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Tafel 3: 20 Jahre Behindertengleichstellungsrecht

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20 Jahre Behindertengleichstellungsrecht

Artikel 7 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz: „(…) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (…) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. “

20 Jahre Behindertengleichstellungspaket

Seit den 1990er‑Jahren hat sich die Behindertenpolitik stark verändert: Statt Fürsorge stehen Gleichstellung, Menschenrechte und Teilhabe im Mittelpunkt. Mit dem 2006 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungspaket wurden erstmals klare gesetzliche Regeln geschaffen, um Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung im Alltag, in der Verwaltung und in der Arbeitswelt zu schützen.

Die drei Säulen des Behindertengleichstellungspakets

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Schutz vor Diskriminierung im Alltag von Menschen mit körperlichen, intellektuellen, psychischen oder Sinnesbehinderungen vor Benachteiligung – sowohl beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (z. B. Handel, Veranstaltungen, Freizeitangebote) als auch im Bereich der Bundesverwaltung. Der Schutz greift, wenn die Benachteiligung behinderungsbezogen ist.

Novelle Behinderteneinstellungsgesetz (BeinstG)

§§ 7a–7r BEinstG sichern Schutz in der Arbeitswelt – von Bewerbung und Entgelt über Weiterbildung bis Beendigung eines Dienstverhältnisses. Arbeitgeber:innen müssen Benachteiligungen vermeiden und angemessene Vorkehrungen treffen.

Novelle Bundesbehindertengesetz (BBG)

Mit dem Behindertenanwalt/-anwältin wurde eine unabhängige Beratungs‑ und Anlaufstelle geschaffen, die Betroffene unterstützt, das Vorliegen einer Diskriminierung prüft, Berichte und Empfehlungen veröffentlicht und so auch zur Bewusstseinsbildung beiträgt.

„Niemand kann alles, aber jede:r kann etwas gut!“ Hansjörg Hofer, Behindertenanwalt 2017–2022

Das Behinderten-Gleichstellungs-Paket

Österreichs Politik für Menschen mit Behinderungen
hat sich stark verändert.
Früher hat man gedacht: Wir müssen uns
um Menschen mit Behinderungen kümmern und ihnen helfen.
Heute geht es darum:
Menschen mit Behinderungen müssen die gleichen Rechte haben.
Sie müssen überall mitmachen können.

Das Gleichstellungs-Paket

Im Jahr 2006 hat Österreich Regeln dafür eingeführt:
das Behinderten-Gleichstellungs-Paket.
Dadurch hat es zum ersten Mal klare Regeln gegeben.
Sie haben Diskriminierung verboten.
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen
nicht schlechter behandelt werden dürfen.

Das steht auch in der österreichischen Verfassung:
Niemand darf wegen einer Behinderung Nachteile haben.

3 wichtige Teile

Das Gleichstellungs-Paket hat 3 wichtige Teile.

  1. Das Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Es schützt Menschen mit Behinderungen
vor Benachteiligungen im Alltag.
Zum Beispiel, wenn sie eine Veranstaltung besuchen
oder etwas kaufen wollen.
Oder wenn sie etwas bei einem Amt erledigen.

  1. Die Änderung im Behinderten-Einstellungs-Gesetz

Das Gesetz schützt vor Benachteiligungen bei der Arbeit.
Zum Beispiel beim Bewerben, bei der Bezahlung
und bei der Kündigung.

  1. Die Änderung im Bundes-Behinderten-Gesetz

Dadurch gibt es eine Beratungs-Stelle:
den Behinderten-Anwalt oder die Behinderten-Anwältin.
Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen,
die Diskriminierung erleben.
Außerdem schreiben sie Berichte und geben Empfehlungen.