Maßnahmen gegen Maul- und Klauenseuche werden gelockert
Krisenmanagement zeigt Wirkung: Einschleppung nach Österreich konnte verhindert werden – Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen bleiben teilweise aufrecht
In der heutigen Sitzung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) wurde gemeinsam mit Vertreter:innen der Ministerien, der Bundesländer, der Landesveterinärbehörden, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), der relevanten Interessensvertretungen, der VetMedUni Wien sowie mit Polizei, Bundesheer und Zoll über die aktuelle Seuchenlage beraten. Nach umfassender Lagebewertung und auf Grundlage der geltenden europäischen Vorgaben sowie der aktuellen Einschätzung der Expert:innen wurde beschlossen, die bislang geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) schrittweise zu lockern.
Die strengen Überwachungszonen sind in Österreich bereits im Laufe der letzten Woche gefallen. Mit Ablauf des heutigen Tages fallen auch die weiteren Sperrzonen im Burgenland und Niederösterreich. Zudem werden die seit Anfang April geschlossenen kleineren Grenzübergänge zu Ungarn und zur Slowakei wieder geöffnet. Damit verbunden ist auch ein Rückbau der dort eingerichteten Seuchenteppiche.
Österreich muss sich im Zuge der Bekämpfung an die umfassenden Vorgaben der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Tierseuchen halten. Darüber hinaus ist die epidemiologische Lage derzeit stabil: Trotz fünf Ausbrüchen in Ungarn und sechs Ausbrüchen in der Slowakei wurde die Maul- und Klauenseuche nicht nach Österreich eingeschleppt. Die gesetzten Maßnahmen haben Wirkung gezeigt – die Ausbreitung des Erregers konnte vor der österreichischen Grenze gestoppt werden. Auch in Ungarn und der Slowakei gab es seit Mitte April keine Fälle mehr.
„In unserer Zusammenarbeit liegt unsere Stärke. Durch gemeinsames, rasches und abgestimmtes Handeln ist es uns gelungen, die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Österreich bis jetzt zu verhindern. Das war keine Selbstverständlichkeit – es war das Ergebnis harter Arbeit, hoher fachlicher Kompetenz und außergewöhnlicher Kooperation.“ - Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig
Ein Teil der Vorsorgemaßnahmen bleibt weiterhin aufrecht: Für Tierhaltungsbetriebe gelten Mindestvorgaben zur Biosicherheit, bei Tiermärkten und Tierschauen sind Hygienekonzepte verpflichtend umzusetzen. Die außer Kraft gesetzten Verordnungen verbleiben im Rechtsbestand, um bei veränderter Lage rasch wieder aktiviert werden zu können. Zur zusätzlichen Absicherung werden weiterhin verstärkte, punktuelle Kontrollen durch Polizei und Zoll im Grenzraum durchgeführt. Ab morgen ist auch die Verbringung tierischer Produkte aus der gesamten Slowakei wieder zulässig. Für Ungarn gelten die Einfuhrbeschränkungen weiterhin – allerdings nur mehr für die erweiterte Sperrzone, die mindestens bis 30. Mai aufrecht bleibt. Aus freien Gebieten Ungarns ist der Import wieder möglich. Die Regelung betrifft unter anderem Fleisch, Milchprodukte, Nebenprodukte sowie Jagdtrophäen und gilt auch für bestimmte pflanzliche Futtermittel.
Mehr Informationen
Pressefotos finden Sie auf dem Flickr-Kanal des Sozialministeriums, weitere Informationen zum Maßnahmenverlauf in der Presseaussendung. Aktuelle Informationen zur Maul- und Klauenseuche: www.verbrauchergesundheit.gv.at