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Pflegekräfte werden in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen

Pflegekräfte können künftig mit 60 Jahren in Pension gehen

Pflegekräfte leisten Tag für Tag Enormes. Sie sind für Menschen da, wenn diese Hilfe, Betreuung und Zuwendung am dringendsten brauchen – sei es im Krankenhaus, im Pflegeheim, in der mobilen Pflege oder in der Hospizbegleitung. Dabei stoßen viele von ihnen regelmäßig an ihre körperlichen und psychischen Grenzen. Trotz der zentralen Rolle der Pflegekräfte im Gesundheits- und Sozialsystem war diese Belastung bislang nicht ausreichend gesetzlich anerkannt.

Aufnahme in die Schwerarbeitsverordnung

Nun werden Pflegekräfte in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben heute Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann und ÖVP-Klubobmann August Wöginger die Eckpunkte der Verbesserungen vorgestellt: So können Pflegekräfte künftig mit 60 Jahren in Pension gehen, sofern sie mindestens 45 Versicherungsjahre aufweisen und in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre Schwerarbeit verrichtet haben.

„Für unsere Gesellschaft ist die Arbeit von Pflegekräften eine zentrale Stütze. Die Pflege ist systemrelevant. Es ist wichtig, dass anerkannt wird, welch körperlicher und psychischer Kraftakt Pflegearbeit ist.“ - Bundesministerin Korinna Schumann

Kriterien für Schwerarbeit

Die Kriterien für Schwerarbeit werden im Zuge der Reform objektiviert. Bislang wurden nur Tätigkeiten mit klarer körperlicher Belastung berücksichtigt (z. B. Schichtdienste mit 6 Nachtdiensten/Monat, bestimmte Kaloriengrenzen bei körperlicher Arbeit). Nun fließen auch psychische Belastungen und Mehrfachbelastungen ein, was einen großen Fortschritt für in der Pflege tätige Menschen bedeutet. Auch ist eine bessere Anerkennung von geleisteten Stunden und Diensten vorgesehen.

Mehr Informationen

Weitere Informationen zum Thema Pflege finden Sie auf unserer Website im Bereich "Pflege".