Tafel 2: Die nationale Strategie
Die nationale Strategie
Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) sieht die schrittweise Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK mit konkreten Maßnahmen vor.
NAP Behinderung I (2012–2020/21) und II (2022–2030)
Der erste Nationale Aktionsplan Behinderung wurde vom Sozialministerium mit allen Ressorts erarbeitet und am 24. Juli 2012 im Ministerrat beschlossen. Der zweite NAP Behinderung 2022–2030 entstand in einem zweijährigen, partizipativen Prozess mit 26 Expert:innenteams; der endgültige Entwurf wurde gemeinsam mit Behindertenorganisationen, dem Behindertenanwalt, dem Monitoringausschuss und den Ländern erstellt und am 6. Juli 2022 beschlossen.
Der NAP II umfasst 288 politische Zielsetzungen, rund 150 Indikatoren und 375 Maßnahmen bis 2030. Die Struktur gliedert sich in 8 Schwerpunktkapitel, die unter anderem Gleichberechtigung, Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung, selbstbestimmtes Leben, Gesundheit und Bewusstseinsbildung umfassen.
Staatenprüfungen nach der UN‑BRK
Österreich wird regelmäßig vom UN‑Behindertenrechtsausschuss geprüft: Erstprüfung 2013, zweiter/dritter Staatenbericht 2019 und Staatenprüfung 2023 in Genf. Dabei beantworteten Bund und Länder Fragen im direkten Dialog. Der Ausschuss sprach 72 Empfehlungen aus, lobte u. a. Inklusionspaket 2017, NAP 2022–2030 und Barrierefreiheitsgesetz 2023, und sah großen Reformbedarf bei De‑Institutionalisierung, Persönlicher Assistenz und inklusiver Bildung. Der nächste Bericht ist 2030 fällig.
Timeline:
2006 – UN‑BRK beschlossen
2007 – Österreich unterzeichnet
2008 – Inkrafttreten in Österreich
2010 – Erster Staatenbericht
2012 – NAP Behinderung I beschlossen
2013 – Erste Staatenprüfung
2017 – Inklusionspaket
2019 – Kombinierter zweiter und dritter Staatenbericht
2022 – NAP Behinderung II beschlossen
2023 – Zweite Staatenprüfung
Bis Ende 2030 – Umsetzung des NAP Behinderung II
Österreichs Plan
Österreich hat einen Plan gemacht:
den Nationalen Aktions-Plan Behinderung.
Damit will Österreich die UN-Konvention umsetzen.
Der erste Plan hat bis 2021 gegolten.
Jetzt gibt es den zweiten Plan.
Er gilt seit 2022 bis 2030.
Viele Fachleute haben daran mitgearbeitet.
Zum Beispiel Organisationen,
die Menschen mit Behinderungen vertreten.
Was steht im Plan?
Im Plan stehen viele Schritte,
wie Österreich die UN-Konvention erfüllen will.
Außerdem stehen darin viele Ziele,
die Österreich erreichen will.
Im Plan geht es um verschiedene Themen.
Zum Beispiel um Barrierefreiheit, Bildung und Arbeit.
Kontrolle der UN
Die UN ist ein Zusammenschluss von vielen Ländern der Welt.
Sie überprüft regelmäßig,
ob sich Österreich an die UN-Konvention hält.
Die letzte Prüfung war im Jahr 2023.
Die UN hat mehrere Dinge gelobt,
die Österreich schon gut macht.
Die UN hat aber auch gesagt:
Österreich muss sich in einigen Bereichen verbessern.
Zum Beispiel bei der Bildung:
Alle Kinder sollen gemeinsam lernen.
Egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Österreich muss auch regelmäßig Berichte
für die UN schreiben.
Im Jahr 2030 muss Österreich den nächsten Bericht abgeben.
Überblick
2006
Die UN beschließt die UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
2007
Österreich unterschreibt die UN-Konvention.
2008
Die UN-Konvention gilt ab jetzt in Österreich.
2010
Österreich schreibt den ersten Bericht für die UN.
2012
Österreich beschließt den ersten Nationalen Aktions-Plan Behinderung.
2013
Die UN überprüft zum ersten Mal,
ob Österreich die UN-Konvention einhält.
2017
Österreich beschließt viele Maßnahmen für mehr Inklusion.
2019
Österreich schreibt den nächsten Bericht für die UN.
2022
Österreich beschließt den zweiten Nationalen Aktions-Plan Behinderung.
2023
Die UN überprüft Österreich zum zweiten Mal.
Bis Ende 2030
Österreich setzt den zweiten Aktions-Plan um.