Arbeitsfähig bis 25
Seit 1. Jänner 2024 entfällt die verpflichtende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Personen unter 25 Jahren.

Die Initiative „Arbeitsfähig bis 25“ (AF25) schafft neue Chancen und fördert die umfassende Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen.
Wer ist Zielgruppe?
Die Initiative wendet sich an Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit Behinderungen, bei denen eine begleitende Heranführung an Ausbildungs- und/oder Arbeitsfähigkeit aussichtsreich erscheint. Davon ausgenommen sind Personen mit einem Arbeitsunfähigkeitsgutachten des Kompetenzzentrums Begutachtung der Pensionsversicherungsanstalt, sofern das Gutachten vor dem 1. Jänner 2023 angeordnet wurde sowie Personen, bei denen die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf eigenen Antrag erfolgte. Um Härtefälle zu vermeiden, kommen Gutachten, die im Jahr 2023 angeordnet wurden, ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr nicht zur Anwendung.
Jungen Menschen mit Behinderungen eröffnen sich damit vielfältige neue Möglichkeiten. Sie können sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) registrieren und betreuen lassen sowie – je nach gesundheitlicher und persönlicher Eignung – an dessen Aus- und Weiterbildungsangeboten teilnehmen.
Voraussetzung dafür ist eine Abklärung durch das Jugendcoaching. Dabei werden Potentiale erhoben und gemeinsam mit dem/r Jugendlichen eine individuelle Perspektivenplanung erstellt. In dieser empfiehlt das Jugendcoaching auf Basis aller Informationen passende Angebote, wie etwa Tagesstrukturen, AusbildungsFit-Projekte oder eine Teilqualifikation in der überbetrieblichen Lehre. Ziel ist es, junge Menschen mit Behinderungen bzw. eingeschränkter Arbeitsfähigkeit in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen eine langfristige Teilhabe zu ermöglichen.
Informationen zur „Arbeitsfähig bis 25“
Die regionalen Servicestellen „Arbeitsfähig bis 25“ sind die erste Anlaufstelle für Informationen und beraten Sie gerne zu den Leistungen und Angeboten der Länder, des Sozialministeriums (SMS) und des AMS. Konkrete Ausbildungsplätze werden nicht vermittelt.
Kontaktieren Sie die Servicestelle zur "Arbeitsfähig bis 25“ in Ihrem Bundesland:
Burgenland | 0664 451 90 69 |
Kärnten | 0676 423 04 50 |
Niederösterreich | 0664 883 742 66 |
Oberösterreich | 0660 870 74 78 |
Salzburg | 0662 878 040 80 |
Steiermark | 0664 400 19 52 |
Tirol | 0512 562 791 410 |
Vorarlberg | 0664 889 312 68 |
Wien | 0699 140 120 50 |
Montag bis Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr