Österreich unterzeichnet Abkommen über soziale Sicherheit mit der Mongolei
Stärkung der Zusammenarbeit zur Förderung von Wirtschaft und sozialer Absicherung
Am 26. Mai 2025 wurde in der mongolischen Hauptstadt Ulaanbaatar im Rahmen des Staatsbesuchs von Bundespräsident Alexander van der Bellen ein Abkommen über soziale Sicherheit mit der Mongolei unterzeichnet.
Die Mongolei ist ein Binnenstaat in Ostasien zwischen Russland und China. Zwar ist die Fläche knapp 19 Mal größer als Österreich, jedoch ist sie mit nur rund 3 Millionen Einwohner:innen, von denen mehr als 40 Prozent in der Hauptstadt Ulaanbaatar leben, der am dünnsten besiedelte Staat der Welt.
Die Mongolei hat seit 1995 ein Sozialversicherungssystem, das im Wesentlichen auf denselben Grundsätzen wie das österreichische beruht. Gegenwärtig leben ca. 2600 Mongol:innen in Österreich, wovon 1500 erwerbstätig sind. Umgekehrt befinden sich 39 österreichische Staatsbürger:innen in der Mongolei.
Inhalt des Abkommens
Das nun geschlossene Abkommen enthält wie alle von Österreich abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen Regeln zum anwendbaren Recht in grenzüberschreitenden Fällen. Eine Entsendebestimmung sieht vor, dass Arbeitnehmer:innen, die von österreichischen Unternehmen vorübergehend in die Mongolei entsendet werden, in dieser Zeit ausschließlich in Österreich und nicht auch gleichzeitig in der Mongolei versichert sind. Dieser Ausschluss von Doppelversicherungen begünstigt die Tätigkeit österreichischer Unternehmen in der Mongolei und fördert damit die österreichische Wirtschaft.
Im Bereich der Pensionsversicherung enthält das Abkommen Bestimmungen zur Zusammenrechnung der Versicherungszeiten und zum Leistungsexport. Personen, die in Österreich und in der Mongolei gearbeitet und Versicherungszeiten erworben haben, können somit in beiden Staaten Anspruch auf Teilpensionen erwerben. Bei der Berechnung der Höhe der österreichischen Pension werden jedoch nur die österreichischen Zeiten berücksichtigt. Die Leistung wird auch dann gezahlt, wenn die Person in ihren Heimatstaat zurückgekehrt ist.
Abkommen über soziale Sicherheit werden mit dem Zweck geschlossen, den wirtschaftlichen Austausch zu fördern, indem die Tätigkeit österreichischer Unternehmen im Vertragsstaat (und umgekehrt) erleichtert wird. Darüber hinaus dient ein Abkommen der politischen Annäherung und damit einer verstärkten Kooperation der beiden Staaten zur Bewältigung vielfältiger Herausforderungen.
Mehr Informationen
Allgemeine Informationen zum Thema internationale Sozialversicherung bzw. Sozialversicherungsabkommen finden Sie auf unserer Website im Bereich "Soziales: Sozialversicherung international" bzw. "Soziales: Zwischenstaatliche Sozialversicherung und Sozialversicherungsabkommen".