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Tafel 1: UN-Behindertenrechtskonvention: Die Basis

Zur Leichter Lesen-Version

UN-Behindertenrechtskonvention: Die Basis

Der Motor der Österreichischen Behindertenpolitik

Die am 13. Dezember 2006 nach vierjährigen Verhandlungen beschlossene UN‑Behindertenrechtskonvention markiert einen Wendepunkt in der Behindertenpolitik. Sie ersetzt einen wohlfahrtsorientierten Zugang durch einen konsequent menschenrechtsbasierten Ansatz und anerkennt Menschen mit Behinderungen als vollwertige Rechtsträger:innen. Im Zentrum stehen Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und volle gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, Barrieren abzubauen und diese Rechte aktiv zu gewährleisten. Die UN-BRK ist heute von nahezu allen Staaten durch Ratifikation oder Beitritt rechtlich anerkannt.

Artikel 5 Absatz 2: „Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen.“
 

Barrierefreie Zugänge zur Konvention

Auf der Website des Sozialministeriums stehen die korrigierte deutsche Übersetzung von 2016 sowie eine vollständige Version in Leichter Lesen (LL) zur Verfügung.

Optional – QR-Code zu Publikation

Die UN‑BRK in Österreich

  • Unterzeichnung durch Sozialminister Erwin Buchinger am 30. März 2007 und seit 26. Oktober 2008 in Österreich in Kraft und Teil der österreichischen Rechtsordnung
  • Die Umsetzung ist für alle Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) sowie für alle Staatsgewalten (Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit) verpflichtend.
  • Sozialministerium als staatliche Anlaufstelle („Focal Point“) sowie Koordinationsstelle, eigene Anlaufstellen in allen Bundesländern
  • Der Unabhängige Monitoringausschuss kontrolliert die Einhaltung der UN‑BRK. Er setzt sich aus Vertreter:innen von Behindertenorganisationen, Menschenrechts­institutionen, Entwicklungszusammenarbeit und Wissenschaft zusammen.

Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention

Wichtig für die Behinderten-Politik

Was ist die UN-Behinderten-Rechts-Konvention?

Das ist ein Vertrag.
Darin stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Fast alle Länder der Welt haben den Vertrag unterschrieben.
Die UN-Konvention gibt es seit 20 Jahren.

Warum ist die UN-Konvention so wichtig?

Die Konvention hat die Behinderten-Politik verändert.
Davor hat man gedacht: Menschen mit Behinderungen sind arm
und wir müssen ihnen helfen.
Seit der UN-Konvention geht es viel mehr um Menschenrechte.
Die UN-Konvention legt fest:

  • Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte
    wie Menschen ohne Behinderungen.
  • Sie dürfen selbst über ihr Leben bestimmen.
  • Sie sollen überall in der Gesellschaft mitmachen können.

UN-Konvention in Österreich

Die UN-Konvention gilt seit 2008 in Österreich.
Das heißt: Österreich muss sich in allen Bereichen
an die UN-Konvention halten.
Zum Beispiel, wenn Österreich neue Gesetze macht.

Wer kontrolliert, ob Österreich die UN-Konvention einhält?

Das macht der Unabhängige Monitoring-Ausschuss.
Das ist eine Gruppe von Fachleuten.
Zum Monitoring-Ausschuss gehören zum Beispiel Organisationen,
die Menschen mit Behinderungen vertreten.

UN-Konvention lesen

Auf der Website des Sozial-Ministeriums
können Sie die UN-Konvention lesen,
auch in Leichter Sprache.