Hochwasserzuwendung: Antragstellung für Privathaushalte ab sofort möglich
Betroffene, die durch das Hochwasser im Herbst 2024 ihren Wohnraum verloren haben, können bis 30. Juni einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Durch das Hochwasser in mehreren österreichischen Regionen im September letzten Jahres können Betroffene teilweise bis heute ihre Wohnungen und Häuser nicht nutzen und sind mit hohen Kosten für Ausweichquartiere und Sanierungsmaßnahmen konfrontiert. Die neue Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums leistet für Privathaushalte zusätzliche finanzielle Hilfe. Sie kann ab sofort beantragt werden und unterstützt von Überflutungen betroffene Personen bei der Sanierung ihrer Wohnräumlichkeiten und/oder bei den Kosten für Ersatzquartiere, die infolge des Hochwassers angemietet werden mussten.
"Tausende Menschen haben im letzten Herbst durch ein Jahrhunderthochwasser von heute auf morgen ihre Wohnungen und Häuser verloren. Zum menschlichen Leid, das eigene Zuhause zerstört zu sehen, kommt auch eine enorme finanzielle Belastung dazu. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie die Kosten für die Sanierung oder ein Ersatzquartier stemmen sollen. Mit der Hochwasserzuwendung leistet das Sozialministerium einen Beitrag, um die entstandenen Kosten abzufedern." - Bundesministerin Korinna Schumann
Leistungen der Hochwasserzuwendung
Ergänzend zu bereits beantragten bzw. ausbezahlten Hochwasserhilfen können bei der Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums folgende Leistungen beantragt werden:
- Ein Kostenbeitrag von maximal 3.500 Euro pro Haushalt für ein Ersatzquartier (z.B. Mietwohnung, Hotel, Pension, Ferienwohnung)
- Ein Kostenbeitrag von pauschal 2.200 Euro pro Haushalt für die Sanierung des Wohnraums am Hauptwohnsitz (Trocknung, Entfernung und Neuverlegung des Estrichs etc.)
Beantragung der Hochwasserzuwendung
Die Anträge auf Hochwasserzuwendung können ab sofort bis 30.6.2025 online über die Homepage www.hochwasserzuwendung.at gestellt werden. Sollte eine online Antragstellung nicht möglich sein, steht das Serviceteam der Hochwasserzuwendung telefonisch unter +43 (1) 31 6 31-727 zur Verfügung. Die Antragstellung ist kostenlos.
Die österreichweite Abwicklung erfolgt durch die vom Sozialministerium beauftragte Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Diese prüft die Anträge und entscheidet über die Bewilligung der finanziellen Zuwendung.
Mehr Informationen
Detaillierte Informationen zur Hochwasserzuwendung sowie zur Antragstellung finden Sie auf der Website www.hochwasserzuwendung.at.