Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums: Anträge noch bis 30. Juni möglich
Wichtiger Beitrag, um die durch das Hochwasser entstandenen Kosten abzufedern
Durch das Hochwasser in mehreren österreichischen Regionen im September letzten Jahres können Betroffene teilweise bis heute ihre Wohnungen und Häuser nicht nutzen und sind mit hohen Kosten für Ausweichquartiere und Sanierungsmaßnahmen konfrontiert. Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums leistet für Privathaushalte, deren Wohnraum überflutet wurde, zusätzliche finanzielle Hilfe. Sie kann noch bis 30. Juni 2025 beantragt werden und unterstützt von Überflutungen betroffene Personen bei der Sanierung ihrer Wohnräumlichkeiten und/oder bei den Kosten für Ersatzquartiere, die infolge des Hochwassers angemietet werden mussten.
"Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums ist ein wichtiger Beitrag, um die durch das Hochwasser entstandenen Kosten abzufedern. Jene, die noch keinen Antrag gestellt haben, haben noch knapp ein Monat Zeit, von unserem Unterstützungsangebot Gebrauch zu machen." - Bundesministerin Korinna Schumann
Ergänzend zu bereits bei anderen Stellen beantragten bzw. ausbezahlten Hochwasserhilfen können bei der Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums folgende Leistungen beantragt werden:
- Ein Kostenbeitrag von maximal 3.500 Euro pro Haushalt für ein Ersatzquartier (z.B. Mietwohnung, Hotel, Pension, Ferienwohnung)
- Ein Kostenbeitrag von pauschal 2.200 Euro pro Haushalt für die Sanierung des Wohnraums am Hauptwohnsitz (Trocknung, Entfernung und Neuverlegung des Estrichs etc.)
Die Anträge auf Hochwasserzuwendung können noch bis 30.06.2025 online unter hochwasserzuwendung.at gestellt werden. Auf dieser Seite finden sich auch detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, um eine Hochwasserzuwendung in Anspruch nehmen zu können, und ein Überblick über die bei Antragstellung erforderlichen Nachweise.
Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann man sich telefonisch unter +43 (1) 31 6 31-727 an das Serviceteam der Hochwasserzuwendung wenden. Die Antragstellung ist selbstverständlich kostenlos.
Die österreichweite Abwicklung erfolgt durch die vom Sozialministerium beauftragte Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Diese prüft die Anträge und entscheidet über die Bewilligung der finanziellen Zuwendung.
Mehr Informationen
Detaillierte Informationen zur Hochwasserzuwendung sowie zur Antragstellung finden Sie auf der Website www.hochwasserzuwendung.at.