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Maul- und Klauenseuche: Oster-Schwerpunktaktionen für Rückreisende und Tiertransporte

Zusätzliche Einfuhrregelungen treten ab heute in Kraft

Im Rahmen einer gemeinsamen Schwerpunktaktion setzen das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), das Bundesministerium für Inneres (BMI) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu Ostern verstärkt auf präventive Maßnahmen. Polizei und Zoll werden entlang der Ostgrenzen verstärkte Kontrollen durchführen – mit besonderem Augenmerk auf den Rückreiseverkehr, Tiertransporte sowie mögliche illegale Einfuhren von tierischen Erzeugnissen wie Fleisch, Rohmilch, Gülle und anderen risikobehafteten Produkten. Diese Maßnahme ergänzt eine Reihe veterinärbehördlicher Schritte, die das BMASGPK mit einer aktuellen Kundmachung ab sofort in Kraft gesetzt hat.

Neue Einfuhrregeln für Klauentiere aus Ungarn und der Slowakei

Mit der Kundmachung werden präzise Biosicherheitsvorgaben für die Einfuhr von Klauentieren aus nachweislich MKS-freien Gebieten außerhalb der Schutz- und Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei festgelegt. Die Vorschriften gelten für Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen:

  1. Tiere dürfen ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich verbracht werden.
  2. Die Tiere müssen klinisch gesund sein.
  3. Es ist ein negativer Nachweis auf MKS-Virus (PCR- und ELISA-Test) erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden ist.
  4. Bei Einbringung in Haltungsbetriebe ist eine 7-tägige Quarantäne in vollständiger Isolation vorgeschrieben.
  5. Bei Anlieferung an Schlachthöfe gelten strenge Vorgaben: kein Kontakt zu anderen Tieren, Quarantänestall oder vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich, klinische Untersuchung durch amtliche Tierärzt:innen vor Ort, getrennte Schlachtung, verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss.
  6. Transportunternehmen müssen die Transportmittel nach Gebrauch reinigen, desinfizieren und anschließend ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückkehren.

Lage in Österreich stabil – Zusammenarbeit greift

In Österreich gibt es weiterhin keine nachgewiesenen Fälle von Maul- und Klauenseuche. Alle bislang analysierten Proben waren negativ. Die veterinärbehördlichen Überwachungsmaßnahmen – insbesondere entlang der Grenze zu Ungarn und der Slowakei – werden konsequent fortgeführt. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, AGES, Polizei, Zoll und den Fachbehörden funktioniert weiterhin effizient und abgestimmt.

Die Bundesregierung appelliert an alle Tierhalter:innen und Transportunternehmen, die neuen Regelungen strikt einzuhalten und die internen Biosicherheitsmaßnahmen laufend zu überprüfen. Jeder Beitrag zählt – für den Schutz der österreichischen Tierbestände und zur Sicherung unserer Versorgung.

Mehr Informationen

Aktuelle Informationen zur Maul- und Klauenseuche: www.verbrauchergesundheit.gv.at