mobile Frühförderung (Information bei der Behindertenhilfe des jeweiligen Bundeslandes)
- Antrag auf Pflegegeld (beim Pflegegeldreferat des jeweiligen Bundeslandes bzw. bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt)
- Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe beim zuständigen Finanzamt
- Antrag auf Therapiekostenersatz (Information bei Ihrer Krankenkasse und der Behindertenhilfe Ihres Bundeslandes)
- Antrag auf Zusatzbetreuung (Information bei der Behindertenhilfe Ihres Bundeslandes)
- Antrag auf Clearing und Berufsausbildungsassistenz (Information beim zuständigen Bundessozialamt)
- Schulfahrtbeihilfe
- Fahrtkostenersatz bei Therapie
- Kostenersatz für Hilfsmittel
- Zuschuss für behindertengerechte Umbauten